Verparkte Haltstelle, Teil 1: In der StVO steht sinngemäß "während der Betriebszeiten". Diese sind im konkreten Fall sogar angeführt. Der genaue Fahrplan ist Powidl. Ich finde die Rechtfertigungsversuche von Klingelfee, den ich sonst sehr schätze, beschämend.
Verparkte Haltstelle, Teil 1: Nicht den WL-Kundendienst anrufen sondern sofort bei der Polizei Anzeige erstattten. Ob abgeschleppt wird, liegt meines Wissens zwar im Ermessen der Exekutive, aber in diesem Fall wäre das wohl gemacht worden.
Lieber Schaffnerlos. das sind keine Rechtfertigungsversuche, sondern Aussagen, die vom UVS kommen. Das urteil ist lieb und nett, jedoch schon 20 Jahre alt. und zum Gegensatz vom Amerkianischen Rechtsystem kann man sich im österreichischen Recht NICHT auf alte Urteile berufen.
Fakt ist, das du bei solchen Haltestellen NIE ein Dauerhalteverbot bekommen wirst und auch kaum ein Exekutiveorgan bekommen wirst, der dort von sich aus eine Anzeige legt. Wenn, dann nimmt er dich als Aufforderer und dann darfst du zu allen Einspruchen und eventuellen Schadenersatzansprüche Stellung nehmen.
Denn für die Betriebszeiten reicht es eben nicht, nur anzugeben, dass hier in der Zeit von bis Züge/Busse halten, sondern du musst explizit die Durchfahrzeiten angeben. Ich hatte bei Einspruchen nach Abschleppungen auch immer wieder die Frage, ob ich die Anzeige nur geschrieben hatte, weil das Fahrzeug in der Haltestelle gestanden ist, oder ob wirklich ein Bus/Straßenbahn die Haltestelle nicht ordnungsgemäß einhalten konnte. Hätte der Fahrzeugbesitzer sein Fahrzeug nämlich entfernt, bevor ein /Bus/bim gekommen ist, dann wäre eine Abschleppung nicht gerechtfertigt.
Ebenso verhält es sich in Kurzführungsschleifen, wenn ein Auto leicht im Lichtraum der Straßenbahn steht. Solange er nur etwas zu breit steht, darf ich ihn erst anzeigen, wenn eine Straßenbahn fahrtbehindert ist. Nur weil ich zum Beispiel weis, dass in einigen Stunden die Schleife wegen einer Veranstaltung benutzt wird, darf ich ihn noch nicht anzeigen und schon gar nicht abschleppen lassen. Wallensteinplatz, Lorenz Bayer Platz oder auch Gräßlplatz ist so ein Beispiel.