Geradeaus gings eh normal nach StVO
Das "Problem" ist, dass dort ein eigener Bahnkörper besteht, auf dem die StVO nicht gilt, die Querung der Schweizergartenstraße (und eigentlich auch jene des Gürtels) erfolgt gemäß der EKV und der Signalvorschrift der Straßenbahn! Für die Abbieger war das ja mitttels der Blechtaferl geregelt*, für den 18er damals im rechtlichen Sinn eigentlich gar nicht.
*) Hier wäre erst bei Ausfall oder Abschaltung der Ampel eine Diskrepanz entstanden.
Die Diskussion gabs schon öfters, ob das am Gürtel ein eigener Bahnkörper ist, Deiner Meinung nach ja, der Meinung des Großteils der anderen nein.
mfG
Luki
Das ist lt. Definition ein selbstständiger Gleiskörper:
SELBSTÄNDIGER GLEISKÖRPER
Ein selbständiger Gleiskörper ist ein, von der Fahrbahn durch bauliche Einrichtungen getrennter, dem Verkehr mit Schienenfahrzeugen dienender Bahnkörper im Verkehrsraum der Straße...
hingegen der eigene Bahnkörper:
EIGENER BAHNKÖRPER
Als „eigener Bahnkörper“ wird ein außerhalb des Verkehrsraumes der Straße befindlicher Bahnkörper samt den darauf errichteten Anlagen und baulichen Einrichtungen bezeichnet.
Begründung waum der Teil ein selbständiger Gleiskörper ist, ist lt. übereinstimmenden Meinungen von Vorgesetzten folgendes:
Der Straßenraum umfasst die Fläche zwischen Häuserfront und Geh- & Fußweg und die Richtungsgleise liegen nunmal genau mit da in dieser Fläche. Anders wäe es, wenn der Geh- & Radweg nicht wäre.
Was mir aber aufgefallen ist, dass es keine definierte Bestimmung mehr gibt was das Verlassen des eigenen Bahnkörpers regelt, hingegen beim Verlassen des selbstständigen Gleiskörpers schon.
Die Vorrangbestimmungen beim Verlassen des selbständigen Gleiskörpers richten sich jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten.