Autor Thema: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))  (Gelesen 14117 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9624
Guxt du:
Rechte des Beschuldigten
Rechte des Zeugen
Opferrechte, fürs erste.

Einen StPO-Vortrag halte ich sicher nicht.
Ganz unrecht hat ja haidi nicht, denn ich gehe davon aus, dass er sich auf meinen beschriebenen Fall bezogen hat, da ich einen VU mit Verletzten hatte, bin ich ja, auch wenn ich mich nicht in luftauflösen kann mit einer Bim, Beschuldigter* und weil das eben so ist, brauche ich gar nichts sagen, außer Name und Anschrift und kann mich vorher mit meinem Anwalt beraten.

*Das ich als Beschuldigter vernommen wurde, wurde mir erst so richtig bewusst, als ich nach mehr als zwei Jahren, ein Schreiben vom Gericht(oder wars Staatsanwaltschaft?) erhalten habe, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde.

Was ich ziemlich komisch fand, dass mir das keiner der Polizisten, weder Streifenwagenbesatzung noch VUK gesagt hat, dass ich als Beschuldigter vernommen werde und das ich mich auch vorher mit meinem Anwalt kurzschließen kann.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

E2

  • Gast
Was ich ziemlich komisch fand, dass mir das keiner der Polizisten, weder Streifenwagenbesatzung noch VUK gesagt hat, dass ich als Beschuldigter vernommen werde und das ich mich auch vorher mit meinem Anwalt kurzschließen kann.

Wann war das (Jahr)?

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27704
*Das ich als Beschuldigter vernommen wurde, wurde mir erst so richtig bewusst, als ich nach mehr als zwei Jahren, ein Schreiben vom Gericht(oder wars Staatsanwaltschaft?) erhalten habe, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde.
Das ist in der Tat sehr merkwürdig, Fahrer werden nämlich normalerweise immer als Zeugen einvernommen.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

E2

  • Gast
Das ist in der Tat sehr merkwürdig, Fahrer werden nämlich normalerweise immer als Zeugen einvernommen.

Öhm, das stimmt nun mal nicht.

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27704
Das ist in der Tat sehr merkwürdig, Fahrer werden nämlich normalerweise immer als Zeugen einvernommen.
Öhm, das stimmt nun mal nicht.
Ok, dann wurde ich da falsch informiert von jemandem, der es eigentlich wissen sollte ;)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9624
Das war Ende Dez. 2010. Und Anfang diesen Jahres oder wars noch Ende Dez. letzten Jahres, habe ich die Verfahrenseinstellung bekommen.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

E2

  • Gast
Das war Ende Dez. 2010. Und Anfang diesen Jahres oder wars noch Ende Dez. letzten Jahres, habe ich die Verfahrenseinstellung bekommen.

Die neue StPO trat 2011 erst in Kraft. Früher waren es eigentlich nur Niederschriften mit Beteiligten und Zeugen. Heute sinds Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen.

Ok, dann wurde ich da falsch informiert von jemandem, der es eigentlich wissen sollte ;)

Nunja, ein kleines Beispiel:

Fußgänger bei rot über die Straße, Bim kommt und es klescht, Fußgänger verletzt.

Fußgänger = Opfer = Zeuge
Bimfahrer = Beschuldigter

Warum?

Der Bimfahrer hat mit (s)einem Werkzeug (Straßenbahn) den Fußgänger am Körper verletzt. Ob schuldhaft oder nicht, klärt ja nicht der Bulle, sondern das Gericht bzw. im Vorfeld der StA. Der Wortteil -schuld- im Beschuldigten sagt ja nicht, dass der schuld hat. Ja, ich weiß, blöd gemacht, mancher Beteiligter verstehts nicht.

Es gibt aber Varianten. Wenn ich eine Zeugenvernehmung vom Fußgänger hab (als Zeuge muss er ja die Wahrheit sagen), dass er bei rot und ohne schauen gelaufen ist, z. B. Ein Beschuldigter dürfte ja lügen.

Und noch ein kleines Verwirrspiel: Auch ein Beschuldigter kann Opfer sein.

Aber jetzt reichts.  ;)

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27704
Ein Beschuldigter dürfte ja lügen.
Oder überhaupt die Aussage verweigern, wenn er sich selbst belastet. Also für den Fahrer ist es demnach schon wichtig zu wissen, ob er Beschuldigter oder Zeuge ist.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16467
Das ist in der Tat sehr merkwürdig, Fahrer werden nämlich normalerweise immer als Zeugen einvernommen.

