Autor Thema: W24 Nachtschiene  (Gelesen 16472 mal)

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Hauptbahnhof

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Re: W24 Nachtschiene
« Antwort #15 am: 26. April 2015, 12:47:40 »
Hier gibt es die Rückfahrt: https://www.youtube.com/watch?annotation_id=annotation_1934265027&feature=iv&src_vid=D-RVMEeMlwE&v=7MT-zIzJv3s
Aufnahmezeitpunkt dürfte laut EBFÖ März 2014 gewesen sein.

Tatra83

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Re: W24 Nachtschiene
« Antwort #16 am: 09. Dezember 2015, 01:10:02 »
Falls wer es noch nicht kennt, auf W24 Nachtschiene gibts auch eine Mitfahrt im Doppelstockbus auf der Linie 13A. Das ist wirklich ein zeitgeschichtliches Dokument, da es im Jahr 1989 aufgenommen wurde und man sich auf eine wirklich bemerkenswerte Zeitreise begeben kann. 1989 lagen sogar noch Gleisreste im Bereich der Endhaltestelle Alser Str./Skodagasse  :o
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

benkda01

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Re: W24 Nachtschiene
« Antwort #17 am: 09. Dezember 2015, 01:18:15 »
Die WL starten jetzt mit einer eigenen Reihe an Videos aus dem Fahrerstand. Den Beginn macht die Linie 1.

https://www.youtube.com/watch?v=D-RVMEeMlwE&feature=youtu.be
Das Video ist mittlerweile gelöscht. ???

Klingelfee

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Re: W24 Nachtschiene
« Antwort #18 am: 09. Dezember 2015, 07:03:38 »
Die WL starten jetzt mit einer eigenen Reihe an Videos aus dem Fahrerstand. Den Beginn macht die Linie 1.

https://www.youtube.com/watch?v=D-RVMEeMlwE&feature=youtu.be
Das Video ist mittlerweile gelöscht. ???

Das musste aus datenschutzrechtlichen Gründen gemacht werden, da die Passanten keine Einverständniserklärung für das Filmen abgegeben haben und die WL kein Medienunternehmen ist. Der ORF, ATV, PULS4 und wie sie heißen sind nämlich davon ausgenommen.

Um dieses Video öffentlich abspielen zu können, müsste man ALLE Passanten und Autokennzeichen verpixeln.

So hat auch ein Einbrecher mit Erfolg verhindert, dass eine Überwachungskamera als Beweismittel anerkannt wird, da diese auf die Straße gefilmt hat, wo sich der Einbrecher erst maskiert hat.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Achter

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Re: W24 Nachtschiene
« Antwort #19 am: 09. Dezember 2015, 07:37:12 »
Danke der Datenschutzkommission...

haidi

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Re: W24 Nachtschiene
« Antwort #20 am: 09. Dezember 2015, 10:59:28 »
Das musste aus datenschutzrechtlichen Gründen gemacht werden, da die Passanten keine Einverständniserklärung für das Filmen abgegeben haben und die WL kein Medienunternehmen ist. Der ORF, ATV, PULS4 und wie sie heißen sind nämlich davon ausgenommen.
Und wie ist das bei den Videos der anderen Linien? Da sind massenhaft Personen zu sehen - ich tät gerne den mehrere Meter hohen Stapel mit den Einverständniserklärungen sehen.
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Klingelfee

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Re: W24 Nachtschiene
« Antwort #21 am: 09. Dezember 2015, 11:06:58 »
Das musste aus datenschutzrechtlichen Gründen gemacht werden, da die Passanten keine Einverständniserklärung für das Filmen abgegeben haben und die WL kein Medienunternehmen ist. Der ORF, ATV, PULS4 und wie sie heißen sind nämlich davon ausgenommen.
Und wie ist das bei den Videos der anderen Linien? Da sind massenhaft Personen zu sehen - ich tät gerne den mehrere Meter hohen Stapel mit den Einverständniserklärungen sehen.

