Autor Thema: Donauinselfest 2013  (Gelesen 14846 mal)

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95B

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #15 am: 23. Juni 2013, 09:50:21 »
Die Wiener Kollegen werden den Leuten aus den Partnerbetrieben vielleicht verklopft haben, dass man die Anzeigen auf der Floridsdorfer Brücke absichtlich deaktiviert habe, um im Fall kleinerer Unregelmäßigkeiten keine Unruhe unter dem wartenden Volk entstehen zu lassen. :blank:
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
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haidi

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #16 am: 23. Juni 2013, 12:03:21 »
Ging auch die ganze Nacht nicht! Schöne Werbung beim DIF - da waren ja auch Mitarbeiter etlicher anderer Betriebe bei uns. Die werden jetzt daheim natürlich nicht erzählen, was bei uns alles nicht ordentlich hinhaut ;) ;)

Das war aber keine Störung sondern normales Verhalten bei abnormalen Betrieb - its a feature not a bug.

Hannes
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W_E_St

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #17 am: 23. Juni 2013, 13:18:09 »
Übrigens hat in Teilen des 20. Bezirks einschließlich der Floridsdorfer Brücke die Straßenbeleuchtung den Dienst quittiert. Der Gleiskörper der Linie 31 wurde mit Scheinwerfern der Feuerwehr beleuchtet, blendet fürchterlich!
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

HLS

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #18 am: 23. Juni 2013, 14:47:36 »
Übrigens hat in Teilen des 20. Bezirks einschließlich der Floridsdorfer Brücke die Straßenbeleuchtung den Dienst quittiert. Der Gleiskörper der Linie 31 wurde mit Scheinwerfern der Feuerwehr beleuchtet, blendet fürchterlich!
Für was muß dann noch die Bim Beleuchtung eingeschalten sein? Oder anders gefragt, für was gibts denn das Fernlicht?
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

haidi

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #19 am: 23. Juni 2013, 17:21:38 »
Übrigens hat in Teilen des 20. Bezirks einschließlich der Floridsdorfer Brücke die Straßenbeleuchtung den Dienst quittiert. Der Gleiskörper der Linie 31 wurde mit Scheinwerfern der Feuerwehr beleuchtet, blendet fürchterlich!
Für was muß dann noch die Bim Beleuchtung eingeschalten sein? Oder anders gefragt, für was gibts denn das Fernlicht?

Fernlicht darf im Ortsgebiet nur verwendet werden, wenn
1) eine höhere Geschwindigkeit als 50 km/h erlaubt ist und
2) die Straßenbeleuchtung nicht ausreicht und
3) niemand geblendet wird.

Hannes
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W_E_St

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #20 am: 23. Juni 2013, 17:25:46 »
Auf der Floridsdorfer Brücke müssten 60 erlaubt sein, die Straßenbeleuchtung war nicht vorhanden. Bleibt noch Blendung. Da die Brücke in Fahrtrichtung Transdanubien für den gesamten IV gesperrt war, könnten höchstens Gegenzüge geblendet werden. Mit den Feuerwehrscheinwerfern wurde ziemlich sicher auch der IV Richtung 20. geblendet, auf jeden Fall aber der Straßenbahnverkehr in diese Richtung.

Nachtrag: abgesehen davon ist die Brücke ein eigener Bahnkörper, auf dem die StVO sowieso nicht gilt.
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haidi

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #21 am: 23. Juni 2013, 18:04:04 »
Abgesehen von der Blendung, die wenn unfallverursachend auch ohne StVO strafbar ist

Hannes
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13er

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #22 am: 24. Juni 2013, 00:22:37 »
Nachtrag: abgesehen davon ist die Brücke ein eigener Bahnkörper, auf dem die StVO sowieso nicht gilt.
Ist die Floridsdorfer Brücke nicht einfach selbständiger Gleiskörper? Da geht doch parallel die Straße entlang, der Gleiskörper ist nur baulich davon getrennt. Wäre es eine reine Straßenbahnbrücke - dann ja, eigener Bahnkörper.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

hema

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #23 am: 24. Juni 2013, 00:48:15 »
Nach deiner Definiton wäre dann ja jede Eisenbahnstrecke betroffen, die direkt neben einer Straße führt! Z.B. die Badner Bahn neben bzw "auf" der Triester Straße.  :o
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #24 am: 24. Juni 2013, 00:56:51 »
Nachtrag: abgesehen davon ist die Brücke ein eigener Bahnkörper, auf dem die StVO sowieso nicht gilt.
Ist die Floridsdorfer Brücke nicht einfach selbständiger Gleiskörper? Da geht doch parallel die Straße entlang, der Gleiskörper ist nur baulich davon getrennt. Wäre es eine reine Straßenbahnbrücke - dann ja, eigener Bahnkörper.
Selbstständiger Gleiskörper - nur durch Sperrlinien oder mehr oder weniger bewegliche Teile wie Stuttgarter Schwellen vom restlichen Verkehr getrennt
Eigener Bahnkörper - baulich vom restlichen Verkehr abgetrennt

