Die Bahnhöfe und Hallen werden im Zuge dessen behindertengerecht umgebaut. Der Abstand zwischen den Gleisen wird z.B. erhöht, dadurch gehen sich weniger Gleise pro Halle aus. Speising (und noch andere, Ottakring ist aber m.W. nicht in der ersten Phase dabei) wird in ein paar Jahren auch in der Art umgebaut.
Barrierefreiheit schön und gut, aber gibt es im Bereich der Bahnhöfe tatsächlich die Möglichkeit, körperlich dermaßen stark eingeschränkte Personen einzusetzen, dass ein derartiger Umbau notwendig wird?
Wenn sich weniger Gleise pro Halle ausgehen, gibt es pro Bahnhof bei gleichbleibender Fläche weniger Abstellmöglichkeiten. Wodurch soll das kompensiert werden? Indervalldehnungen? Einstellungen? Beschleunigungen
? Insbesondere: wie soll das mit dem Denkmalschutz in Einklang gebracht werden? Die Hallentore und ihre Teilung sind ja wohl Teil des geschützten Ensembles?
Gab es bei der Errichtung von OTG noch kein Behindertengleichstellungsgesetz, dass der Bahnhof auch umgebaut werden muss?
Der Expeditorraum wird zugunsten des Nichtraucherraums und Raucheraums entfernt. Damit eben mehr Platz für die Fahrer ist.
Wieso kann man nicht einfach alle Räume zu Nichtraucherräumen erklären? Wer rauchen will, soll bitteschön vor die Türe gehen.