Autor Thema: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich  (Gelesen 34252 mal)

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #60 am: 04. Januar 2015, 22:56:31 »
Prinzipiell darf man ja soweit ich weiss links überholen, wenn das Tramwaygleis am rechten Fahrbahnrand liegt (also zB bei einem Haltestellenkap; so war das bei der Formulierung des Gesetzes aber wohl nicht gemeint). Um das zu verhindern wird daher ja meist eine Sperrlinie gezogen. Es gibt aber Stellen, wo ich mich echt frag, zB im 3. Bezirk bei der Haltestelle Radetzkystraße. Dort war ganz zurecht eine Sperrlinie, die dann nachträglich (man sieht die Kratzspuren) auf eine Leitlinie geändert wurde; das ist geradezu eine Einladung, links vorzupressen, wobei an der Kreuzung gern die Überraschung in Form eines O-Wagens Richtung Praterstern auftaucht. Ähnliches hab ich an mehreren Stellen gesehen; was soll denn sowas???
Harald A. Jahn, www.tramway.at

HLS

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #61 am: 05. Januar 2015, 11:46:52 »
...wobei an der Kreuzung gern die Überraschung in Form eines O-Wagens Richtung Praterstern auftaucht. Ähnliches hab ich an mehreren Stellen gesehen; was soll denn sowas???
Ein Mopedfahrer hat das ja vor ca. 3 Jahren bitter bereut, den O, der Richtung Raxstraße stand, links zu überholen, denn als er in der Mitte war, war der O schon angefahren und vorallem der Gegenzug praktisch auch schon da und dann "bums klesch" und schon steckte er im Gegenzug.
"Grüß Gott"

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #62 am: 05. Januar 2015, 11:56:14 »
...wobei an der Kreuzung gern die Überraschung in Form eines O-Wagens Richtung Praterstern auftaucht. Ähnliches hab ich an mehreren Stellen gesehen; was soll denn sowas???
Ein Mopedfahrer hat das ja vor ca. 3 Jahren bitter bereut, den O, der Richtung Raxstraße stand, links zu überholen, denn als er in der Mitte war, war der O schon angefahren und vorallem der Gegenzug praktisch auch schon da und dann "bums klesch" und schon steckte er im Gegenzug.

Genau. Wer hat da veranlasst, die Sperrlinie nachträglich in eine Leitlinie umzufräsen?
Harald A. Jahn, www.tramway.at

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #63 am: 05. Januar 2015, 12:03:32 »
Genau. Wer hat da veranlasst, die Sperrlinie nachträglich in eine Leitlinie umzufräsen?

Eine Leitlinie macht das Vorbeifahren (auf Sicht!) in solchen Situationen auch nicht legaler. Was hinter dem Abfräsen der Sperrlinien steckt, weiß ich auch nicht. Aber möglicherweise wurde einmal jemand bestraft, weil er unter Überfahrung der Sperrlinie an einem schadhaften Zug vorbeigefahren ist, und ging damit bis zum Höchstgericht, worauf dieses befand, im Haltestellenbereich dürfe man keine Sperrlinie anbringen?
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #64 am: 05. Januar 2015, 13:55:46 »
Aber möglicherweise wurde einmal jemand bestraft, weil er unter Überfahrung der Sperrlinie an einem schadhaften Zug vorbeigefahren ist, und ging damit bis zum Höchstgericht, worauf dieses befand, im Haltestellenbereich dürfe man keine Sperrlinie anbringen?
Wenn ein Weiterfahren nur durch Überfahren einer Sperrlinie möglich ist, darfst da das mit großer Vorsicht und Umsicht machen, falls sich abzeichnet, dass die Stelle für einige Zeit blockiert bleibt. Das gilt auch für Ampeln, die auf Rot hängen bleiben. Falls du die (Zu-)Fahrt von Einsatzfahrzeugen behinderst und anders nicht freigeben kannst, musst du sogar umgehend so handeln!
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #65 am: 05. Januar 2015, 14:12:55 »
Wenn ein Weiterfahren nur durch Überfahren einer Sperrlinie möglich ist, darfst da das mit großer Vorsicht und Umsicht machen, falls sich abzeichnet, dass die Stelle für einige Zeit blockiert bleibt.

