Autor Thema: 17.9.2013 (Beginn): Gleisbauarbeiten Hietzinger Hauptstraße / Lainzer Straße  (Gelesen 1795 mal)

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13er

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Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Ferry

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Gut, dass im letzten Satz angegeben ist, was die Fahrer zu tun haben. Wer kann sonst schon wissen, wie er sich bei einem Signal Sicherheitshalt zu verhalten hat?  ::)
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

95B

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Es ist in der Signalvorschrift nicht geregelt, dass ein Sicherheitshalt bei gleichzeitig vorhandener funktionierender VLSA nicht gültig sein soll. Der Dienstauftrag widerspricht somit den geltenden Vorschriften. Um das zu erreichen, was man mit der illegalen Umdeutung des Erinnerungssignals "Sicherheitshalt" haben will, hätte man bloß Stopptafeln aufstellen müssen. Die (und nur die) haben nämlich genau die gewünschte Eigenschaft, bei gleichzeitig vorhandener funktionierender VLSA nicht gültig zu sein.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

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Es ist in der Signalvorschrift nicht geregelt, dass ein Sicherheitshalt bei gleichzeitig vorhandener funktionierender VLSA nicht gültig sein soll.
Außerdem ist ein Sicherheitshalt ein Blödsinn, wenn wo sowieso ein Strab-Lichtsignal existiert. Wenn man will, dass an so einer Stelle ausnahmslos alle Züge anhalten sollen, gibt man dem Signal die Grundstellung "Halt".
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!