Autor Thema: Beschwerde wegen ungebührlichen Benehmens  (Gelesen 12908 mal)

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scrat

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Beschwerde wegen ungebührlichen Benehmens
« am: 03. November 2014, 18:29:19 »
Ein Gustostückerl aus dem Jahr 1934


95B

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Re: Beschwerde wegen ungebührlichen Benehmens
« Antwort #1 am: 03. November 2014, 19:20:55 »
Als ob man im Februar 1934 keine anderen Sorgen gehabt hätte ... 8)
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Re: Beschwerde wegen ungebührlichen Benehmens
« Antwort #2 am: 03. November 2014, 21:04:01 »
Als ob man im Februar 1934 keine anderen Sorgen gehabt hätte ... 8)

Das war sicher ein Aufrührer und entsprechend aufgeregt  :)

Am 3.2. wurden nach einer Hausdurchsuchung im Vorwärts-Haus fast alle Schutzbundführer verhaftet. Kann schon sein, dass bei dem Schlosser die Nerven blank lagen. Der angeführte Zeuge Josef Fenz wohnte im Goethehof, einem Zentrum des Widerstands... Schräger Zufall: der bürgerliche Name von Hermes Phettberg ist ebenfalls Josef Fenz...  :o
Harald A. Jahn, www.tramway.at

Ferry

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Re: Beschwerde wegen ungebührlichen Benehmens
« Antwort #3 am: 04. November 2014, 08:42:10 »
Als ob man im Februar 1934 keine anderen Sorgen gehabt hätte ... 8)

Wobei es mich schon interessieren würde, ob es tatsächlich verboten war, beim Befahren der Brücke auf der Plattform zu verbleiben und falls ja, warum.
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Re: Beschwerde wegen ungebührlichen Benehmens
« Antwort #4 am: 04. November 2014, 09:34:11 »
Wobei es mich schon interessieren würde, ob es tatsächlich verboten war, beim Befahren der Brücke auf der Plattform zu verbleiben und falls ja, warum.

Angeblich gab es eine Regelung, nach der freie Sitzplätze in jedem Fall einzunehmen waren.* Zudem ist natürlich den Anordnungen des Fahrpersonals Folge zu leisten. Wenn der Schlosser auf der Plattform geblieben ist, um die Brückenarbeiten zu beobachten, hat er sich vielleicht auch hinausgelehnt, sodass die Anordnung des Schaffners aus Sicherheitsgründen nachvollziehbar erscheint.
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Re: Beschwerde wegen ungebührlichen Benehmens
« Antwort #5 am: 04. November 2014, 11:16:34 »
Angeblich gab es eine Regelung, nach der freie Sitzplätze in jedem Fall einzunehmen waren.*

Was wolltest du mit dem Sternchen am Satzende sagen?
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Re: Beschwerde wegen ungebührlichen Benehmens
« Antwort #6 am: 04. November 2014, 11:32:31 »
Angeblich gab es eine Regelung, nach der freie Sitzplätze in jedem Fall einzunehmen waren.*

Was wolltest du mit dem Sternchen am Satzende sagen?

Danke für den Hinweis. Ich wollte noch eine Anmerkung anfügen, habe zwischenzeitlich etwas anderes erledigt und dann darauf vergessen.

* Angeblich soll es also die oben genannte Regelung gegeben haben – und wie ich unlängst dem Gespräch zwischen einem Lehrfahrer und seinem Schüler entnommen habe, soll sie immer noch in Kraft sein. Kann das jemand veri- oder falsifizieren?
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Re: Beschwerde wegen ungebührlichen Benehmens
« Antwort #7 am: 04. November 2014, 11:58:00 »
Also ich habe diesbezüglich noch nie etwas von gehört, mache mich aber gern schlau drüber.
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haidi

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Re: Beschwerde wegen ungebührlichen Benehmens
« Antwort #8 am: 04. November 2014, 12:30:48 »
Diese Bestimmung kann man durchaus als sinnvoll ansehen - bei einer Notbremsung sind stehende Personen mehr sturzgefährdet als sitzende.
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Re: Beschwerde wegen ungebührlichen Benehmens
« Antwort #9 am: 04. November 2014, 12:38:01 »
... bei einer Notbremsung sind stehende Personen mehr sturzgefährdet als sitzende.

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haidi

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Re: Beschwerde wegen ungebührlichen Benehmens
« Antwort #10 am: 04. November 2014, 12:46:36 »
Sitzen ist halt noch sicherer als anhalten.
Aber ist auch eine theoretische Diskussion, ich setz mich auch nicht unbedingt hin, wenn es noch Sitzplätze gibt.
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scrat

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Re: Beschwerde wegen ungebührlichen Benehmens
« Antwort #11 am: 04. November 2014, 15:08:27 »
Als ob man im Februar 1934 keine anderen Sorgen gehabt hätte ... 8)

Strassenbahner standen ja damals unter Generalverdacht, wie diese Schriftstücke zeigen.


hema

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Re: Beschwerde wegen ungebührlichen Benehmens
« Antwort #12 am: 04. November 2014, 15:20:39 »
Kann das jemand veri- oder falsifizieren?
Das ist ein Blödsinn, ich kann sitzen oder stehen, wie und wo ich will. Wen anderen (ernstlich) behindern sollte man halt nicht. Wir sind ja (noch) nicht in der DDR oder in Nordkorea, obwohl etliche Tendenzen in der Stadtverwaltung und der WiLi-Führung auf den Wunsch nach dieser Entwicklung hindeuten.  :-[
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Re: Beschwerde wegen ungebührlichen Benehmens
« Antwort #13 am: 04. November 2014, 15:21:57 »
Um bei einem Unfall verletzt zu werden, wenn man steht und sich "nur" anhält, muss die Bim aber schon mit einem LKW zusammenstoßen. Eine "normale" Notbremsung erreicht nie die Verzögerungswerte, einen gesunden, sich festhaltenden Menschen in Gefahr zu bringen, durch das Fahrzeug geschleudert zu werden.
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95B

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Re: Beschwerde wegen ungebührlichen Benehmens
« Antwort #14 am: 04. November 2014, 15:26:34 »
Um bei einem Unfall verletzt zu werden, wenn man steht und sich "nur" anhält, muss die Bim aber schon mit einem LKW zusammenstoßen. Eine "normale" Notbremsung erreicht nie die Verzögerungswerte, einen gesunden, sich festhaltenden Menschen in Gefahr zu bringen, durch das Fahrzeug geschleudert zu werden.

So mancher Anhalteruck im A1 oder B1 ist gefährlicher. :-X
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