Auf der Floridsdorfer Brücke ist da eine solide Betonkannte und ein Stahlgeländer. Meine Erinnerung sagt auch, dass nur mit dieser Begründung die Ausnahme von der 50er-Begrenzung gemäß IG-Luft möglich war.
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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #25 am: 24. Juni 2013, 02:36:36 »
. . . . die Ausnahme von der 50er-Begrenzung gemäß IG-Luft möglich war.
Diese Ausnahme ist für Elektrofahrzeuge immer möglich, da das IG-Luft ausdrücklich für Fahrzeuge mit Verbrennungskraftmotoren* gilt! Außerdem hat die MA 46 auf eigenen Bahnkörpern überhaupt nix zu plauschen, die StVO gilt nur auf straßenbündigen Gleiskörpern!



*) Und selbst da hat man in Wien für einige Straßenzüge offensichtlich eine kreative Umgehungsmöglichkeit gefunden!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

13er

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #26 am: 24. Juni 2013, 09:10:50 »
Selbstständiger Gleiskörper - nur durch Sperrlinien oder mehr oder weniger bewegliche Teile wie Stuttgarter Schwellen vom restlichen Verkehr getrennt
Eigener Bahnkörper - baulich vom restlichen Verkehr abgetrennt
Das vertauscht du jetzt:
- Selbständiger Gleiskörper: im Verkehrsraum der Straße liegend, aber vom restlichen Verkehr baulich getrennt
- Eigener Bahnkörper: Komplett unabhängig vom übrigen Verkehr
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

E2

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #27 am: 24. Juni 2013, 09:12:21 »
Selbstständiger Gleiskörper - nur durch Sperrlinien oder mehr oder weniger bewegliche Teile wie Stuttgarter Schwellen vom restlichen Verkehr getrennt

Falsch!

Zitat
Selbständiger Gleiskörper: ein von der Fahrbahn durch bauliche Einrichtungen getrennter, dem Verkehr mit Schienenfahrzeugen dienender Bahnkörper im Verkehrsraum der Straße samt den darauf errichteten, dem Verkehr und Betrieb von Schienenfahrzeugen dienenden Anlagen und Einrichtungen;

Stuttgarter Schwellen begründen KEINEN selbständigen Gleiskörper!!!! ((mehr oder weniger) bewegliche Teile schon gar nicht)


hema

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #28 am: 24. Juni 2013, 13:18:40 »
Ich denke, Schwellen begründen schon einen selbständigen Gleiskörper. Das Gleis liegt nicht in der Straßenfahrbahn und das Überfahren der Schwellen ist laut StVO absolut verboten.

Die Definitionen laut StrabVO1999:
Zitat
§ 16. Bahnkörper

(4) Bahnkörper sind
     1. straßenbündige Gleiskörper,
     2. selbständige Gleiskörper,
     3. eigene Bahnkörper.
(5) Straßenbündige Gleiskörper sind mit ihren Gleisen in Straßenfahrbahnen oder Gehwegflächen eingebettet.
(6) Selbständige Gleiskörper sind von der Fahrbahn durch bauliche Einrichtungen getrennte, dem Verkehr mit Schienenfahrzeugen
dienende Bahnkörper im Verkehrsraum der Straße samt den darauf errichteten, dem Verkehr und Betrieb von Schienenfahrzeugen
dienenden Anlagen und Einrichtungen.
(7) Eigene Bahnkörper sind auf Grund ihrer Lage oder ihrer Bauart vom übrigen Verkehr unabhängig.

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schaffnerlos

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #29 am: 24. Juni 2013, 13:58:38 »
Selbstständiger Gleiskörper - nur durch Sperrlinien oder mehr oder weniger bewegliche Teile wie Stuttgarter Schwellen vom restlichen Verkehr getrennt

Sperrlinien begründen keinen Selbstständiger Gleiskörper, Schwellen würde ich als bauliche Einrichtung sehen und daher das Vorliegen eines Selbstständigen Gleiskörpers bejahren. Keine Ahnung, ob es zu letzterem eine Judikatur gibt – zum ersten hingegen schon.