Autor Thema: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse  (Gelesen 18714 mal)

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Laiseka

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #15 am: 29. Dezember 2014, 23:22:32 »


Besonders arg ist eigentlich die Haltestelle in der Gallgasse, dort ist sogar eine Markierung aufgebracht, die es Autofahrern "einredet" in der Haltestelle ungehindert parken zu dürfen!  ::)

Dort werden aber nicht so viele Kinderwagen aussteigen...

Es reicht ein Kinderwagen. Oder eine gehbehinderte Person, die dann beim Stationsaufenthalt nicht mehr bis zum nächsten Ausstieg kommt.

Tipp: schnapp dir mal einen Kinderwagen oder Rollstuhl oder bind dir ein Bein mit Holzlatten fest und "simuliere" ein steifes Bein und beweg dich 1 Tag durch die Stadt, inkl. Öffi-Fahren. Da werden dir dann solche Sachen richtig gut auffallen. Und du wirst vermutlich erkennen, wie autozentriert diese Stadt (noch immer) ist und wie unglaublich mühsam solch vermeintliche Lappalien sind... .

Schienenchaos

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #16 am: 30. Dezember 2014, 00:22:54 »
Auch von mir noch drei photographische Eindrücke:
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Der (vor?)letzte umgeleitete 43er trifft den ersten regulär verkehrenden.
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Man beachte die divergierenden Aussagen von Stations- und Zugzielanzeige. 
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13er

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #17 am: 30. Dezember 2014, 00:50:00 »
Ja, die Anzeige "Zimmermannplatz" ist völlig sinnlos. Die Fahrgäste werden sowieso schon bei der U-Bahn rausgeschmissen.

Das Foto mit dem Treffen ist super gelungen! :up:
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

hema

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #18 am: 30. Dezember 2014, 03:08:37 »
Ja, die Anzeige "Zimmermannplatz" ist völlig sinnlos.
Sie ist sogar ein Zeichen richtig sturer Blödheit! Wie hier schon öfters besprochen, gehört da "U-Alser Straße" drauf und sonst nix!


Ich denke, solche Sachen sind den meisten bei den WiLi sowieso klar. Doch vermutlich sitzt da an der entscheidenden Stelle ein puritanisches Rumpelstilzchen und grinst feixend über seine Bosheit!  :-[
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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #19 am: 30. Dezember 2014, 07:01:33 »
Ja, die Anzeige "Zimmermannplatz" ist völlig sinnlos.
Sie ist sogar ein Zeichen richtig sturer Blödheit! Wie hier schon öfters besprochen, gehört da "U-Alser Straße" drauf und sonst nix!


Ich denke, solche Sachen sind den meisten bei den WiLi sowieso klar. Doch vermutlich sitzt da an der entscheidenden Stelle ein puritanisches Rumpelstilzchen und grinst feixend über seine Bosheit!  :-[

dann dürfen Fahrgäste, die indie Zimmermannschleife mitfahren wollen, aber nicht mehr dort mitfahren
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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #20 am: 30. Dezember 2014, 07:12:07 »
Es dürfte einem Kniefall vor den Bezirksparteigenossen zu verdanken sein, dass hier nicht – wie sonst auch üblich – das Halteverbot mittels regelmäßiger Abschleppungen durchgesetzt wird.

Du hast bei KEINER blau/weißen Haltestelle wegen der Haltestelle ein Halteverbot. Außerdem, wie hätte man dort einen Behindertenparkplatz errichten können. Die blau/weißen Haltestelle ist eigentlich nur für das Fahrpersonal, dass sie dort Fahrgäste mittels Freigabe am ganzen Zug Aus-  und auch einsteigen lassen dürfen.

Und es gibt 5 Züge die zwischen 5:00 und 6:00 Uhr die Haltestelle fahrplanmäßig einhalten. Dafür wäre ein Halteverbot über den ganzen Tag völlig überzogen.
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haidi

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #21 am: 30. Dezember 2014, 08:33:21 »
Du hast bei KEINER blau/weißen Haltestelle wegen der Haltestelle ein Halteverbot. Außerdem, wie hätte man dort einen Behindertenparkplatz errichten können. Die blau/weißen Haltestelle ist eigentlich nur für das Fahrpersonal, dass sie dort Fahrgäste mittels Freigabe am ganzen Zug Aus-  und auch einsteigen lassen dürfen.

