Autor Thema: Temporeduktion  (Gelesen 17105 mal)

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Geamatic

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Temporeduktion
« am: 31. Juli 2015, 19:04:59 »
Ab sofort gilt in der USTRAB eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Die entsprechenden Geschwindigkeitstaferl mit "60" wurden bereits entfernt.

13er

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Re: Temporeduktion
« Antwort #1 am: 31. Juli 2015, 19:06:13 »
Weil die E1 keine Selbstretter haben? :D

Jetzt gibts immerhin in allen Zügen, sogar in den Oldtimern, Feuerlöscher für die Ustrab...
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Sonderzug

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Re: Temporeduktion
« Antwort #2 am: 31. Juli 2015, 19:22:56 »
Weil es schon immer so im Bescheid war vielleicht?  8) :-X

nord22

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Re: Temporeduktion
« Antwort #3 am: 31. Juli 2015, 19:26:06 »
Die Reduktion der Streckenhöchstgeschwindigkeit in der UStrab erfolgte mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen der abgewirtschafteten Gleisanlagen - ein weiterer Schritt des Niedergangs der Wiener Straßenbahn ...

nord22

95B

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Re: Temporeduktion
« Antwort #4 am: 31. Juli 2015, 20:49:02 »
Ein entsprechender Dienstauftrag liegt jedenfalls nicht vor. Fraglich ist überhaupt, ob die Streckenhöchstgeschwindigkeit der Ustrab durch die Entfernung der Signale beeinflusst wird – da unten gilt die "Bedienungsanleitung für die Unterpflasterstrecke", in der explizit eine Streckenhöchstgeschwindigkeit von 60 km/h beschrieben ist.
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Werner1981

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Re: Temporeduktion
« Antwort #5 am: 31. Juli 2015, 21:28:55 »
Die Reduktion der Streckenhöchstgeschwindigkeit in der UStrab erfolgte mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen der abgewirtschafteten Gleisanlagen - ein weiterer Schritt des Niedergangs der Wiener Straßenbahn ...

nord22

Zwischen Hauptbahnhof und Blechturmgasse herrscht zumindest FR Burggasse eine 15 km/h-Beschränkung, dort wird offenbar an den Gleisen gearbeitet.

95B

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Re: Temporeduktion
« Antwort #6 am: 31. Juli 2015, 22:02:26 »
Weil es schon immer so im Bescheid war vielleicht?  8) :-X
Was meinst du genau damit? ???
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martin8721

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Re: Temporeduktion
« Antwort #7 am: 31. Juli 2015, 23:24:27 »
Die Reduktion der Streckenhöchstgeschwindigkeit in der UStrab erfolgte mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen der abgewirtschafteten Gleisanlagen


Gibt's dann auch mehr Fahrzeit?  :D
Aber was kommt als nächstes: Reduktion auf 40km/h, Reduktion auf 25km/h?

Ich will ja nicht  unken, aber langfristig wird eine Generalsanierung wohl unumgänglich sein und damit meine ich nicht nur die Gleise selbst, sondern auch den Grund. Und das wird eine ziemlich teure Angelegenheit.
Und wenn ich dann auch noch an eine neue Signalanlage denke, kommen wir schon in schwindelnde Höhen... :o

Gibt es von Seiten der WL da eigentlich irgendein Szenario?
Die Wiedererrichtung der Gleise an der Oberfläche würde - wie hier schon oft diskutiert - vermutlich wirklich günstiger kommen, als Millionen in die Ustrab-Sanierung zu stecken.

In Deutschland mussten doch irgendwo ähnliche Tunnelstrecken aus den 60er-Jahren gesperrt werden, oder hab ich da was falsch in Erinnerung?
Was war da der Grund? War es die Sanierung, die zu teuer war oder war da eine gesetzliche Bestimmung bezüglich Altbau-Tunnelstrecken?

Schienenchaos

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Re: Temporeduktion
« Antwort #8 am: 31. Juli 2015, 23:44:13 »
Wäre eine neue Sicherungsanlage ohne direkter Fahrzeugbeeinflussung - sprich: ohne Umbau der bestehenden Flotte - in irgendeiner Form machbar, bzw. genehmigungsfähig?

