Bei Wiederholungstätern im Verkehrsstrafrecht wurde schon immer tiefer in den Schmalztopf gegriffen, das ist nichts neues.
Zur Einrechnung von Organmandaten:
Organmandate sind ein verkürztes Verfahren ohn Rechtsmittel - genau so wie die Anonymverfügungen. Hemas Idee würde den Verwaltungsapparat nur aufblähen, weil jeder versuchen würde, ein Organmandat oder eine Anonymverfügung zu bekämpfen.
Das Problem ist vor allem die mangelnde Verkehrsüberwachung. Eine vernünftige Verkehrsüberwachung wäre effektiver und nachhaltiger als jede Anzeige und Punktesammlung, ist doch schon lange bekannt, dass die sofortige Konsequenz (und wenn es nur ein Organmandat oder eine Abmahnung ist) mehr zum Problembewusstsein beiträgt. Außerdem bin ich mir sicher, dass mehr als 99% der Autofahrer (und ich rede jetzt nicht von Lieferverkehr) nicht bewusst eine Straßenbahn oder einen Autobus blockieren, sondern es einfach Versehen ist.
Und: Diese Hasstiraden, die da von manchen losgelassen werden, sind nicht gerade einer wirklichen Diskussion förderlich. Jeder Außenstehende, der da aus irgend einem Grund in diesem Forum schmökert, wird das eher als lächerlich, denn als Argument ansehen.
Hannes