Autor Thema: Donauinselfest 2013  (Gelesen 14810 mal)

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13er

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #30 am: 24. Juni 2013, 14:55:29 »
Keine Ahnung, ob es zu letzterem eine Judikatur gibt – zum ersten hingegen schon.
Ja, es gibt eine Judikatur und ein durch Stuttgarter Schwelle getrenntes Gleis ist kein selbständiger Gleiskörper - ist sicher etwas überraschend und haut auch die Statistik der Wiener Linien zusammen, die natürlich auch diese Gleisabschnitte in ihre Statistik einrechnen (wobei ich ihnen da de facto auch recht gebe, nur de iure eben nicht).

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_1983020114_19840309X01

Ich glaube, wir hatten das Thema schon mal recht ausführlich.
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hema

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #31 am: 24. Juni 2013, 15:22:57 »
Schon, aber der Entscheid ist von 1984 und inzwischen gibt es die StrabVO99 mit ihren gültigen Definitionen bzgl. Gleiskörpern der Straßenbahn! Und da liegt ein durch Schwellen abgetrennter Gleiskörper zwar durchaus im Bereich der Straße, aber nicht in der Straßenfahrbahn oder einer Gehwegfläche.


Außerdem ist der Entscheid absolut unlogisch, denn wenn ein durch Schwellen abgetrenntes Gleis kein Selbständiger Gleiskörper ist, dann dürfte man ihn gem. dem zitierten § 8. (5)  ja befahren, vorausgesetzt man überfährt die Schwelle nicht!  ::)
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13er

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #32 am: 24. Juni 2013, 15:37:31 »
Zitat
Schon, aber der Entscheid ist von 1984 und inzwischen gibt es die StrabVO99 mit ihren gültigen Definitionen bzgl. Gleiskörpern der Straßenbahn! Und da liegt ein durch Schwellen abgetrennter Gleiskörper zwar durchaus im Bereich der Straße, aber nicht in der Straßenfahrbahn oder einer Gehwegfläche.
Die Definition des selbständigen Gleiskörpers ist 1:1 aus der StVO in die StrabVO übernommen worden.
Außerdem ist der Entscheid absolut unlogisch, denn wenn ein durch Schwellen abgetrenntes Gleis kein Selbständiger Gleiskörper ist, dann dürfte man ihn gem. dem zitierten § 8. (5)  ja befahren, vorausgesetzt man überfährt die Schwelle nicht!  ::)
Darum gibt es ja überall dort, wo es dem IV möglich wäre, auf die Gleise zu fahren, Sperrlinien bzw. - flächen.
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hema

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #33 am: 24. Juni 2013, 17:33:25 »

Die Definition des selbständigen Gleiskörpers ist 1:1 aus der StVO in die StrabVO übernommen worden.
Mehr als die Definitonen für die drei rechtlichen Formen von Bahnkörpern aus der StrabVO ins Forum kopieren kann ich nicht machen.



Zitat
Darum gibt es ja überall dort, wo es dem IV möglich wäre, auf die Gleise zu fahren, Sperrlinien bzw. - flächen.
Glaubst du? Und wie käme dann erlaubterweise ein Bus auf solche Gleiskörper? Und was ist, wenn die Markierung abgefahren ist oder unter Schnee oder Dreck nicht sichtbar?


Ist ja auch eine interessante Frage, wenn eine Busspur am Gleis liegt. Taxis dürfen Busspuren befahren, Gleiskörper aber nicht! Aber die Bodenmarkierer schreiben fest das Wort "Taxi" auf den Boden.  ::)
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moszkva tér

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #34 am: 24. Juni 2013, 18:28:46 »
Taxis dürfen Busspuren befahren, ...

Aber sicher nicht!

Wenn du genau schaust, wirst du feststellen, dass bei allen Busspuren in Wien eine Zusatztafel "ausgen. Taxi" angebracht ist, damit sie es eben doch dürfen.  :lamp:

hema

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #35 am: 24. Juni 2013, 18:36:21 »

Wenn du genau schaust, wirst du feststellen, dass bei allen Busspuren in Wien eine Zusatztafel "ausgen. Taxi" angebracht ist, damit sie es eben doch dürfen.  :lamp:
Die Zusatztafel würde aber dann aber eigentlich bedeuten, dass sie nicht dort fahren dürften!  ;D
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moszkva tér

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #36 am: 24. Juni 2013, 19:49:57 »

Wenn du genau schaust, wirst du feststellen, dass bei allen Busspuren in Wien eine Zusatztafel "ausgen. Taxi" angebracht ist, damit sie es eben doch dürfen.  :lamp:
Die Zusatztafel würde aber dann aber eigentlich bedeuten, dass sie nicht dort fahren dürften!  ;D

