So kann es auch bei den Carsharing-Plätzen sein. Strafmandat gibt es nicht, aber es könnte nach privatem Recht abgeschleppt werden (ohne Hinzuziehung eines Straßenaufsichtsorgans) oder eine Besitzstörungsklage geführt werden.
Und genau da liegt meiner Meinung nach der Hase im Pfeffer.
Der Leihautoparkplatz befindet sich auf einer öffentlichen Verkehrsfläche. Die Abgrenzung ist nicht ersichtlich, da die grünen VZ und Markierungen nicht der StVO entsprechen.
Der Hofer-Parkplatz z. B. hat eine Ein/Ausfahrt. Sollte keine Absperrkette/Schranken da sein, ist es dennoch eine Straße mit öffentlichem Verkehr, wenn auch als Privatgrund gekennzeichnet*). Beim Leihautoplatz steht nirgends was von Privatgrund. Nur bunte striche und Fantasievolle Tafeln auf einer rundum öffentlichen Straße.
*) Siehe Vorfall vor kurzem Hofer Parkplatz Gandnergasse. Mädel übt fahren, überfährt Mutter. Da war nix mit L17 und daher der Vater (Zulassungsbesitzer) eine Anzeige wegen Überlassen eines Kfz. an eine Person ohne Lenkberechtigung, und auch das Mädl Lenken ohne Lenkberechtigung.
Wie gesagt,
meinem Verständnis nach sind die grünen Striche auf der Fahrbahn ohne Absperrkette etc zu wenig.