Autor Thema: 30.1.2015: Akademikerball  (Gelesen 37437 mal)

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Andi_M

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Re: 30.1.2015: Akademikerball
« Antwort #45 am: 01. Februar 2015, 11:32:08 »
Zu diesem Thema kann ich auch ein bisschen was beitragen.

https://www.youtube.com/watch?v=E2ESEJ_a99s

95B

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Re: 30.1.2015: Akademikerball
« Antwort #46 am: 01. Februar 2015, 11:48:09 »
Zu diesem Thema kann ich auch ein bisschen was beitragen.

https://www.youtube.com/watch?v=E2ESEJ_a99s

Sehr schön! :up:
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Klingelfee

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Re: 30.1.2015: Akademikerball
« Antwort #47 am: 01. Februar 2015, 12:08:54 »
Zu diesem Thema kann ich auch ein bisschen was beitragen.

https://www.youtube.com/watch?v=E2ESEJ_a99s

Sehr schön! :up:

Auch wenn ich mich bezüglich der Qualität 95B anschließenden gebe ich zu bedenken dass du dich als Fahrer in einer rechtlichen Grauzone bewegst, wenn du das regelmäßig machst und von der Du ist es verboten.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

13er

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Re: 30.1.2015: Akademikerball
« Antwort #48 am: 01. Februar 2015, 12:38:53 »
Zu diesem Thema kann ich auch ein bisschen was beitragen.

https://www.youtube.com/watch?v=E2ESEJ_a99s
Super gemacht! :up:
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

phil1296

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Re: 30.1.2015: Akademikerball
« Antwort #49 am: 01. Februar 2015, 12:41:15 »
Zu diesem Thema kann ich auch ein bisschen was beitragen.

https://www.youtube.com/watch?v=E2ESEJ_a99s

Sehr schön! :up:

Auch wenn ich mich bezüglich der Qualität 95B anschließenden gebe ich zu bedenken dass du dich als Fahrer in einer rechtlichen Grauzone bewegst, wenn du das regelmäßig machst und von der Du ist es verboten.

Wo kein Kläger, da kein Richter ;)

Übrigens, verschiedentlich-> find ich sehr gut ;D
Lieber 67er nach Oberlaa, ich werde dich vermissen!

13er

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Re: 30.1.2015: Akademikerball
« Antwort #50 am: 01. Februar 2015, 12:42:35 »
Wo kein Kläger, da kein Richter ;)
Die Klingelfee spielt bei so was aber leider gern Kläger...
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

abraham

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Re: 30.1.2015: Akademikerball
« Antwort #51 am: 01. Februar 2015, 12:50:15 »
Zitat
Auch wenn ich mich bezüglich der Qualität 95B anschließenden gebe ich zu bedenken dass du dich als Fahrer in einer rechtlichen Grauzone bewegst, wenn du das regelmäßig machst und von der Du ist es verboten.
Bitte einen "Nicht-Radltreiber" der WL aufzuklären: Wieso ist es verboten Straßenbahnzüge -  auch jene mit denen man selbst fährt - zu fotografieren bzw. eine Kamera mitlaufen zu lassen?

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Re: 30.1.2015: Akademikerball
« Antwort #52 am: 01. Februar 2015, 12:54:28 »
In der Schleife selbst geht es zu beengt zu für Fotos...
Gab es da nicht mal eine parallel zur Hauswand montierte Haltestellentafel? ???

Ich hatte leider an diesem Abend keine Zeit, mich selber auf die Lauer zu legen. :(
Wieso denn nicht? Warst in der Hofburg? Oder auf der Straße?  >:D

Auch wenn ich mich bezüglich der Qualität 95B anschließenden gebe ich zu bedenken dass du dich als Fahrer in einer rechtlichen Grauzone bewegst, wenn du das regelmäßig machst und von der Du ist es verboten.
Wo kein Kläger, da kein Richter ;)

Übrigens, verschiedentlich-> find ich sehr gut ;D
Ich wäre da auch sehr vorsichtig, schließlich ist das Kombinat dafür bekannt, missliebige Mitarbeiter oder jene mit zuviel Eigeninitiative möglichst schnell wieder loswerden zu wollen. Und sowas ist da sicher ein willkommener "Grund". :lamp:
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
Mark Twain über die Wienerstadt.

