Bei solch schwerwiegenden Vorwürfen würde ich als Verkehrsunternehmen darauf bestehen, dass sich derjenige, der die Meldung einbringt, seine Identität preisgeben muss. Bei anonymen Hinweisen kann man ja davon ausgehen, dass bloß der eine dem anderen eins auswischen will (und bei weniger heiklen Dingen hegt der Kundendienst diese Annahme durchaus auch schon vorab...).