Im letzten zitierten Absatz wird ganz nüchtern dargestellt, dass sich die WL die Betriebskosten des Bestandsnetzes nicht leisten können, sonst wäre ja keine "irrtümliche" Verrechnung mit dem Neubaubudget notwendig.
Hatte der Bericht eigentlich irgendwelche Konsequenzen? Zieht beispielsweise der Bund diese 3,09 Millionen (selbstverständlich samt Zins und Zinseszins) von der nächsten Überweisung ab? Wird als Konsequenz für die weiteren Förderungen ein externer Wirtschaftsprüfer als Vorbedingung genannt, wie dies in der echten Privatwirtschaft gang und gäbe ist, wenn es um den Erhalt von Zuwendungen der öffentlichen Hand geht?
Es versteht sich von selbst, dass es sich hierbei nur um rhetorische Fragen handelt.