Autor Thema: Zürich: Bremstest Tram vs. Auto  (Gelesen 7719 mal)

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95B

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Zürich: Bremstest Tram vs. Auto
« am: 11. Juni 2013, 22:57:42 »
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

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Re: Zürich: Bremstest Tram vs. Auto
« Antwort #1 am: 12. Juni 2013, 00:19:50 »
Man könnte den Notbremsweg einer Straßenbahn natürlich wesentlich kürzer machen, aber die maximal erlaubte Bremsverzögerung ist vorgeschrieben. Sonst würden im Wageninneren bei jeder Notbremsung die Leute durcheinanderfliegen und es gäbe viele Schwerverletzte!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

raifort1

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Re: Zürich: Bremstest Tram vs. Auto
« Antwort #2 am: 12. Juni 2013, 19:08:34 »
wie is die Bremsverzögerung beim Bus, doch stärker als bei der Tram, wieso ist diese von der Behörde erlaubt und die Zahl der Schwerverletzten überschaubar?

hema

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Re: Zürich: Bremstest Tram vs. Auto
« Antwort #3 am: 12. Juni 2013, 19:16:32 »
wie is die Bremsverzögerung beim Bus, doch stärker als bei der Tram, wieso ist diese von der Behörde erlaubt und die Zahl der Schwerverletzten überschaubar?
Der Bus ist ein Kraftfahrzeug! Und die Werte gibt nicht eine Behörde vor, sondern der Gesetzgeber.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

raifort1

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Re: Zürich: Bremstest Tram vs. Auto
« Antwort #4 am: 12. Juni 2013, 19:21:46 »
Ja das ist klar. Die Ungleichbehandlung der Fahrgäste und der Verkehrsmittel ist aber stark auffallend.

HLS

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Re: Zürich: Bremstest Tram vs. Auto
« Antwort #5 am: 12. Juni 2013, 23:24:57 »
Mir hat mal ein Kollege vom Bus erzählt, dass sie keine Notbremsung einleiten sollten, es wirken angeblich bis zu 9Bar Bremsdruck dabei auf die Bremsscheiben. Die Gefahr mehrerer Verletze sind dadurch weit höher, als wenn es zu nem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern kommt.
Auch sollen Buslenker, haftbar gemacht werden können, wenn es zu Verletzungen, nach einer Notbremsung, kommt.

"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

coolharry

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Re: Zürich: Bremstest Tram vs. Auto
« Antwort #6 am: 13. Juni 2013, 07:54:20 »
wie is die Bremsverzögerung beim Bus, doch stärker als bei der Tram, wieso ist diese von der Behörde erlaubt und die Zahl der Schwerverletzten überschaubar?
Der Bus ist ein Kraftfahrzeug! Und die Werte gibt nicht eine Behörde vor, sondern der Gesetzgeber.

Behörde = Gesetzgeber

Bei trockenen Schienen und Straße kommen ein Bus und eine Straßenbahn fast gleich schnell zum stehen.
Wie schon erwähnt wurde, wird aber bei beiden die gesamte Bremskraft bei einer "Notbremsung" nicht verwendet.
Sondern nur bei einer "Vollbremsung". Diese Definition hab ich jetzt aus dem Eisenbahnwesen.

Wenn halt wirklich jede Bremse eingesetzt wird die ein moderner Zug hat, dann steht im Zug sicher niemand mehr.
Das gilt auch für eine Straßenbahn. Mit Magnetschienenbremse, Scheibenbremse und elektrischer Widerstandsbremse steht ein Zug fast schneller als ein PKW.
 Problem dabei: Der Zug steht, seine Passagiere liegen oder haben sich den Kopf an irgendeiner Stange angeschlagen.

Wers mal ausprobieren will: Setzt euch ins Auto als Beifahrer, nicht anschnallen, beschleunigt auf Tempo 50 und der Fahrer steigt mit aller Gewalt in die Eisen. Da sagst dem Armaturenbrett auch guten Tag. Noch besser kommt das bei Tempo 80 wo bei vielen neuen Autos dann auch noch der Notbremsassistent den maximalen Bremsdruck sofort aufbaut.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

moszkva tér

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Re: Zürich: Bremstest Tram vs. Auto
« Antwort #7 am: 13. Juni 2013, 09:40:30 »
Behörde = Gesetzgeber
Behörde = Exekutive.
Eine Behörde muss mit Erlässen und Verordnungen die bestehenden Gesetze ausführen.

Der Gesetzgeber ist ausschließlich das Parlament und die verschiedenen Landtage und Gemeinderäte.

haidi

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Re: Zürich: Bremstest Tram vs. Auto
« Antwort #8 am: 13. Juni 2013, 09:41:58 »
Behörde = Gesetzgeber

Behörde != Gesetzgeber

Verfassung: Gewaltentrennung zwischen Legislative (Gesetzgeber), Judikative und Exekutive (=Behörde, ausführende Organe)

Die Behörde muss das exekutieren (Durchführen, Durchsetzen), was der Gesetzgeber ins Gesetz geschrieben hat, darf selbst keine Gesetze erlassen - nur Verordnungen, wenn sie vom Gesetzgeber in einem Gesetz dazu ermächtigt wurde und auch nur im Rahmen der Ermächtigung. Die Polizei (die man gemeinhin als die einzige Exekutive ansieht) ist auch nur eine Behörde.