Und es gibt 5 Züge die zwischen 5:00 und 6:00 Uhr die Haltestelle fahrplanmäßig einhalten. Dafür wäre ein Halteverbot über den ganzen Tag völlig überzogen.
Es existiert dort ein Halteverbot - die StVO unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Haltestellen, sondern kennt eben nur "die Haltestelle". Will man die Haltestelle von dem Halteverbot ausnehmen geht das nur mit dem Verkehrszeichen "Parkplatz".
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #22 am: 30. Dezember 2014, 08:40:50 »
Du hast bei KEINER blau/weißen Haltestelle wegen der Haltestelle ein Halteverbot. Außerdem, wie hätte man dort einen Behindertenparkplatz errichten können. Die blau/weißen Haltestelle ist eigentlich nur für das Fahrpersonal, dass sie dort Fahrgäste mittels Freigabe am ganzen Zug Aus-  und auch einsteigen lassen dürfen.

Und es gibt 5 Züge die zwischen 5:00 und 6:00 Uhr die Haltestelle fahrplanmäßig einhalten. Dafür wäre ein Halteverbot über den ganzen Tag völlig überzogen.
Es existiert dort ein Halteverbot - die StVO unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Haltestellen, sondern kennt eben nur "die Haltestelle". Will man die Haltestelle von dem Halteverbot ausnehmen geht das nur mit dem Verkehrszeichen "Parkplatz".

Und nur der Hinweis, das hier Züge zwischen 5:00 und 1:00 Uhr halten können, ist für ein Halteverbot zu wenig. Es muss für den Autofahrer klar ersichtlich sein, WANN ein Zug die Haltestelle anfährt. Denn dann zeigt die tafel zwar an, dass es sich um eine Haltestelle handelt, diese jedoch derzeit nicht eingehalten wird und daher ein abstellen erlaubt ist. Auch ist ein Abschleppen nicht gerechtfertigt, wenn der Fahrplanaushang bei einer Haltestelle fehlt. Es sind schon etliche Einsprüche durchgegangen, weil nachweislich der Fahrplan bei der Haltestelle schon längere Zeit gefehlt hat.
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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #23 am: 30. Dezember 2014, 08:48:42 »

dann dürfen Fahrgäste, die indie Zimmermannschleife mitfahren wollen, aber nicht mehr dort mitfahren
Dann dürften Fahrgäste auf allen Linien nicht mitfahren, wo auf der Schleifenfahrt nach der angezeigten Endstelle eine weitere Haltestelle ist! Z.B. 9er, 18er, 37er usw.




Du hast bei KEINER blau/weißen Haltestelle wegen der Haltestelle ein Halteverbot.
Na, wenn du es sagst!  ::)



Zitat
Außerdem, wie hätte man dort einen Behindertenparkplatz errichten können.
Außerhalb der Haltestelle, wie überall!



Will man die Haltestelle von dem Halteverbot ausnehmen geht das nur mit dem Verkehrszeichen "Parkplatz".
So geht es auch nicht. Wenn wo gleisnah ein Parkplatz ist, kann man dort keine Haltestelle errichten! Oder umgekehrt, in einer Haltestelle keinen Parkplatz.  ;)
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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #24 am: 30. Dezember 2014, 09:25:24 »
Ja, die Anzeige "Zimmermannplatz" ist völlig sinnlos.
Sie ist sogar ein Zeichen richtig sturer Blödheit! Wie hier schon öfters besprochen, gehört da "U-Alser Straße" drauf und sonst nix!

Immerhin wird es auf der VFGI richtig angezeigt, das ist ja schon einmal was. Übrigens hat die Schneiderin in den umgeleiteten 43ern bei der (optisch korrekt verkündeten) Haltestelle Yppengasse "Bergsteiggasse" angesagt. Da war wohl die Küche wieder schlampig.

