Autor Thema: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse  (Gelesen 18708 mal)

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13er

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #30 am: 30. Dezember 2014, 10:32:34 »
Ja, die Anzeige "Zimmermannplatz" ist völlig sinnlos.
Sie ist sogar ein Zeichen richtig sturer Blödheit! Wie hier schon öfters besprochen, gehört da "U-Alser Straße" drauf und sonst nix!


Ich denke, solche Sachen sind den meisten bei den WiLi sowieso klar. Doch vermutlich sitzt da an der entscheidenden Stelle ein puritanisches Rumpelstilzchen und grinst feixend über seine Bosheit!  :-[
dann dürfen Fahrgäste, die indie Zimmermannschleife mitfahren wollen, aber nicht mehr dort mitfahren
Abgesehen davon, dass das nicht so sein muss, dürfen sie das auch schon jetzt nicht. Jedes Mal, wenn ein 43er dorthin gekürzt wird, haut der Fahrer bzw. die Gelbjacken am Bahnsteig alle Leute raus. Ausnahmslos (ich wollte spaßhalber die Station mitfahren, aber bevor ich noch länger herumdiskutiert habe, bin ich dann doch ausgestiegen).
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Werner1981

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #31 am: 30. Dezember 2014, 10:41:40 »
Das ist jetzt wieder so eine Diskussion, wo ich mir bei jedem Beitrag von beiden Seiten denke: "Das klingt eigentlich logisch." Also wie soll sich dann der durchschnittliche Autofahrer auskennen? Vor allem als Anrainer, wo er weiß, daß die Haltestelle nicht linienmäßig eingehalten wird.

Als Autofahrer würde ich es so interpretieren, daß ich vor und nach dem Behindertenparkplatz parken darf. Weil in einer Haltestelle wird ja wohl kaum ein Behindertenparkplatz angelegt werden!?

schaffnerlos

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #32 am: 30. Dezember 2014, 10:57:58 »
Fakt ist, das du bei solchen Haltestellen NIE ein Dauerhalteverbot bekommen wirst und auch kaum ein Exekutiveorgan bekommen wirst, der dort von sich aus eine Anzeige legt. Wenn, dann nimmt er dich als Aufforderer und dann darfst du zu allen Einspruchen und eventuellen Schadenersatzansprüche Stellung nehmen.

Das ist das, was ich gemeint habe. Wenn einer von uns sowas sieht, dann kann er ganz formlos Anzeige erstatten.

Zitat
Denn für die Betriebszeiten reicht es eben nicht, nur anzugeben, dass hier in der Zeit von bis Züge/Busse halten, sondern du musst explizit die Durchfahrzeiten angeben.

Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? In der StVO steht explizit "während der Betriebszeiten" und nicht "während der Durchfahrzeiten". Wenn die WL aber wirklich diesem Nonsens nachgeben wollen, dann hängen sie halt einen Proforma-Fahrplan hin, wo alle fünf Minuten ein Kurs verzeichnet ist, eingekastelt mit dem Zusatz "nur bei Umleitungsfahrten" oder so. Und voila: Die Polizei hat ihre geforderten Durchfahrszeiten.

Zitat
Ebenso verhält es sich in Kurzführungsschleifen, wenn ein Auto leicht im Lichtraum der Straßenbahn steht. Solange er nur etwas zu breit steht, darf ich ihn erst anzeigen, wenn eine Straßenbahn fahrtbehindert ist. Nur weil ich zum Beispiel weis, dass in einigen Stunden die Schleife wegen einer Veranstaltung benutzt wird, darf ich ihn noch nicht anzeigen und schon gar nicht abschleppen lassen. Wallensteinplatz, Lorenz Bayer Platz oder auch Gräßlplatz ist so ein Beispiel.

Sorry, dass kann es nicht sein. Wenn ich mich auf einen Behindertenparkplatz stelle, werde ich sofort abgeschleppt - egal ob der rechtmäßige Parkplatzbenützer gerade jetzt dort parken will oder nicht.

Ich verstehe deine Ansichten schon, dass es euch nicht leicht gemacht wird. Aber ich verstehe nicht, warum ihr euch das so leicht macht und euch gefallen lasst. Die WL sind je kein Pimperlbetrieb, der nix zu reden hat. Ich könnte eine endlose Liste aufzählen, was die WL alles schon an Schutzwegen, Tempo 30 und dergleichen verhindert haben, aber sowas wie blockierte Haltestellen und Gleise ist euch egal?

Wenn euch die Polizei immer restriktiver wird, dann müsst ihr euch an die Politik wenden, denn die Polizei ist nur die Exekutive, nicht die Legislative. Wenn der Häupl sagt "So nicht!", dann wird auch der Pürstl sich nicht krampfhaft dagegen stellen.

hema

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #33 am: 30. Dezember 2014, 12:20:03 »
Aber ich verstehe nicht, warum ihr euch das so leicht macht und euch gefallen lasst.
Vom Gesetz her dürften die WiLi behindernde Fahrzeuge oder Gegenstände sogar in Eigenregie entfernen! Wollen müsste man halt (und sich trauen).
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Klingelfee

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #34 am: 30. Dezember 2014, 12:31:57 »
Aber ich verstehe nicht, warum ihr euch das so leicht macht und euch gefallen lasst.
Vom Gesetz her dürften die WiLi behindernde Fahrzeuge oder Gegenstände sogar in Eigenregie entfernen! Wollen müsste man halt (und sich trauen).

Nur hast du das Problem, das du bei einer abstrakten Behinderung die Kosten selbst tragen musst.

