Ich kann jedoch mittels Dienstauftrag Signale zeitweise ausser Kraft setzen.
Weder außer Kraft setzen, noch umdeuten (auch wenn das leider immer wieder gemacht wird), denn in der Signalvorschrift 1984 heißt es:
Die Signale in dieser Signalvorschrift dienen der eindeutigen Verständigung im Straßenbahnbetrieb. Jedem
Signal ist eine festgelegte Bedeutung zugeordnet.
. . . . und die Bedeutung des Signals "Sicherheitshalt" ist dort eben:
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Sollen Signale keine Gültigkeit haben verlangt die StrabVO:
(17) Signale, die betrieblich keine Bedeutung haben sollen, sind zu beseitigen oder zu verdecken oder durch das Sondersignal So 7 zu
kennzeichnen.
Ab 01.01.2015 werden wir solche Signale aber öfter zu sehen bekommen, ich sehe aber auch nichts Illegales daran, aber vielleicht interpretiere ich es auch falsch!
Na, dann schau mal in die StrabVO. Eine gesetzliche Bestimmung, die lautet "in jedem Falle anzuhalten", kann man wohl schwer falsch interpretieren.
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Wenn sie in der Signalvorschrift definiert sind, sind sie ja nicht mehr illegal. Die Illegalität liegt in der Umdeutung bestehender Vorschriften durch Dienstaufträge! 
Die Signalvorschrift kann die StrabVO nicht overrulen. Steht das dort anders drin, dürfte sie gar keinen Genehmigungsbescheid erhalten bzw. müsste dieser aufgehoben werden, sobald man die Unrechtmäßigkeit erkennt.