Du hast bei KEINER blau/weißen Haltestelle wegen der Haltestelle ein Halteverbot.

Übersetzung: Die WL und die Parksheriffs scheren sich bei keiner blau-weißen Haltestelle um das Halteverbot. Die Information, dass die Haltestelle zwischen 5 und 1 Uhr eingehalten werden kann, hängt ja nicht zum Spaß dort, sondern, um zu verdeutlichen, dass man zwischen 1 und 5 Uhr früh halten und parken darf.

Es muss für den Autofahrer klar ersichtlich sein, WANN ein Zug die Haltestelle anfährt.

Zwischen 5 und 1 Uhr, siehe oben. Kurzführungen kann es den ganzen Tag über geben, woher soll man da genaue Durchfahrtszeiten hernehmen?
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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #25 am: 30. Dezember 2014, 09:41:59 »
Verparkte Haltstelle, Teil 1: In der StVO steht sinngemäß "während der Betriebszeiten". Diese sind im konkreten Fall sogar angeführt. Der genaue Fahrplan ist Powidl. Ich finde die Rechtfertigungsversuche von Klingelfee, den ich sonst sehr schätze, beschämend.

Verparkte Haltstelle, Teil 1: Nicht den WL-Kundendienst anrufen sondern sofort bei der Polizei Anzeige erstattten. Ob abgeschleppt wird, liegt meines Wissens zwar im Ermessen der Exekutive, aber in diesem Fall wäre das wohl gemacht worden.

Zielanzeige: Die Haltestellendisplays dürften generell auf "Alser Straße U" umgestellt worden sein, auch bei den umgeleiteten Linien 5 und 33 heute früh stand dieser Text oben (der einzigen Zug, welchen ich gesehen hatte, hatte aber nur ein umgeklapptes Zielschild). Und wegen Mitfahren bis Zimmermannplatz: Man darf ja auch beim 9er bis zur Wallrißstraße fahren, obwohl "Gersthof S" angezeigt wird. Das wäre kein Argument. Und bei einem kundenfreundlichen Verkehrsunternehmen wäre es natürlich selbstverständlich, dass man bis zum Zimmermannplatz mitfahren darf und darüber auch informiert wird.

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #26 am: 30. Dezember 2014, 09:58:42 »

Übersetzung: Die WL und die Parksheriffs scheren sich bei keiner blau-weißen Haltestelle um das Halteverbot. Die Information, dass die Haltestelle zwischen 5 und 1 Uhr eingehalten werden kann, hängt ja nicht zum Spaß dort, sondern, um zu verdeutlichen, dass man zwischen 1 und 5 Uhr früh halten und parken darf.

Drum ist es klüger draufzuschreiben "Wird bei Bedarf eingehalten"! Dann gibt es keine Ausrede und keine Streitereien um die individuelle Auslegung, wann die Betriebszeit* der Staßenbahn ist.  ;)

Irgendwie kommt mir die Logik so vor, wie die jener Autofahrer, die ungeschaut über einen Bahnübergang fahren und sagen "Da kummt am Sunntag nie was!".




*) Betrieben kann und darf die Straßenbahn nämlich 24/7/365 im ganzen Netz werden, ohne dass auch nur irgend ein Autofahrer eine rechtliche Handhabe hat, das zu beeinspruchen.! Wenn ein Zug kommt, ist Betrieb und wenn wegen der Parker wer nicht aus- oder einsteigen kann, behindern diese den Eisenbahnbetrieb (in dem Fall die WiLi) und späteatens dann bist' strafbar.
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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #27 am: 30. Dezember 2014, 10:02:42 »

Übersetzung: Die WL und die Parksheriffs scheren sich bei keiner blau-weißen Haltestelle um das Halteverbot. Die Information, dass die Haltestelle zwischen 5 und 1 Uhr eingehalten werden kann, hängt ja nicht zum Spaß dort, sondern, um zu verdeutlichen, dass man zwischen 1 und 5 Uhr früh halten und parken darf.

