Autor Thema: Alkoholtests bei den WL (war: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz)  (Gelesen 7363 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16467
Ab dem Zeitpunkt als die Fahrgastbeschwerde die BI erreicht hatte und die BI den Fahrer angefunkt hatte dürfte es eigentlich keinen Meter mehr Weiterfahrt geben; auf der Stelle stehenbleiben, Warnblinker und warten auf die Funkstreife.
Wie schon 95B schrieb, ist das eine betriebsinterne Vorgabe bzw. Vorgangsweise. Ob und wann dich der Betrieb "blasen" lässt, ist seine Sache, also Entscheidung des Betriebsleiters oder der von ihm dazu befugten Organe. Was anderes wäre, die Polizei hält dich auf oder ein Fahrgast besteht dir gegenüber vor Ort auf eine Kontrolle. Dann musst du dort stehen bleiben und anfunken, worauf man eine vom Betriebsleiter zur Abnahme des Alkotests ermächtigte Person dorthin schicken wird. Normalerweise wird dann der Test in Absprache mit dem anwesenden Eisenbahnaufsichtsorgan von der Polizei vorgenommen, da die WiLi über keine oder zu wenige ( ? ) geeichte Geräte verfügen, die im Falle einer festgestellten Alkoholisierung einer ausreichenden Beweiswürdigung im Zuge weiterer Maßnahmen dienen können.

Ein bloßer Anruf "Der Fahrer am Zug X ist sicher besoffen!", ist rechtlich ohne Relevanz, allerdings wird man natürlich schon irgendwie drauf reagieren, es könnte ja stimmen und dann wäre man bei einem eventuell folgenden Unfall mitschuld oder zumindest schuldig der Vorschubleistung, Fahrlässigkeit etc.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27704
Ein bloßer Anruf "Der Fahrer am Zug X ist sicher besoffen!", ist rechtlich ohne Relevanz, allerdings wird man natürlich schon irgendwie drauf reagieren
Solche Anrufe werden ausnahmslos(!) ernstgenommen und jeder so beschuldigte Fahrer muss blasen.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16467
Das ist schon klar. Ist die übliche Vorgangsweise, aber rechtlich nur insofern verbindlich, als man als verantwortlicher Vorgesetzter natürlich keine allfälligen und durchaus vermeidbaren Konsequenzen tragen will! Falls der BI-Mitarbeiter den Fahrer persönlich kennt und sich tausendprozentig sicher ist, dass der Vorwurf haltlos ist, wird er es vielleicht auf seine Kappe nehmen, den Zug bis zu einer geeigneten (störungsfreien) Stelle weiterfahren zu lassen. Im Normfall wird er ihn aber natürlich bis zur Klärung am Ort verbleiben lassen, schon im eigenen Interesse.

Wenn dich die Polizei oder ein einschreitender Fahrgast/Passant direkt aufhält, muss natürlich vor Ort "geamtshandelt!" werden.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15842
Ein bloßer Anruf "Der Fahrer am Zug X ist sicher besoffen!", ist rechtlich ohne Relevanz, allerdings wird man natürlich schon irgendwie drauf reagieren
Solche Anrufe werden ausnahmslos(!) ernstgenommen und jeder so beschuldigte Fahrer muss blasen.

Natürlich darf ein Fahrer nicht rauschig einen Straßenbahnzug steuern, aber - da ruft einer anonym an und behauptet, daß der Fahrer bsoffen sei und kommt damit durch??? Wo ist da der Betriebsrat?? (Wäre ich im Unternehmen und so fälschlich beschuldigt, ging meinerseits schon eine Anzeige wegen Verleumdung und Falschaussage raus! >:()

Eines würde mich noch interessieren: Wurde die Weiche eigentlich schon repariert??

Mfg Donaufelder

Zu deiner Meinung bezüglich Alkotest. Leider ist das rechtens. Wobei der Ablauf so ist, das der Fahrer ohne Beisein der Fahrgäste einen Schnelltest unterzieht. Solllte dieser postiv sein, dann wird dieser Test unter 2 Zeugen mit einem geeichten Gerät wiederholt. Und kein Unternehmen kann es sich leisten, solche Beschuldigungen, egal mit oder ohne Angaben der Daten, nicht nachzugehen.