Die Videos wurden jedoch nicht von den WL produziert. Die wurden von der Nachtschiene produziert, bzw in Auftrag gegeben.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Linie 41

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Re: W24 Nachtschiene
« Antwort #22 am: 10. Dezember 2015, 00:25:57 »
Das musste aus datenschutzrechtlichen Gründen gemacht werden, da die Passanten keine Einverständniserklärung für das Filmen abgegeben haben und die WL kein Medienunternehmen ist. Der ORF, ATV, PULS4 und wie sie heißen sind nämlich davon ausgenommen.

Um dieses Video öffentlich abspielen zu können, müsste man ALLE Passanten und Autokennzeichen verpixeln.
Liebe Klingelfee, das ist juristischer Bullshit. Selbstverständlich müssen auf Werken der Lichtbildkunst Passanten und Autokennzeichen, sofern diese nicht motivrelevant sind und nicht in negativem Kontext dargestellt werden, nicht unkenntlich gemacht werden.

http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: W24 Nachtschiene
« Antwort #23 am: 10. Dezember 2015, 06:00:10 »
Natürlich hast du recht, da musste rein rechtlich gar nix zurückgezogen werden. Es wird wohl eher so gewesen sein, dass vielleicht ein Politikersohn mit einem Pantscherl drauf zu sehen war und dann wurde interveniert... da Papa wird scho richtn...  :D
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Re: W24 Nachtschiene
« Antwort #24 am: 10. Dezember 2015, 10:01:05 »
Die brustschwache Rechtsabteilung der WL (Zitat eines befreundeten Rechtsanwalts: "Gegen die prozessier ich immer gern, die verlieren eh alles!") wird halt vorsorglich eingeknickt sein.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: W24 Nachtschiene
« Antwort #25 am: 10. Dezember 2015, 12:43:40 »
"Gegen die prozessier ich immer gern, die verlieren eh alles!")
Ist ihnen doch eh egal, sie müssen's ja nicht selbst zahlen. Da wird im ehemals sozial(istisch)en Unternehmen auch gegen (ehemalige) Mitarbeiter bis in die letzte Instanz gekämpft, damit sie sich nur nicht zu schnell vom Mobbing erholen und vielleicht doch noch einknicken, wenn sie das Geld oder der Mut verlässt. (Ist natürlich im Rechtsstaat ihr gutes Recht, alle Instanzen auszunutzen, bis sie endgültig verlieren.)

In anderen (Un-)Fällen ist man erstaunlicherweise schon vor einem etwaigen Prozessbeginn um möglichst rasche Beilegung interessiert. Vielleicht auch, damit der Fall nie technisch untersucht wird und unangenehme Tatsachen ans Licht dringen? Ist aber natürlich nur eine reine Vermutung von mir.
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Re: W24 Nachtschiene
« Antwort #26 am: 10. Dezember 2015, 12:49:14 »
In anderen (Un-)Fällen ist man erstaunlicherweise schon vor einem etwaigen Prozessbeginn um möglichst rasche Beilegung interessiert. Vielleicht auch, damit der Fall nie technisch untersucht wird und unangenehme Tatsachen ans Licht dringen? Ist aber natürlich nur eine reine Vermutung von mir.
Pass auf, dass sie Dich nicht wegen Übler Nachrede anzeigen.  :-X
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Re: W24 Nachtschiene
« Antwort #27 am: 10. Dezember 2015, 12:53:16 »
In anderen (Un-)Fällen ist man erstaunlicherweise schon vor einem etwaigen Prozessbeginn um möglichst rasche Beilegung interessiert. Vielleicht auch, damit der Fall nie technisch untersucht wird und unangenehme Tatsachen ans Licht dringen? Ist aber natürlich nur eine reine Vermutung von mir.
Pass auf, dass sie Dich nicht wegen Übler Nachrede anzeigen.  :-X
Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
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Re: W24 Nachtschiene
« Antwort #28 am: 11. Dezember 2015, 01:34:15 »
Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Achso? Ich dachte, die gilt nur für Kärntner Heimat Götter. ::)
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Linie 41

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Re: W24 Nachtschiene
« Antwort #29 am: 11. Dezember 2015, 07:56:03 »
Die brustschwache Rechtsabteilung der WL (Zitat eines befreundeten Rechtsanwalts: "Gegen die prozessier ich immer gern, die verlieren eh alles!") wird halt vorsorglich eingeknickt sein.
Haha, großartig das zeigt perfekt die völlige Inkompetenz ULVKs DMHS.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.