Das war Ende Dez. 2010. Und Anfang diesen Jahres oder wars noch Ende Dez. letzten Jahres, habe ich die Verfahrenseinstellung bekommen.
Die neue StPO trat 2011 erst in Kraft. Früher waren es eigentlich nur Niederschriften mit Beteiligten und Zeugen. Heute sinds Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen.
Ok, dann wurde ich da falsch informiert von jemandem, der es eigentlich wissen sollte 
Nunja, ein kleines Beispiel:
Fußgänger bei rot über die Straße, Bim kommt und es klescht, Fußgänger verletzt.
Fußgänger = Opfer = Zeuge
Bimfahrer = Beschuldigter
Warum?
Der Bimfahrer hat mit (s)einem Werkzeug (Straßenbahn) den Fußgänger am Körper verletzt. Ob schuldhaft oder nicht, klärt ja nicht der Bulle, sondern das Gericht bzw. im Vorfeld der StA. Der Wortteil -schuld- im Beschuldigten sagt ja nicht, dass der schuld hat. Ja, ich weiß, blöd gemacht, mancher Beteiligter verstehts nicht.
Es gibt aber Varianten. Wenn ich eine Zeugenvernehmung vom Fußgänger hab (als Zeuge muss er ja die Wahrheit sagen), dass er bei rot und ohne schauen gelaufen ist, z. B. Ein Beschuldigter dürfte ja lügen.
Und noch ein kleines Verwirrspiel: Auch ein Beschuldigter kann Opfer sein.
Aber jetzt reichts.
