Autor Thema: [Der Standard] Falschparker legen Bim lahm  (Gelesen 19835 mal)

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13er

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Re: [Der Standard] Falschparker legen Bim lahm
« Antwort #15 am: 09. Januar 2011, 12:46:17 »
Da brauchst nicht groß sozial staffeln. Wer sich ein Auto leisten kann, kann sich auch locker die Strafe leisten.
Ich will ja nicht nach unten staffeln, sondern nach oben. Die jetzige Strafe wäre die Mindeststrafe und Besserverdienende würden eben das + x zahlen, je nachdem. Glaubst du, einen großen Unternehmer jucken 50-100 €, wenn er schnell mal seinen SUV auf die Gleise stellt, um Zigaretten zu holen?
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Linie 41

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Re: [Der Standard] Falschparker legen Bim lahm
« Antwort #16 am: 09. Januar 2011, 13:09:12 »
Nein, aber 50-100 Euro sind auch für den ärmsten Autobesitzer noch zu wenig. 300 Euro Mindeststrafe sag ich.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

Ustrab

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Re: [Der Standard] Falschparker legen Bim lahm
« Antwort #17 am: 09. Januar 2011, 13:51:09 »
Es würde auch reichen, die Falschparker  auch noch nach dem Eisenbahngesetz  anzuzeigen.
Das EBG sieht höhere  Strafen vor, als die StVO.
 8)

Gefährdungsbereich

§ 43. (1) In der Umgebung von Eisenbahnanlagen (Gefährdungsbereich) ist die Errichtung von Anlagen oder die Vornahme sonstiger Handlungen verboten, durch die der Bestand der Eisenbahn oder ihr Zugehör oder die regelmäßige und sichere Führung des Betriebes der Eisenbahn und des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn sowie des Verkehrs auf der Eisenbahn, insbesondere die freie Sicht auf Signale oder auf schienengleiche Eisenbahnübergänge, gefährdet wird.


hema

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Re: [Der Standard] Falschparker legen Bim lahm
« Antwort #18 am: 09. Januar 2011, 15:35:30 »
. . . . oder §18. StrabVO1999, Lichter Raum. Es wäre gut auch hier einen Strafenkatalog zu schaffen, wie es ihn für Vergehen gem. StVO gibt. Dadurch vermeidet man teure und langwierige Gerichtsverfahren, die sonst in jedem Fall notwendig wären, weil man ja jeden Sünder klagen müsste (Gefährdung, Behinderung des fahrplanmäßigen Betriebes, Schadenersatz usw.).  :lamp:


An der Abschleppung bzw. Beseitigung gem. § 89a. StVO ändert auch eine Anzeige wegen eines eisenbahnrechtlichen Verstoßes nichts. Also wozu die Hemmungen und Schonung der Geldbörsen der Verkehrskavaliere?
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

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Re: [Der Standard] Falschparker legen Bim lahm
« Antwort #19 am: 09. Januar 2011, 19:15:11 »
. . . . oder §18. StrabVO1999, Lichter Raum. Es wäre gut auch hier einen Strafenkatalog zu schaffen, wie es ihn für Vergehen gem. StVO gibt.

Geht nicht - was  glaubst, was die WL zahlen müssten, weil sie mit asymmetrischen Scheinwerfern herumfahren :)

Hannes
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Linie 41

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Re: [Der Standard] Falschparker legen Bim lahm
« Antwort #20 am: 09. Januar 2011, 22:04:09 »
Was ist an den Scheinwerfern einer Straßenbahn oder eines Autobusses asymmetrisch?
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

hema

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Re: [Der Standard] Falschparker legen Bim lahm
« Antwort #21 am: 09. Januar 2011, 22:39:03 »
Das Abblendlicht. Das ist so vorgeschrieben, ausgenommenn Zweirichtungs-Wagen. Was das mit meinem letzten Posting zu tun hat, weiß ich allerdings nicht.  :-[
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