Einzig bei Mobbing von Bediensteten wird der Alkotest nicht unmittelbar nach der Anzeige durchgeführt. Kommt in Familienstreitigkeiten leider immer wieder vor.

Und zur Reparatur der Weiche.

Was willst du reparieren, wenn du als Reparaturteam hinkommst, Testfahrten durchführst und die Weiche gemäß der Vorgaben funktioniert.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Wiener Schwelle

  • Zugführer
  • *
  • Beiträge: 709
Von bekannten Fahrern wurde mir gesagt, daß ein Alkovortest nur in einem Betriebsraum durchgeführt werden darf und der Zug/Bus von einem Kontrollorgan weitergeführt wird. Meist als Sonder-zug/wagen, obwohl der/die MA/in eine gültige Faherechtigung besitzt. Warum?
Und wer sagt, daß ein als betrunkener Beschuldigter wirklich ein Alkoholproblem hat, kann er/sie nicht ein gesundheitliches Problem oder ein Drogenproblem  haben?
Wie weiß daß, der auch eventuell befreundete MA, der BI?
Ab der Kenntnisnahme einer unzukömmlichkeit hat ein Fahrzeug nicht mehr weiter bewegt zu werden. Sicher nicht Kunden freundlich, aber hier sollte die Sicherheit Vorrang haben.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15842
Von bekannten Fahrern wurde mir gesagt, daß ein Alkovortest nur in einem Betriebsraum durchgeführt werden darf und der Zug/Bus von einem Kontrollorgan weitergeführt wird. Meist als Sonder-zug/wagen, obwohl der/die MA/in eine gültige Faherechtigung besitzt. Warum?
Und wer sagt, daß ein als betrunkener Beschuldigter wirklich ein Alkoholproblem hat, kann er/sie nicht ein gesundheitliches Problem oder ein Drogenproblem  haben?
Wie weiß daß, der auch eventuell befreundete MA, der BI?
Ab der Kenntnisnahme einer unzukömmlichkeit hat ein Fahrzeug nicht mehr weiter bewegt zu werden. Sicher nicht Kunden freundlich, aber hier sollte die Sicherheit Vorrang haben.

Als Sonderzug wird er nur dann weiter geführt, wenn es schon zu einem länger Aufenthalt gekommen ist, oder der Zug/Bus überhaupt eingezogen wird, ansonsten fährt beim Funkwagen ein Mitarbeiter weiter und der andere bringt ihm auf eine Dienststelle, wo dann der Vortest vorgenommen wird. Ob da schon dieser unter Zeugen gemacht wird, weis ich jetzt nicht, was jedoch Fakt ist, dass bei einem positiven Wert der Mitarbeiter zu einem gerichtlich geeichten Gerät gebracht wird, wo er unter mindestens 2 Zeugen einen weiteren Alkotest ablegt.

Und wird von einem Fahrgast eine andere Beeinträchtigung vermutet, dann wird einmal eine augenscheinliche Untersuchung durchgeführt. Und wenn es da die geringsten Anzeichen gibt, so wird der Mitarbeiter dann einem Amtsarzt vorgeführt.

Und was soll die letzte Frage? Meinst du, dass der Mitarbeiter ggf. von den Mitarbeitern der Betriebsaufsicht gedeckt wird. Ich will nicht abstreitet, dass dies vorkommen könnte, da jedoch die Funkwagen so wie die Fahrer auch immer auf unterschiedlichen Strecken unterwegs sind, weist du nie, wer dann bei einem Vorfall zufährt. Daher ist das eher unwahrscheinlich, das im Anlassfall das Fahrpersonal dann gedeckt wird.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15842
Dass ein prinzipielles Bestreben da ist, technische Unzulänglichkeiten schönzureden oder zu vertuschen, ist nichts Neues, ich sage jetzt nur "angesaugte Zigarettenstummel".

Übrigens: Geeichte Alkomaten haben die WL keine. Es handelt sich ausschließlich um kalibrierte Vortestgeräte, die nicht gerichtsverwertbar sind.

