Es gibt viele Verordnungen, wo man sich fragt, für was sie gut sind. So auch zum Beispiel, dass bei der U-Bahn der Fluchtweg 1,20m breit ist, damit man auch mit einem Elektrorollstuhl dort fahren kann.
Ich frage mich nur, wie ein Fahrgast mit Rollstuhl auf offener Strecke einen U-Bahn Zug verlässt, ganz zu schweigen, wie er dann vom Fluchtweg dann wieder auf einen Bahnsteig, bzw durch eine Fluchtstiege den Gefahrenbereich verlassen kann