Wie kommst Du darauf?
In der SV steht, daß bei grün-gelb mit 30 km/h gefahren werden darf. Wo steht, daß die Lamperl direkt übereinander sein müssen?
Ok, das ist Auslegungssache. In den U-Strab-Zeiten, die ich erlebt habe und noch erlebe, gab es bei den Nachrücksignalen immer nur die Kombination mit zwei
übereinanderliegenden Einkammerlaternen. Wenn sich das aus irgendeinem Grund ändern sollte, würde ich annehmen, dass es dazu einen Dienstauftrag gibt - denn ansonsten handelt es sich um ein von der gewohnten Darstellung abweichendes Signalbild, das ich auf alle Fälle der BI melden würde. Gibt es einen solchen Dienstauftrag nicht, kann ein technischer Defekt nicht ausgeschlossen werden und schon alleine die
Möglichkeit, dass ein technischer Defekt vorliegt und das angezeigte Signal daher nicht stimmt, würde mich als Fahrer vorsichtig werden und auf alle Fälle mit Mindestgeschwindigkeit fahren lassen.
Überlegt euch den Umkehrschluss: kommt es wegen eines durch einen technischen Defekts falsch anzeigenden Signals zu einem Auffahrunfall, so wird man euch als Fahrer zu Recht den Vorwurf machen, dass ihr trotz des ungewohnten Signalbildes einfach weitergefahren seid. Sich da rauszureden, dürfte dann einigermaßen schwierig sein; da bin ich lieber von Anfang an vorsichtig!