Hannes
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moszkva tér

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Re: Zürich: Bremstest Tram vs. Auto
« Antwort #9 am: 13. Juni 2013, 09:51:09 »
Die Polizei (die man gemeinhin als die einzige Exekutive ansieht) ist auch nur eine Behörde.
:up:
So ist auch die Regierung, mit Kanzler und Ministern, Teil der Exekutive und nicht der Legislative (Gesetzgebung). Ebenso wie Magistratsabteilungen.

coolharry

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Re: Zürich: Bremstest Tram vs. Auto
« Antwort #10 am: 13. Juni 2013, 10:07:12 »
Wenn dir die Behörde was vorschreibt dann ist dass für dich Gesetz.

Sollte es ein Gesetz geben welches die Behörde damit aushebeln täte gilt weiterhin das Gesetz, aber wenn dir die Behörde auf Grund von nicht Erfüllung von Auflagen keine Genehmigung erteilt ist das ziemlich wurscht ob die Behörde nun Gesetzgeber ist oder nicht.
Zur Not wird halt einfach ein Landesgesetzblatt erstellt welches die Meinung der Behörde als Gesetz darstellt.
Dieses funzt in Wien relativ gut, da die ganzen MAs und die zuständigen Abteilungen des Land Wien nicht getrennt sind.
Im Kraftfahrzeugbereich, wo Gesetze Österreichweit zu gelten haben, wird dies aber vermutlich nie passieren.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

moszkva tér

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Re: Zürich: Bremstest Tram vs. Auto
« Antwort #11 am: 13. Juni 2013, 10:19:17 »
Wenn dir die Behörde was vorschreibt dann ist dass für dich Gesetz.
Wie du halbrichtig schreibst: Die Behörde darf mit ihren Verordnungen keinen Gesetzen widersprechen. Macht sie es dennoch, ist die Verordnung ungültig und kann angefochten werden. Für sowas gibts z.B. den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.
 
Zitat
Zur Not wird halt einfach ein Landesgesetzblatt erstellt welches die Meinung der Behörde als Gesetz darstellt.
Dieses funzt in Wien relativ gut, da die ganzen MAs und die zuständigen Abteilungen des Land Wien nicht getrennt sind.
Auch die MAs sind ausführende Organe. Der Gesetzgeber auf Landesebene ist der Landtag (in Wien: Gemeinderat). Die MAs selbst haben keine Möglichkeit, Gesetze zu erlassen. Auch wenn Sie in der Gesetzgebung durchaus Mitspracherecht haben, sie sind dafür zuständig, die Gesetze auszuführen und im gesetzlichen Rahmen zu handeln (z.B. Genehmigungen und Aufträge erteilen, Förderungen bewilligen/ablehnen usw.). Gesetze können und dürfen sie nicht erlassen!

Lies einmal ein bisschen über Gewaltenteilung nach  ;)

coolharry

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Re: Zürich: Bremstest Tram vs. Auto
« Antwort #12 am: 13. Juni 2013, 10:22:38 »
Auch die MAs sind ausführende Organe. Der Gesetzgeber auf Landesebene ist der Landtag (in Wien: Gemeinderat). Die MAs selbst haben keine Möglichkeit, Gesetze zu erlassen. Auch wenn Sie in der Gesetzgebung durchaus Mitspracherecht haben, sie sind dafür zuständig, die Gesetze auszuführen und im gesetzlichen Rahmen zu handeln (z.B. Genehmigungen und Aufträge erteilen, Förderungen bewilligen/ablehnen usw.). Gesetze können und dürfen sie nicht erlassen!

Lies einmal ein bisschen über Gewaltenteilung nach  ;)

Ich hab nicht geschrieben das die Mas Gesetze schreiben. Ich hab geschrieben das es das Land Wien macht und die dürfen über den Landtag Gesetze erteilen. Blöd nur dass das in Wien alles ein und dasselbe ist. Lies du mal mein Posting.  ;)
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Re: Zürich: Bremstest Tram vs. Auto
« Antwort #13 am: 13. Juni 2013, 10:41:39 »
Ich hab nicht geschrieben das die Mas Gesetze schreiben. Ich hab geschrieben das es das Land Wien macht und die dürfen über den Landtag Gesetze erteilen. Blöd nur dass das in Wien alles ein und dasselbe ist. Lies du mal mein Posting.  ;)

Das ist aber ziemlicher Unsinn. Ebenso könnte man sagen, daß die Ministerien Gestze beschließen können, da sie Bundesdienststellen sind, ist doch alles eins. Dennoch hat das eine mit dem anderen, ebenso wie in Wien und allen Bundesländern nichts miteinander zu tun.

moszkva tér

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Re: Zürich: Bremstest Tram vs. Auto
« Antwort #14 am: 13. Juni 2013, 10:43:47 »
Ich hab nicht geschrieben das die Mas Gesetze schreiben. Ich hab geschrieben das es das Land Wien macht und die dürfen über den Landtag Gesetze erteilen. Blöd nur dass das in Wien alles ein und dasselbe ist. Lies du mal mein Posting.  ;)
Theoretisch ist es nicht ein und dasselbe.

Das es in der Praxis durchaus zweifelhaft funktioniert, ist eine andere Sache. Übrigens nicht nur in Wien sondern in ganz Österreich ist die Gewaltenteilung nicht perfekt: z.B. Weisungsrecht des Justizministers (Jurisdiktion) gegenüber der Staatsanwaltschaft (Exekutive).