Ich weiß. Genau dieses Szenario hatte ich bei meiner praktischen Führerscheinprüfung.
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #66 am: 05. Januar 2015, 14:14:45 »
Wenn ein Weiterfahren nur durch Überfahren einer Sperrlinie möglich ist, darfst da das mit großer Vorsicht und Umsicht machen, falls sich abzeichnet, dass die Stelle für einige Zeit blockiert bleibt.

Ich weiß. Genau dieses Szenario hatte ich bei meiner praktischen Führerscheinprüfung.
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #67 am: 05. Januar 2015, 14:24:20 »
Wenn ein Weiterfahren nur durch Überfahren einer Sperrlinie möglich ist, darfst da das mit großer Vorsicht und Umsicht machen, falls sich abzeichnet, dass die Stelle für einige Zeit blockiert bleibt.

Ich weiß. Genau dieses Szenario hatte ich bei meiner praktischen Führerscheinprüfung.
Ein schadhafter E2?

Nein, einen Zwang zum Ueberfahren einer Sperrlinie, da die Fahrspur blockiert war.
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #68 am: 05. Januar 2015, 15:06:00 »

Nein, einen Zwang zum Ueberfahren einer Sperrlinie, da die Fahrspur blockiert war.
Wofür eine Öffi in einer Haltestelle oder ein Mistkübler nicht ausreicht, eine Straßenbahn mit Warnblinker* schon!




*) Drum ist es ja ein riesen Unfug, beim händischen Stellen einer Weiche den Warnblinker einzuschalten, weil man dadurch ein Fehlverhalten (=vermeintlich richtiges Verhalten) von Lenkraddrehern geradezu provoziert! Da gerade junge Fahrer das fast durchgehend machen, dürfte das seit einiger Zeit so gelehrt werden.  :-[
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #69 am: 05. Januar 2015, 17:20:41 »
*) Drum ist es ja ein riesen Unfug, beim händischen Stellen einer Weiche den Warnblinker einzuschalten, weil man dadurch ein Fehlverhalten (=vermeintlich richtiges Verhalten) von Lenkraddrehern geradezu provoziert! Da gerade junge Fahrer das fast durchgehend machen, dürfte das seit einiger Zeit so gelehrt werden.  :-[

Ich nehme an, dass auf diese Weise die Autofahrer auf den Außeneinsatz des Fahres hingewiesen werden sollen ("Während des Weichenstellens nicht den Fahrer überfahren!").

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #70 am: 05. Januar 2015, 17:28:17 »
Man könnte ja einfach den rechten Blinker einschalten.
Lieber 67er nach Oberlaa, ich werde dich vermissen!

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #71 am: 05. Januar 2015, 17:51:41 »
Ich glaube eher, dass damit der Hintermann gewarnt werden soll, nicht lückenlos aufzuschließen (und eventuell eine Kreuzung zu verstellen).
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #72 am: 05. Januar 2015, 18:14:49 »
Es ist genau wie 95B schrieb, nicht wegen dem Stellen, sondern für einen Folgezug eben nicht zu dicht aufzuschließen, es könnte ja der Vorderzug über die Weiche gerutscht sein.
"Grüß Gott"

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95B

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #73 am: 05. Januar 2015, 18:27:33 »
Dann ist es aber Unsinn, die Warnblinker einzuschalten, wenn er nicht über die Weiche geglitten ist. Was sich das Schulbüro dabei tatsächlich gedacht hat, weiß wahrscheinlich ohnehin keiner mehr.
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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #74 am: 05. Januar 2015, 22:29:05 »
Ich schaue aber, sofern ich es bis morgen nicht vergessen habe, nochmal nach, was wir da in den Unterlagen stehen haben.
Da ja in den Neuen alles genau beschrieben steht, was z.Z. noch über Mundpropaganda weitergegeben wird.
"Grüß Gott"

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