Schon, aber der Entscheid ist von 1984 und inzwischen gibt es die StrabVO99 mit ihren gültigen Definitionen bzgl. Gleiskörpern der Straßenbahn! Und da liegt ein durch Schwellen abgetrennter Gleiskörper zwar durchaus im Bereich der Straße, aber nicht in der Straßenfahrbahn oder einer Gehwegfläche.
Außerdem ist der Entscheid absolut unlogisch, denn wenn ein durch Schwellen abgetrenntes Gleis kein Selbständiger Gleiskörper ist, dann dürfte man ihn gem. dem zitierten § 8. (5) ja befahren, vorausgesetzt man überfährt die Schwelle nicht!
