Autor Thema: Linksweichenregel (war: [PL] Breslau)  (Gelesen 14881 mal)

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W_E_St

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Re: Linksweichenregel (war: [PL] Breslau)
« Antwort #15 am: 24. Juni 2013, 14:49:29 »
bleibt aber soweit von der Konfliktweiche entfernt, dass es auch im Fall einer falschen Weichenstellung zu keiner Berührung kommen kann.

DAS würde ich nur in den seltensten Fällen unterschreiben.
Also Gürtel/Währinger Straße trifft es meiner Erfahrung nach meistens zu.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

schaffnerlos

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Re: Linksweichenregel (war: [PL] Breslau)
« Antwort #16 am: 24. Juni 2013, 15:59:01 »
bleibt aber soweit von der Konfliktweiche entfernt, dass es auch im Fall einer falschen Weichenstellung zu keiner Berührung kommen kann.
DAS würde ich nur in den seltensten Fällen unterschreiben.
Also Gürtel/Währinger Straße trifft es meiner Erfahrung nach meistens zu.

Folgende Situation: Zug 1 (grün) hält vor der Weiche. Der Beiwagen des entgegenkommenden, eigentlich wartepflichtigen, Zuges (rot) entgleist auf der Linksweiche und da der Triebwagen (gelb) noch normal weiterfährt, kracht der entgleiste Beiwagen in den wartenden Zug. Wäre die Linksweichenregel befolgt worden, würde diese Situation nicht eintreten.

hema

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Re: Linksweichenregel (war: [PL] Breslau)
« Antwort #17 am: 24. Juni 2013, 17:22:02 »
Die Linksweichenregel befasst(e) sich aber nur mit einer eventuell vom Fahrer nicht beachteten falschen Weichenstellung und der dadurch gegebenen Berührungsgefahr. Schadhafte Weichen fallen da nicht darunter, höchstens in der Phantasie mancher Interpretierer.



Die ursprüngliche Linksweichenregel (bis 1977) und die für das Befahren von Linksweichen und ähnlichen Gleisverbindungen derzeit geltenden Bestimmungen der DV-Strab sind Vorrangregelungen, die im Falle einer Überschneidung der Fahrwege (Berührungsgefahr!) dem Zug vor der Linksweiche Wartepflicht vorschreiben. Die jetzige betriebsinterne Regelung "Konfliktweichenregel" ist eine Sicherheitsmaßnahme, welche eine Zugsbegegnung im Bereich von Linksweichen generell verbietet, unabhängig von der Weichenstellung, weil "es könnt' ja . . . . ".



In den neuen, noch nicht veröffentlichten Vorschriften ist die Konfliktweichenregel aber dann angeblich als Dogma enthalten. Nix genaueres weiß man nicht.
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luki32

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Re: Linksweichenregel (war: [PL] Breslau)
« Antwort #18 am: 25. Juni 2013, 07:56:30 »
Folgende Situation: Zug 1 (grün) hält vor der Weiche. Der Beiwagen des entgegenkommenden, eigentlich wartepflichtigen, Zuges (rot) entgleist auf der Linksweiche und da der Triebwagen (gelb) noch normal weiterfährt, kracht der entgleiste Beiwagen in den wartenden Zug. Wäre die Linksweichenregel befolgt worden, würde diese Situation nicht eintreten.

Dann dürfen sich nach Deiner Logik aber nie Züge irgendwo begegnen, da ein entgleister Zug immer den Gegenzug erwischen wird!

mfG
Luki
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E2

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Re: Linksweichenregel (war: [PL] Breslau)
« Antwort #19 am: 25. Juni 2013, 09:03:36 »
Was habts denn da so mit der Linksweichenregel. Das ist die allerletzte Regelung.

Zuerst das:

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dann diese

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und dann gaaaanz zum Schluß erst

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Schulbüro/Wiederholungsschule läßt grüßen  ;)

luki32

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Re: Linksweichenregel (war: [PL] Breslau)
« Antwort #20 am: 25. Juni 2013, 09:49:28 »
Was habts denn da so mit der Linksweichenregel. Das ist die allerletzte Regelung.