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Re: [Der Standard] Falschparker legen Bim lahm
« Antwort #22 am: 10. Januar 2011, 00:56:12 »
@ Linie41:
Asymmetrisches Abblendlicht ist für Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben.
In der Straßenbahnverordnung sind sie nicht zulässig:
§ 42. (1) Das erste Fahrzeug eines Zuges ist an der Stirnseite mit Leuchten,
welche in Form eines auf die Basis gestellten gleichschenkeligen Dreiecks anzuordnen
sind, auszurüsten. Die Leuchte an der Spitze des Dreiecks kann die Linienbezeichnung
enthalten. Die beiden unteren Leuchten müssen Scheinwerfer sein. Diese
Beleuchtungseinrichtung muß
.....
3. bei straßenabhängigen Bahnen im abgeblendeten Zustand symmetrisches Licht
ausstrahlen (Scheinwerfer für symmetrisches Abblendlicht),

Zu asymmetrischen Abblendlicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Abblendlicht
Was dort nicht dabei steht ist, dass asymmetrisches Abblendlicht, weil es an der rechten Seite ansteigt, auf der "falschen" Seite blendet. Bemerkst als Fußgänger auf Freilandstraßen, wenn du vorgeschriebenermaßen links gehst, du geblendet wirst, auch wenn der FAhrzeugverkehr abblendet. Ebenso als Radfahrer, wenn der Radweg linksseitig ist.
Asymmetrisches Abblendlicht erkennst, wenn du Richtung Scheinwerfer schaust und der helle Bereich nicht  nur über einer waagrechten, im allgemeinen in der Scheinwerfermitte liegenden Linie ist, sondern an der rechten Seite nach unten absinkt (Winkel ca. 15 Grad).
Ist mir bei ULFen schon aufgefallen.
Grund ist, dass diese Scheinwerfern bei Situierungen wie z.B. Haltestelle Gerstnergasse die entgegenkommenden Fahrzeuglenker geblendet werden können.

@Hema:
A- oder symmetrisches Abblendlicht hat nichts mit Ein- oder Zweirichtungsfahrzeugen zu tun.
Hat mit deinem Posting insoferne was zu tun, weil mit der Einführung eines Strafenkataloges in der Straßenbahnverordnung da die WL zu strafen wären. Ich muss allerdings in meinem Posting einen Fehler zugeben: Ich hab vergessen, Smilies zu setzen (ich hasse diese gelb durchwachsenen Postings).

Hannes
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Ustrab

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Re: [Der Standard] Falschparker legen Bim lahm
« Antwort #23 am: 10. Januar 2011, 01:01:22 »
und was hat das jetzt mit den Falschparkern zu tun ?

 ???
Zitat
Grund ist, dass diese Scheinwerfern bei Situierungen wie z.B. Haltestelle Gerstnergasse die entgegenkommenden Fahrzeuglenker geblendet werden können.
 

Quelle ?

Ustrab

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Re: [Der Standard] Falschparker legen Bim lahm
« Antwort #24 am: 10. Januar 2011, 01:28:49 »
Also wozu die Hemmungen und Schonung der Geldbörsen der Verkehrskavaliere?

Aber warum Hemmungen , um Gleise an der Fahrbahrand zu verlegen ?

 8)

moszkva tér

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Re: [Der Standard] Falschparker legen Bim lahm
« Antwort #25 am: 10. Januar 2011, 08:57:43 »
50-100 € sind viel zu wenig. Den Leuten, die am Weg zur Döblinger Villa bewusst ihren SUV falschparken, wird man damit nicht wehtun.

Soziale Staffelung wäre allgemein bei Strafen sinnvoll - auch bei anderen wie z.B. zu schnell fahren, Parkometervergehen, Schwarzfahren usw.
Wie man aber dem Döblinger Villenbesitzer am meisten wehtun kann: Lass ihn (oder, oft auch, sie) den Wagen aus Simmering abholen. Das nervt, wenn man zu den Parias auf die Gstettn muss.  :D

Anmerken darf ich noch: Döblinger Villenbesitzer mit Monatsgehalt von 10.000 Euro und mehr stellen nur einen ganz kleinen Teil der Bevölkerung - wahrscheinlich im Promillebereich. Das sind aber die Leute, die den meisten politischen Einfluss haben (die, und Bauern). Somit können sie es sich ungestraft erlauben, die gesamte übrige Bevölkerung zu ärgern  >:(