95B

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Re: Temporeduktion
« Antwort #9 am: 31. Juli 2015, 23:53:35 »
Wäre eine neue Sicherungsanlage ohne direkter Fahrzeugbeeinflussung - sprich: ohne Umbau der bestehenden Flotte - in irgendeiner Form machbar, bzw. genehmigungsfähig?

Grundsätzlich nicht, es sei denn, man könnte eine Ausnahmegenehmigung nach § 63 StrabVO erwirken, was ich jedoch für unwahrscheinlich halte.
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hema

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Re: Temporeduktion
« Antwort #10 am: 01. August 2015, 01:23:40 »

Grundsätzlich nicht, es sei denn, man könnte eine Ausnahmegenehmigung nach § 63 StrabVO erwirken, was ich jedoch für unwahrscheinlich halte.
Für bestehende Anlagen und Fahrzeuge ist im Tunnelbetrieb nur eine Zugsicherungsanlage vorgeschrieben. Ein neuer Tunnel müsste natürlich mit einer Zugbeeinflussungsanlage ausgestattet sein!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Hubi

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Re: Temporeduktion
« Antwort #11 am: 01. August 2015, 05:48:41 »
Zitat
Weil es schon immer so im Bescheid war vielleicht?

Es gibt für die USTRAB 2 Bescheide, einen für die Signalanlage mit 50 km/h, einen für die Strecke mit 60 km/h.
Es wird ja schon länger diskutiert welcher nun gültig ist, m.M.n kann nur der für die Signalanlage Gültigkeit haben.
Hab das mal selbst getestet, mit 50 km/h hinter einen Vorderzug, geht es sogar schneller in der Signalabfolge, daher ist die Fahrzeit eigentlich kein Thema!
Die derzeitigen temporären Geschwindigkeitsbegrenzugen erfolgen auf Grund von Schwellentausch.

Klingelfee

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Re: Temporeduktion
« Antwort #12 am: 01. August 2015, 06:18:56 »
Zitat
Weil es schon immer so im Bescheid war vielleicht?

Es gibt für die USTRAB 2 Bescheide, einen für die Signalanlage mit 50 km/h, einen für die Strecke mit 60 km/h.
Es wird ja schon länger diskutiert welcher nun gültig ist, m.M.n kann nur der für die Signalanlage Gültigkeit haben.
Hab das mal selbst getestet, mit 50 km/h hinter einen Vorderzug, geht es sogar schneller in der Signalabfolge, daher ist die Fahrzeit eigentlich kein Thema!
Die derzeitigen temporären Geschwindigkeitsbegrenzugen erfolgen auf Grund von Schwellentausch.

Also ich habe die umgekehrte Info. Aber die Diskussion, dass man wegen den 10 km/h Höchstgeschwindigkeit jetzt mehr Fahrzeit braucht finde ich lachhaft. denn wie weit ist die Strecke insgesamt, wo man mehr als 60km/h fahren kann? 100m, 200m oder 300m.

Pro 100m verliert man 1,2 Sekunden.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

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Re: Temporeduktion
« Antwort #13 am: 01. August 2015, 09:26:24 »
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Also ich habe die umgekehrte Info. Aber die Diskussion, dass man wegen den 10 km/h Höchstgeschwindigkeit jetzt mehr Fahrzeit braucht finde ich lachhaft. denn wie weit ist die Strecke insgesamt, wo man mehr als 60km/h fahren kann? 100m, 200m oder 300m.

Pro 100m verliert man 1,2 Sekunden.

Habe ich da einen Denkfehler?

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Pro 100 m komme ich bei einer Geschwindigkeitsverringerung von 60 auf 10 km/h auf einen Zeitverlust von 30 Sekunden, dazu kommt noch die Brems- und die Beschleunigungsstrecke, für die ich jetzt einmal jeweils den halben Zeitverlust anrechne, das ergäbe für eine 100 m-Geschwindigkeitsbeschränkung insgesamt 1 Minute.
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Sonderzug

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Re: Temporeduktion
« Antwort #14 am: 01. August 2015, 09:29:14 »
Weil es schon immer so im Bescheid war vielleicht?  8) :-X
Was meinst du genau damit? ???

War nur so eine Vermutung.   8)  ;D