Von bekannten Fahrern wurde mir gesagt, daß ein Alkovortest nur in einem Betriebsraum durchgeführt werden darf und der Zug/Bus von einem Kontrollorgan weitergeführt wird. Meist als Sonder-zug/wagen, obwohl der/die MA/in eine gültige Faherechtigung besitzt. Warum?
Und wer sagt, daß ein als betrunkener Beschuldigter wirklich ein Alkoholproblem hat, kann er/sie nicht ein gesundheitliches Problem oder ein Drogenproblem haben?
Wie weiß daß, der auch eventuell befreundete MA, der BI?
Ab der Kenntnisnahme einer unzukömmlichkeit hat ein Fahrzeug nicht mehr weiter bewegt zu werden. Sicher nicht Kunden freundlich, aber hier sollte die Sicherheit Vorrang haben.
Als Sonderzug wird er nur dann weiter geführt, wenn es schon zu einem länger Aufenthalt gekommen ist, oder der Zug/Bus überhaupt eingezogen wird, ansonsten fährt beim Funkwagen ein Mitarbeiter weiter und der andere bringt ihm auf eine Dienststelle, wo dann der Vortest vorgenommen wird. Ob da schon dieser unter Zeugen gemacht wird, weis ich jetzt nicht, was jedoch Fakt ist, dass bei einem positiven Wert der Mitarbeiter zu einem gerichtlich geeichten Gerät gebracht wird, wo er unter mindestens 2 Zeugen einen weiteren Alkotest ablegt.
Und wird von einem Fahrgast eine andere Beeinträchtigung vermutet, dann wird einmal eine augenscheinliche Untersuchung durchgeführt. Und wenn es da die geringsten Anzeichen gibt, so wird der Mitarbeiter dann einem Amtsarzt vorgeführt.
Und was soll die letzte Frage? Meinst du, dass der Mitarbeiter ggf. von den Mitarbeitern der Betriebsaufsicht gedeckt wird. Ich will nicht abstreitet, dass dies vorkommen könnte, da jedoch die Funkwagen so wie die Fahrer auch immer auf unterschiedlichen Strecken unterwegs sind, weist du nie, wer dann bei einem Vorfall zufährt. Daher ist das eher unwahrscheinlich, das im Anlassfall das Fahrpersonal dann gedeckt wird.