Abstrakte Behinderung ist dann, wenn das Fahrzeug verkehrswidrig steht, jedoch bevor es zu einer tatsächlichen Behinderung kommt vom Lenker wieder entfernt wurde.  Und da gibt es leider unzählige Einspruche, die auch zu einem großen Teil durchgegangen sind. Das Urteil vom UVS, was 95B von 1994 hat wundert mich jetzt sehr stark.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Werner1981

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #35 am: 30. Dezember 2014, 12:56:52 »
Aber ich verstehe nicht, warum ihr euch das so leicht macht und euch gefallen lasst.

Weil die WL es vermutlich nicht als so großes Problem erachten, wie manche hier. So sinngemäß: Das betrifft nur alle paar Tage ein paar Züge und Leute. Da haben wir wichtigeres zu tun.
Und die Mitarbeiter, nachdem sie bemerkten, daß es entweder nichts bringt oder welche Umstände (Beweisführung, Gerichtsaussagen, etc.) es beschert sich denken: Mir is wurscht. Des geht eh so a.

Das ist eine typisch Wienerische Lösung: es gibt eben nicht nur schwarz und weiß sondern auch grau. Und das macht mMn die typische Lebensqualität dieser Stadt aus.

Sabine Schienenbruch

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #36 am: 30. Dezember 2014, 13:47:05 »
Man bringe Bier und Popcorn. Eure Halbwahrheiten sind zum Schießen.

Und: @Klingelfee: Was bist denn du für einer? Was du in den diversen Threads schreibst, bist bezahlter Politik- und WL-Schreiber?

haidi

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #37 am: 30. Dezember 2014, 15:24:07 »
Betriebszeit ist zwischen 5 und 1 Uhr – in diesem Zeitraum kann es jederzeit zu Einschubfahrten oder Kurzführungen kommen.
Drum, um allen Debatten von Anfang an aus dem Weg zu gehen, entweder draufschreiben "Haltestelle wird bei Bedarf eingehalten" oder "Wird bei Einschubfahrten oder Kurzführungen eingehalten" oder so ähnlich, jedenfalls ohne Zeitangabe.
Die Straßenbahn darf die Haltestelle 24 Stunden am Tag einhalten, außerhalb der Betriebszeiten muss sich der Fahrgast vom Gesetz wegen aus der Bim quetschen

Was mach ich als Fahrgast, wenn  ich aus der Straßenbahn wirklich nicht aussteigen kann, weil der Platz zwischen ihr und dem Auto zu klein ist? Bis ich bei der nächsten Türe bin, ist die Freigabe weg. Blockiere ich die offene Türe und lass den FAhrer kommen?

Man bringe Bier und Popcorn. Eure Halbwahrheiten sind zum Schießen.
Na dann sag uns die Vollwahrheit
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h 3004

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #38 am: 30. Dezember 2014, 17:17:49 »
Irgendwie verstehe ich die Aufregung wegen der Bedarfshaltestellen nicht, wenn ich zum Vergleich dazu die Fahrbahnaufdoppelungen bei "normalen" Haltestellen (z.B. W.H./Johann Straußg., Alser Str./Spitalgasse - beide stadtauswärts) hernehme: Hier stehen bei roter Ampel dauernd Autos im Haltestellenbereich direkt neben der Straßenbahn, wenn diese einfährt. Und das nicht  5x/Tag, sondern ev. alle 5 Minuten und das bei vielen Hst. Ein Aussteigen ist dort genau so mühsam wie bei den Bedarfshaltestellen und man wird genau so (oder mehr schmutzig, wenn der PKW/LKW bei Regen/Schnee ev. losfährt). Zumal bei Bedarfshaltestellen meist ein längerer Aufenthalt besteht als bei "normalen" HSt.
Der Zustand ist in beiden Fällen für die Fahrgäste suboptimal und verbesserungswürdig. (PS: auch die MIV-Ampel bei der Maierhofgasse/W.H. vor der HSt nützt eigentlich nach meinen Beobachtungen nicht viel).

13er

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #39 am: 30. Dezember 2014, 17:31:33 »
Der Unterschied liegt darin, dass die Autos z.b. bei der Spitalgasse etwas auf die Seite fahren können, wenn ein Kinderwagen oder Rollstuhl nicht rauskommt. Schlimmstenfalls verliert man halt eine Ampelphase. Bei geparkten Autos geht das so nicht.

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tram

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #40 am: 30. Dezember 2014, 19:32:25 »
Man bringe Bier und Popcorn. Eure Halbwahrheiten sind zum Schießen.
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hema

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #41 am: 30. Dezember 2014, 21:02:35 »
Es gibt ja eh nur ganz wenige Haltestellen (meist blau/weiße), in denen es technisch möglich ist zu parken. Es wäre also kein Problem, auch diese umzubauen (z.B. durch Errichtung von Kaps, Anbringung von Bodenmarkierungen, Aufstellung von Pollern oder Halteverbotstafeln).
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Sabine Schienenbruch

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #42 am: 31. Dezember 2014, 15:34:40 »
Man bringe Bier und Popcorn. Eure Halbwahrheiten sind zum Schießen.
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Verstanden, Scheff, aber wo wär die Beschimpfung gewesen???

tram

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #43 am: 31. Dezember 2014, 15:42:04 »
Ja, Beschimpfung ist vielleicht übertrieben, aber es ist glaube ich klar, was gemeint ist.

Sabine Schienenbruch

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Re: 29.12.2014: Wasserrohrbruch Hernalser Hauptstraße/Lacknergasse
« Antwort #44 am: 01. Januar 2015, 11:59:13 »
Ja, Beschimpfung ist vielleicht übertrieben, aber es ist glaube ich klar, was gemeint ist.

?

Egal. Stehe scheinbar auf der Leitung dem Schienenbruch.