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Re: [Der Standard] Falschparker legen Bim lahm
« Antwort #26 am: 10. Januar 2011, 11:27:42 »
Wie man aber dem Döblinger Villenbesitzer am meisten wehtun kann: Lass ihn (oder, oft auch, sie) den Wagen aus Simmering abholen. Das nervt, wenn man zu den Parias auf die Gstettn muss.  :D
Glaub ich nicht. Der Villenbesitzer nimmt halt dann den Dritt- oder Viertwagen, während seine Sekretärin mit dem Taxi nach Simmering düst, um den Erstwagen auszulösen. Viel interessanter wäre es meiner Meinung nach, die verhängten Strafen zu dokumentieren und im Wiederholungsfall deutlich saftiger ausfallen zu lassen, schließlich könnte es sich ja dann schon um Vorsatz handeln.
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moszkva tér

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Re: [Der Standard] Falschparker legen Bim lahm
« Antwort #27 am: 10. Januar 2011, 12:11:55 »
Wie man aber dem Döblinger Villenbesitzer am meisten wehtun kann: Lass ihn (oder, oft auch, sie) den Wagen aus Simmering abholen. Das nervt, wenn man zu den Parias auf die Gstettn muss.  :D
Glaub ich nicht. Der Villenbesitzer nimmt halt dann den Dritt- oder Viertwagen, während seine Sekretärin mit dem Taxi nach Simmering düst, um den Erstwagen auszulösen. Viel interessanter wäre es meiner Meinung nach, die verhängten Strafen zu dokumentieren und im Wiederholungsfall deutlich saftiger ausfallen zu lassen, schließlich könnte es sich ja dann schon um Vorsatz handeln.
Vorsatz ist nicht das richtige Wort, mMn. Aber es gibt doch im Strafrecht sehr wohl Milderungsgrund, wenn man Ersttäter ist, ehrliche Reue zeigt und der Richter der Auffassung ist, dass keine oder nur geringe Wiederholungsgefahr besteht. Bzw. gibts deutlich mehr Schmalz, wenn das nicht zutrifft.

Das kann man auch bei Abschleppungen anwenden. Wer öfter so blöd parkt, dem fehlt offensichtlich ein Unrechtsbewusstsein. Damit ist auch eine Wiederholungsgefahr gegeben.
Nebenbei gesagt, wird man Abgeschleppt, ist immer "Vorsatz" dabei. Man wird ja nicht abgeschleppt, nur weil man aus Schusselei den Kurzparkschein überzieht. Aber wer so steht, dass er den Verkehr behindert (Gleise, Einfahrten, enge Gassen, Behindertenparkplätze usw.), tut mit nicht leid, wenn er abgeschleppt wird. Ich würde sogar soweit gehen, dass man einen Führerscheinentzug andenken sollte, wenn jemand öfter als, sagen wir, 3x in einem Jahr abgeschleppt wird. Offensichtlich ist so ein Verkehrsteilnehmer emotionell nicht fähig, ein Auto zu führen.

hema

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Re: [Der Standard] Falschparker legen Bim lahm
« Antwort #28 am: 10. Januar 2011, 14:30:56 »
Man bräuchte nur ein vernünftiges Vormerksystem einrichten, wo im Computer auch "Bagatelldelikte" wie Falschparken (ausgen. Parkzeitüberschreitung) erfasst werden. In Deutschland war das zumindest einmal so, kleine Vergehen ein Punkt in Flensburg, starke Alkoholisierung 20 Punkte. Punkte werden ein Jahr nach der Erfassung automatisch gelöscht, wer 20 Punkte erreicht (hat), gibt umgehend den Führerschein ab. Die Erfassung ersetzt natürlich nicht die Bestrafung für das jeweils gesetzte Delikt!  :up:


Aber das wäre natürlich zu einfach und gerecht.  :(
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Ustrab

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Re: [Der Standard] Falschparker legen Bim lahm
« Antwort #29 am: 10. Januar 2011, 15:06:00 »
Man bräuchte nur ein vernünftiges Vormerksystem einrichten, ....   :(

Das gibt es ja eh schon.(Hinter vorgehaltener Hand)    Alle StVO  Anzeigen, die keine Anonymverfügungen sind, werden gespeichert und bei Bedarf gegen dich verwendet.
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