Autor Thema: Alkoholtests bei den WL (war: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz)  (Gelesen 7375 mal)

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95B

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Bei solch schwerwiegenden Vorwürfen würde ich als Verkehrsunternehmen darauf bestehen, dass sich derjenige, der die Meldung einbringt, seine Identität preisgeben muss. Bei anonymen Hinweisen kann man ja davon ausgehen, dass bloß der eine dem anderen eins auswischen will (und bei weniger heiklen Dingen hegt der Kundendienst diese Annahme durchaus auch schon vorab...).
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

coolharry

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Bei dem Zustand der Strecken, muss man ja als Fahrgast annehmen, dass alle Fahrer besoffen sind.  8)
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

158er

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Bei solch schwerwiegenden Vorwürfen würde ich als Verkehrsunternehmen darauf bestehen, dass sich derjenige, der die Meldung einbringt, seine Identität preisgeben muss. Bei anonymen Hinweisen kann man ja davon ausgehen, dass bloß der eine dem anderen eins auswischen will (und bei weniger heiklen Dingen hegt der Kundendienst diese Annahme durchaus auch schon vorab...).
Und wie willst Du die Identitätspflicht durchsetzen? Was machst Du, wenn jemand seinen Namen dennoch nicht preisgeben will? Einfach ignorieren - und was, wenn dann doch was ist?