Drum ist es klüger draufzuschreiben "Wird bei Bedarf eingehalten"! Dann gibt es keine Ausrede und keine Streitereien um die individuelle Auslegung, wann die Betriebszeit* der Staßenbahn ist.  ;)

Steht ja sinngemäß eh da:



Betriebszeit ist zwischen 5 und 1 Uhr – in diesem Zeitraum kann es jederzeit zu Einschubfahrten oder Kurzführungen kommen.

Siehe dazu auch dieses Erkenntnis des UVS.
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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #28 am: 30. Dezember 2014, 10:15:01 »
Verparkte Haltstelle, Teil 1: In der StVO steht sinngemäß "während der Betriebszeiten". Diese sind im konkreten Fall sogar angeführt. Der genaue Fahrplan ist Powidl. Ich finde die Rechtfertigungsversuche von Klingelfee, den ich sonst sehr schätze, beschämend.

Verparkte Haltstelle, Teil 1: Nicht den WL-Kundendienst anrufen sondern sofort bei der Polizei Anzeige erstattten. Ob abgeschleppt wird, liegt meines Wissens zwar im Ermessen der Exekutive, aber in diesem Fall wäre das wohl gemacht worden.

Lieber Schaffnerlos. das sind keine Rechtfertigungsversuche, sondern Aussagen, die vom UVS kommen. Das urteil ist lieb und nett, jedoch schon 20 Jahre alt. und zum Gegensatz vom Amerkianischen Rechtsystem kann man sich im österreichischen Recht NICHT auf alte Urteile berufen.

Fakt ist, das du bei solchen Haltestellen NIE ein Dauerhalteverbot bekommen wirst und auch kaum ein Exekutiveorgan bekommen wirst, der dort von sich aus eine Anzeige legt. Wenn, dann nimmt er dich als Aufforderer und dann darfst du zu allen Einspruchen und eventuellen Schadenersatzansprüche Stellung nehmen.

Denn für die Betriebszeiten reicht es eben nicht, nur anzugeben, dass hier in der Zeit von bis Züge/Busse halten, sondern du musst explizit die Durchfahrzeiten angeben. Ich hatte bei Einspruchen nach Abschleppungen auch immer wieder die Frage, ob ich die Anzeige nur geschrieben hatte, weil das Fahrzeug in der Haltestelle gestanden ist, oder ob wirklich ein Bus/Straßenbahn die Haltestelle nicht ordnungsgemäß einhalten konnte. Hätte der Fahrzeugbesitzer sein Fahrzeug nämlich entfernt, bevor ein /Bus/bim gekommen ist, dann wäre eine Abschleppung nicht gerechtfertigt.

Ebenso verhält es sich in Kurzführungsschleifen, wenn ein Auto leicht im Lichtraum der Straßenbahn steht. Solange er nur etwas zu breit steht, darf ich ihn erst anzeigen, wenn eine Straßenbahn fahrtbehindert ist. Nur weil ich zum Beispiel weis, dass in einigen Stunden die Schleife wegen einer Veranstaltung benutzt wird, darf ich ihn noch nicht anzeigen und schon gar nicht abschleppen lassen. Wallensteinplatz, Lorenz Bayer Platz oder auch Gräßlplatz ist so ein Beispiel.
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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #29 am: 30. Dezember 2014, 10:17:09 »

Steht ja sinngemäß eh da:

Betriebszeit ist zwischen 5 und 1 Uhr – in diesem Zeitraum kann es jederzeit zu Einschubfahrten oder Kurzführungen kommen.
Hier kann es zur Argumentation in die Gegenrichtung kommen, nämlich dass diese Haltestelle (aus Sicht der Autofahrer) von 1 bis 5 Uhr von der Straßenbahn nicht eingehalten werden darf. Aus Sicht der Vorschriften der Straßenbahn ist es aber immer eine solche, völlig uninteressant, was und/oder ob überhaupt was auf einer Info-Tafel steht!


Drum, um allen Debatten von Anfang an aus dem Weg zu gehen, entweder draufschreiben "Haltestelle wird bei Bedarf eingehalten" oder "Wird bei Einschubfahrten oder Kurzführungen eingehalten" oder so ähnlich, jedenfalls ohne Zeitangabe.
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