Am Funkwagen hast du kalibrierte Vortester. Auf den Hauptdienststellen hast du sehr wohl gerichtsverwertbare Testanlagen stehen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36962
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Welche Marke, welche Type? Die sind sicher nicht geeicht!
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15842
Welche Marke, welche Type? Die sind sicher nicht geeicht!

Ich weis nicht welche Geräte, ich lese nur immer wieder die Meldung, das die eine oder andere Dienststelle derzeit keine Test durchführen kann, weil das gerät dafür bei der Eichung ist. Und wenn ein Mitarbeiter mit dem Wert nicht einverstanden ist, das das Gerät anzeigt, dann steht ihm wie bei einer Polizeikontrolle immer noch der Weg des Bluttestes offen. Diesen muss er jedoch wie bei der Polizei dann aus eigener Tasche zahlen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

coolharry

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 6807
Welche Marke, welche Type? Die sind sicher nicht geeicht!

Natürlich nicht. Nicht mal die Vortester der Polizei sind geeicht. Die können auch nur eine Aussage treffen: Alkohol oder nicht Alkohol. Wieviel Alkohol muss dann der Alkomat feststellen und den hat auch nicht jedes Polizeifahrzeug eingebaut.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

U4

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3395
...
Übrigens: Geeichte Alkomaten haben die WL keine. Es handelt sich ausschließlich um kalibrierte Vortestgeräte, die nicht gerichtsverwertbar sind.
Das ist falsch, in den Hauptdienststellen gibt es versperrte geeichte Geräte
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, "Stangln" die fast nicht zu erkennen sind im Bild der Stadt

Sonderzug

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 272
Es gibt keine geeichten Tester bei den WL. 95B hat recht.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15842
Es gibt keine geeichten Tester bei den WL. 95B hat recht.

Es ist egal, ob geeicht, oder nicht, wenn der Mitarbeiter meint, der Wert stimmt nicht, dann steht ihn immer noch der Weg des Bluttestes offen.

Was mich etwas stört, dass Außenstehende wieder einmal sich in Sachen einmischen, was sie eigentlich nicht im geringsten etwas angeht. Denn wenn die Beschuldigung einer Alkoholisierung im Raum steht, dann ist das nur eine Sache zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter. Und nicht der Breiten Masse.

Was nicht heißen soll, dass alkoholisierter Mitarbeiter gedeckt werden sollen. Sie sollen sehr wohl zur Verantwortung gezogen werden und ggf. auch ihren Posten verlieren. Aber das Ganze unter dem Mantel des Datenschutzes.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15430
Es ist egal, ob geeicht, oder nicht, wenn der Mitarbeiter meint, der Wert stimmt nicht, dann steht ihn immer noch der Weg des Bluttestes offen.

Was mich etwas stört, dass Außenstehende wieder einmal sich in Sachen einmischen, was sie eigentlich nicht im geringsten etwas angeht. Denn wenn die Beschuldigung einer Alkoholisierung im Raum steht, dann ist das nur eine Sache zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter. Und nicht der Breiten Masse.

Was nicht heißen soll, dass alkoholisierter Mitarbeiter gedeckt werden sollen. Sie sollen sehr wohl zur Verantwortung gezogen werden und ggf. auch ihren Posten verlieren. Aber das Ganze unter dem Mantel des Datenschutzes.

Wenn der Tester nicht geeicht ist, dann wird halt der  Richter im Arbeitsgericht das Seine dazu sagen und entsprechend Urteilen.

Aber:
Niemand mischt sich ein, wir diskutieren halt und das ist ja hoffentlich noch nicht verboten (wird aber noch werden, wenn die "richtige" Partei an die Regierung kommt)
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16467
Es ist sicher schwierig, den richtigen Weg zu finden. Einerseits soll man Hinweise natürlich nicht ignorieren, andererseits kann man nicht täglich ganze Bahnnetze durch ein paar anonyme Anrufer lahmlegen lassen.


Meiner Meinung nach wäre es sinnvoll, stichprobenartige Tests bei Dienstantritt oder in Pausen in einer allen kundzumachenden Betriebsvereinbarung festzulegen. Bei anonymen Hinweisen sollte der davon betroffene Fahrer vorerst umgehend in Augenschein genommen werden, sollte sich dabei der Vorwurf erhärten, ist natürlich umgehend zu handeln.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!