Öhm, das stimmt nun mal nicht.
Vorerst sind alle einmal Zeugen. Die Polizei nimmt Daten auf, hält Sachverhalte fest und versucht die Aktionen aller Beteiligten zu ermitteln. Das natürlich möglichst wertfei und unvoreingenommen. Über Schuld oder das weitere rechtliche Prozedere enscheiden Juristen bzw. letztlich das Gericht!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

E2

  • Gast
Jo eh.
Er wird ja belehrt, und in der Vernehmung stehts auch noch drin. Und die liest er ja vor der Unterschrift. Und im Falle einer Vorladung oder der technischen Möglichkeit unterschreibt er ja zuerst mal den Wisch mit der Belehrung vor Beginn der Vernehmung. Oder er erhält einen Wisch und bestätigt den mit der Unterschrift.  Andernfalls unterschreibt er halt nicht, wenn er die Belehrung missverstanden hat.

Aber oft hört man: Hör auf, ich kenn des eh, schreib, was ich zu sagen hab.  ;)

E2

  • Gast
Vorerst sind alle einmal Zeugen.

Eben nicht, weil schon da gehts um Beschuldigten-, Zeugen- und Opferrechte.

Aber das erläutern geht nicht in einem Crash-Forums-Kurs. Lesestoff StPO!!!

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15840
Was ich ziemlich komisch fand, dass mir das keiner der Polizisten, weder Streifenwagenbesatzung noch VUK gesagt hat, dass ich als Beschuldigter vernommen werde und das ich mich auch vorher mit meinem Anwalt kurzschließen kann.

Vielleicht kann uns das E2 aufklären. Bei einer Einvernahme wurde ich jedoch sowohl mündlich, als auch schriftlich im von mir unterschriebenen Protokoll darauf hingewiesen, das ich als Beschuldigter einvernommen worden bin.


Und ich halte das es überhaupt als Fahrer eines Schienenfahrzeuges die Aussage verweigert als Mumpitz, da die Darec-Karte sowieso alles beweist, was ich gemacht habe, bzw was ich nicht gemacht habe.

Und den Unfallgegner spiele ich auch eher in die Karten, wenn ich meine Aussage verweigere.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

E2

  • Gast
Was ich ziemlich komisch fand, dass mir das keiner der Polizisten, weder Streifenwagenbesatzung noch VUK gesagt hat, dass ich als Beschuldigter vernommen werde und das ich mich auch vorher mit meinem Anwalt kurzschließen kann.

Vielleicht kann uns das E2 aufklären. Bei einer Einvernahme wurde ich jedoch sowohl mündlich, als auch schriftlich im von mir unterschriebenen Protokoll darauf hingewiesen, das ich als Beschuldigter einvernommen worden bin.

siehe ein paar Postings vorher

Zitat
Und ich halte das es überhaupt als Fahrer eines Schienenfahrzeuges die Aussage verweigert als Mumpitz, da die Darec-Karte sowieso alles beweist, was ich gemacht habe, bzw was ich nicht gemacht habe.

Und den Unfallgegner spiele ich auch eher in die Karten, wenn ich meine Aussage verweigere.

Es geht nicht darum obs sinnvoll ist oder nicht, die Beschuldigten- bzw. Zeugenrechte haben auch Mörder. Dieselben Rechte. Dass es hier "nur" um fahrlässige KV geht, ändert nix dran, dass es ein Strafrechtsdelikt ist und daher die Kriminalpolizei im Sinne der StPO tätig wird. Und das VUK handelt in dem Fall als "Kriminalpolizei". Nochmals: Lesestoff StPO. sonst werden das Monologe wo sich keiner mehr auskennt.

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9624
Was ich ziemlich komisch fand, dass mir das keiner der Polizisten, weder Streifenwagenbesatzung noch VUK gesagt hat, dass ich als Beschuldigter vernommen werde und das ich mich auch vorher mit meinem Anwalt kurzschließen kann.

Vielleicht kann uns das E2 aufklären. Bei einer Einvernahme wurde ich jedoch sowohl mündlich, als auch schriftlich im von mir unterschriebenen Protokoll darauf hingewiesen, das ich als Beschuldigter einvernommen worden bin.


Und ich halte das es überhaupt als Fahrer eines Schienenfahrzeuges die Aussage verweigert als Mumpitz, da die Darec-Karte sowieso alles beweist, was ich gemacht habe, bzw was ich nicht gemacht habe.

Und den Unfallgegner spiele ich auch eher in die Karten, wenn ich meine Aussage verweigere.
Ich kann dir nur sagen, dass man mir eben nicht gesagt hat, dass ich als Beschuldigter vernommen werde, dass wurde mir erst so recht bewußt, als ich die Einstellung bekommen habe.
Aber jetzt wo E2 schrieb, dass es vor 2011 "nur" Beteiligte und Zeugen gab, ergibt es auch ein Sinn, in der Niederschrift, bin ich als Beteiligter betitelt und dazu habe ich auch die Belehrung bekommen.
Was ich da allerdings wiederum komisch finde, warum wurde dann das Verfahren gegen mich als Beschuldigter und nicht als Beteiligter eingestellt?  ???
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

E2

  • Gast
Naja, zwischendurch kam ja die neue StPO.

Salopp gesagt, früher wurdest beim Staatsanwalt zum Beschuldigten, aufgrund der neuen Stpo wirst es jetzt schon auf der Straße.