Die Linksweichenregel befasst(e) sich aber nur mit einer eventuell vom Fahrer nicht beachteten falschen Weichenstellung und der dadurch gegebenen Berührungsgefahr. Schadhafte Weichen fallen da nicht darunter, höchstens in der Phantasie mancher Interpretierer.
Die ursprüngliche Linksweichenregel (bis 1977) und die für das Befahren von Linksweichen und ähnlichen Gleisverbindungen derzeit geltenden Bestimmungen der DV-Strab sind Vorrangregelungen, die im Falle einer Überschneidung der Fahrwege (Berührungsgefahr!) dem Zug vor der Linksweiche Wartepflicht vorschreiben. Die jetzige betriebsinterne Regelung "Konfliktweichenregel" ist eine Sicherheitsmaßnahme, welche eine Zugsbegegnung im Bereich von Linksweichen generell verbietet, unabhängig von der Weichenstellung, weil "es könnt' ja . . . . ".
In den neuen, noch nicht veröffentlichten Vorschriften ist die Konfliktweichenregel aber dann angeblich als Dogma enthalten. Nix genaueres weiß man nicht.