Es läßt sich trefflich streiten, ob der Wunsch für die Beibehaltung der Schanigärten von den Anrainern kam (wieviele Anrainer gehen hin, Lärmbelästigung in der Nacht) oder von der Gastronomie (Laufkundschaft, Touristen etc) und der BV selbst (div. Abgaben- auch unter Berücksichtigung der Umwegsrentabilität).