Und vor allem gilt sie für sich begegnende Züge, während die anderen größtenteils für sich kreuzende Züge gilt.

mfg
Luki
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hema

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Re: Linksweichenregel (war: [PL] Breslau)
« Antwort #21 am: 25. Juni 2013, 15:22:02 »
Was habts denn da so mit der Linksweichenregel. Das ist die allerletzte Regelung.

Schön, dass du uns alte Vorschriften aus den 60er-Jahren zeigst. Allerdings werden diese Dinge vom Schulbüro als "betriebsinterne Regelungen" immer noch mitgeschleppt, auch wenn sie oft unsinnig, überholt oder nicht deckungsgleich mit gegenwärtig geltenden Bestimmungen sind. Bei Bedarf wird da halt dann (verbal) umgedeutet oder nach Bedarf und eigener Sicht umgeschrieben.


Rechtlich gilt seit 1977 in diesem Belang der § 63. der DV-Strab.


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E2

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Re: Linksweichenregel (war: [PL] Breslau)
« Antwort #22 am: 25. Juni 2013, 19:09:11 »
Schön, dass du uns alte Vorschriften aus den 60er-Jahren zeigst. Allerdings werden diese Dinge vom Schulbüro als "betriebsinterne Regelungen" immer noch mitgeschleppt, auch wenn sie oft unsinnig, überholt oder nicht deckungsgleich mit gegenwärtig geltenden Bestimmungen sind.

Ja, wie du selbst schreibst, das sind noch immer aktuelle gültige Schulungsunterlagen.

hema

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Re: Linksweichenregel (war: [PL] Breslau)
« Antwort #23 am: 25. Juni 2013, 23:39:58 »

Ja, wie du selbst schreibst, das sind noch immer aktuelle gültige Schulungsunterlagen.
. . . . wobei am lustigsten die aussagelose Vorrangstraßenregel ist!  ::)
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Linie 41

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Re: Linksweichenregel (war: [PL] Breslau)
« Antwort #24 am: 25. Juni 2013, 23:48:52 »
. . . . wobei am lustigsten die aussagelose Vorrangstraßenregel ist!  ::)
In den Schulungsunterlagen sind eben Teile aus der StrabVO und aus der StVO erklärt – was angesichts der Tatsache, daß ein Führerschein für die Ausbildung zum Straßenbahnfahrer nicht erforderlich ist, eher wenig verwundert (auch wenn der Text bei der Vorrangstraßenregel sehr patschert formuliert ist, aber man kommt trotzdem darauf, was gemeint ist).
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

hema

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Re: Linksweichenregel (war: [PL] Breslau)
« Antwort #25 am: 25. Juni 2013, 23:49:53 »
. . . .  aber man kommt trotzdem darauf, was gemeint ist).
Was?
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Linie 41

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Re: Linksweichenregel (war: [PL] Breslau)
« Antwort #26 am: 25. Juni 2013, 23:55:53 »
Was?
Daß jener Zug Vorrang hat, welcher aus der Vorrangstraße kommt.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

HLS

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Re: Linksweichenregel (war: [PL] Breslau)
« Antwort #27 am: 26. Juni 2013, 00:29:37 »
Was?
Daß jener Zug Vorrang hat, welcher aus der Vorrangstraße kommt.
Aber auch jeder andere Verkehrsteilnehmer.  :lamp:
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: Linksweichenregel (war: [PL] Breslau)
« Antwort #28 am: 26. Juni 2013, 00:56:13 »
Was?
Daß jener Zug Vorrang hat, welcher aus der Vorrangstraße kommt.
Falsch. Für Straßenbahnen untereinander gilt die DV-Strab. Und gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern gilt sowieso die StVO bzw. die Eisenbahnkreuzungsverordung.
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