Wieso? Blauer Kreis mit weißer Bussilhouette drin heißt: "Linienbusse geboten". Ein Taxi ist mWn kein Bus. Und wenn man argumentiert, dass ein Taxi ein kleiner Bus ist, weil es Fahrgäste für Geld transportiert: Es ist definitiv kein Linienbus, weil es keine fixe Strecke fährt.

darkweasel

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #37 am: 24. Juni 2013, 20:00:37 »

Wenn du genau schaust, wirst du feststellen, dass bei allen Busspuren in Wien eine Zusatztafel "ausgen. Taxi" angebracht ist, damit sie es eben doch dürfen.  :lamp:
Die Zusatztafel würde aber dann aber eigentlich bedeuten, dass sie nicht dort fahren dürften!  ;D

Wieso? Blauer Kreis mit weißer Bussilhouette drin heißt: "Linienbusse geboten". Ein Taxi ist mWn kein Bus. Und wenn man argumentiert, dass ein Taxi ein kleiner Bus ist, weil es Fahrgäste für Geld transportiert: Es ist definitiv kein Linienbus, weil es keine fixe Strecke fährt.
§ 53 StVO, Auszug:


24. „STRASSE FÜR OMNIBUSSE“

Dieses Zeichen zeigt eine Straße an, die nur von Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs, von Taxi- und Krankentransportfahrzeugen und bei Arbeitsfahrten auch von Fahrzeugen des Straßendienstes und der Müllabfuhr benützt werden darf. Auf einer Zusatztafel kann angegeben werden, dass die betreffende Straße auch mit anderen Fahrzeugarten (zB Omnibusse des Stadtrundfahrten-Gewerbes oder einspurige Fahrzeuge) benützt werden darf; diese Angaben können auch im weißen Feld des Hinweiszeichens angebracht werden, wenn dadurch die Erkennbarkeit des Verkehrszeichens nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für das Zeichen nach Z 25.

25. „FAHRSTREIFEN FÜR OMNIBUSSE“

Dieses Zeichen zeigt einen den Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs vorbehaltenen Fahrstreifen an, für dessen Benützung die Bestimmungen der Z 24 sinngemäß gelten. Falls es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs erfordert, sind auf diesem Zeichen durch Fahrstreifenkennzeichnung und Pfeile die Fahrstreifen anzugeben, die für den übrigen Verkehr zur Verfügung stehen.


hema

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #38 am: 24. Juni 2013, 20:02:21 »
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vodi

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #39 am: 24. Juni 2013, 20:05:44 »
Wieso? Blauer Kreis mit weißer Bussilhouette drin heißt: "Linienbusse geboten".
Laut StVO 1960 §53 Z 24 heißt es "STRASSE FÜR OMNIBUSSE" bzw. Z 25 "FAHRSTREIFEN FÜR OMNIBUSSE"

Zitat
Ein Taxi ist mWn kein Bus. Und wenn man argumentiert, dass ein Taxi ein kleiner Bus ist, weil es Fahrgäste für Geld transportiert: Es ist definitiv kein Linienbus, weil es keine fixe Strecke fährt.

Zitat von: StVO 1960 §53 Z24
Dieses Zeichen zeigt eine Straße an, die nur von Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs, von Taxi- und Krankentransportfahrzeugen und bei Arbeitsfahrten auch von Fahrzeugen des Straßendienstes und der Müllabfuhr benützt werden darf. Auf einer Zusatztafel kann angegeben werden, dass die betreffende Straße auch mit anderen Fahrzeugarten (zB Omnibusse des Stadtrundfahrten-Gewerbes oder einspurige Fahrzeuge) benützt werden darf; diese Angaben können auch im weißen Feld des Hinweiszeichens angebracht werden, wenn dadurch die Erkennbarkeit des Verkehrszeichens nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für das Zeichen nach Z 25.

Edit: hema war schneller, dafür hab ichs als Such-indizierten Text  ;)

haidi

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Re: Donauinselfest 2013
« Antwort #40 am: 24. Juni 2013, 20:16:33 »
Schon, aber der Entscheid ist von 1984 und inzwischen gibt es die StrabVO99 mit ihren gültigen Definitionen bzgl. Gleiskörpern der Straßenbahn! Und da liegt ein durch Schwellen abgetrennter Gleiskörper zwar durchaus im Bereich der Straße, aber nicht in der Straßenfahrbahn oder einer Gehwegfläche.

Leider findet man den gesamten TExt der VwGH-Entscheindung nicht im RIS. Ich kann mir aber vorstellen, dass die STuttgarter SChwellen nicht als bauliche Abgrenzung angesehen werden, weil sie nicht eingebaut sind, sondern auf der Fahrbahn aufgebracht sind, während z.B. der eigene Gleiskörper 10/58 in der Hadikgasse stadteinwärts eine echte bauliche Maßnahme (Randstein, Höherlegung) ist.

Hannes
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