Klingelfee

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Re: 30.1.2015: Akademikerball
« Antwort #53 am: 01. Februar 2015, 13:07:30 »
Wo kein Kläger, da kein Richter ;)
Die Klingelfee spielt bei so was aber leider gern Kläger...

Ich will mich absolut nicht als Kläger aufspielen. Ich will nur verhindern das Kollegen rechtliche Probleme bekommen. Sowohl intern, als auch wenn es weit hergeholt ist, strafrechtlich.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Klingelfee

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Re: 30.1.2015: Akademikerball
« Antwort #54 am: 01. Februar 2015, 13:22:53 »
Zitat
Auch wenn ich mich bezüglich der Qualität 95B anschließenden gebe ich zu bedenken dass du dich als Fahrer in einer rechtlichen Grauzone bewegst, wenn du das regelmäßig machst und von der Du ist es verboten.
Bitte einen "Nicht-Radltreiber" der WL aufzuklären: Wieso ist es verboten Straßenbahnzüge -  auch jene mit denen man selbst fährt - zu fotografieren bzw. eine Kamera mitlaufen zu lassen?
Mitfahren ist auch beim Autofahren, wenn es regelmäßig gemacht wird verboten.
Und den Zug fotografieren darf ein Mitarbeiter sehr wohl, wenn er entweder in einer Pause oder in der Endstation eine Ausgleichzeit hat. Bei Verkehrsereignissen ist ein fotografieren eingeschränkt erlaubt. Nämlich dann, wenn es zur Beweissicherung dient. Auch darf der Mitarbeiter unter Umständen dann auch die Bilder veröffentlichen, jedoch sollten dann nicht unbedingt alle Details zu sehen sein (Kennzeichen in Grossaufnahme, Gesichter von anderen Personen im Detail, schon gar nicht von Unfallbeteigte) und schon gar nicht sollten die Bilder veröffentlicht werden bevor der Dienst beendet ist. Das macht sich bei so manchen Vorgesetzt nicht so gut.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Paulchen

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Re: 30.1.2015: Akademikerball
« Antwort #55 am: 01. Februar 2015, 13:24:13 »
Ob man in Dashcams in PKWs verwenden darf, ist ja bislang auch nicht ausjudiziert, somit ist das ein rechtlicher Graubereich. Und genauso schätze ich das Mitfilmen der Fahrt in einer Straßenbahn ein.

Ich sehe das als typisch österreichische Situation.

Werner1981

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Re: 30.1.2015: Akademikerball
« Antwort #56 am: 01. Februar 2015, 14:05:57 »
Südbahnhofschleife (hinter einem 62er 8min gewartet, weil der unbedingt seine Stehzeit einhalten wollte  :fp:)

Dort gibt es ja drei Gleise. Warum nutzt man in einem solchen Fall nicht das Innere und Äußere?

Geamatic

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Re: 30.1.2015: Akademikerball
« Antwort #57 am: 01. Februar 2015, 14:12:27 »
Ja, die Schleife hat 3 Gleise, ABER

1. darf das Äußerste nur auf Auftrag verwendet werden, ist also im Normalfall tabu.
2. am innersten dürfen nur E1 & E2 an einem Ulf vorbeifahren mit eingeklappten Spiegel

mike1163

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Re: 30.1.2015: Akademikerball
« Antwort #58 am: 01. Februar 2015, 14:14:12 »
Naja wenn das Video nur einem begrenztem Nutzerkreis (z.B. eben den Fachinteressierten) zugänglich ist, glaub ich nicht das da irgendwelche Probleme auftreten (egal ob erlaubt oder nicht). Man kann ja bei YouTube einstellen ob das Video für alle frei zugänglich ist oder ob man nur über den direkten Link darauf zugreifen kann.

Danke jedenfalls für das qualitativ echt hochwertige Video!

ULF

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Re: 30.1.2015: Akademikerball
« Antwort #59 am: 01. Februar 2015, 14:17:10 »
Ja, die Schleife hat 3 Gleise, ABER

1. darf das Äußerste nur auf Auftrag verwendet werden, ist also im Normalfall tabu.
Rein aus Interesse: Warum eigentlich? Wei's imma scho so woa? :D