Autor Thema: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016  (Gelesen 14602 mal)

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Donaufelder

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EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« am: 03. Dezember 2015, 11:52:34 »
Ab oben genannten Datum tritt die Verordnung ja in Kraft!

Wenn man sich so die Statistiken der jeweiligen Ausläufe so durchliest, gibts da grad im Straßenbahnbetrieb massive Mängel - und das 20 Jahre nach Erstinbetriebnahme eines Niederflurzuges!
Da ich die Verordnung im Detail nicht kenne, würde mich trotz meiner persönlichen Nichtbetroffenheit interessieren, ob in diese Zumutbarkeitsgrenzen bei der Wartezeit auf einen Niederflurzug enthalten sind?

Bin auch schon gespannt, wie die Wiener Linien auf etwaige Beschwerden reagieren werden, auch ob der Tatsache, daß nachwievor nach der HVZ Frühspitze Niederflurzüge eingezogen werden, und Hochflurzüge im Auslauf bleiben! :fp:

Mfg Donaufelder

martin8721

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2015, 11:57:39 »
Hast du da einen konkreten Link zu dieser Verordnung?

Eventuell geht es da auch darum, dass ab diesem Datum Arbeitsstätten barrierefrei gestaltet sein sollen. Wir hatten hier im Forum ja auch schon öfter das Thema, dass dies auch die Betriebsbahnhöfe der Straßenbahn betrifft.

95B

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #2 am: 03. Dezember 2015, 12:01:51 »
Genau deswegen werden ja GTL und SPEIS umgebaut.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Schienenchaos

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #3 am: 03. Dezember 2015, 13:16:19 »
Ging es bei den Umbauten in GTL und SPEIS nicht vielmehr um feuerpolizeiliche Gründe? Statt der abgetragenen Gleise wurden ja fremdbelüftete Tunnel (!) als Fluchtweg aus den Hallen angelegt!

13er

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #4 am: 03. Dezember 2015, 13:40:41 »
Eventuell geht es da auch darum, dass ab diesem Datum Arbeitsstätten barrierefrei gestaltet sein sollen.
Nein, es betrifft tatsächlich die Fahrzeuge. Allerdings gibt es Gummi-Übergangsregelungen...
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Ferry

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #5 am: 03. Dezember 2015, 14:38:27 »
Ging es bei den Umbauten in GTL und SPEIS nicht vielmehr um feuerpolizeiliche Gründe? Statt der abgetragenen Gleise wurden ja fremdbelüftete Tunnel (!) als Fluchtweg aus den Hallen angelegt!

Zumindest von SPEIS weiß ich definitiv, dass der Grund für den Umbau die Barrierefreiheit ist.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Schienenfreak

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #6 am: 03. Dezember 2015, 15:39:48 »
Ich hoffe, diese neue Regelung beschleunigt in irgendeiner Weise die Herstellung der Barrierefreiheit im ÖV. Vielleicht werden die WL und ÖBB so zu einer besseren NF-Verteiluung gezwungen, bis die neuen Fahrzeuge soweit sind...

Hier übrigens der Link zur Kampagne des Sozialministeriums:
http://www.sozialministerium.at/site/Service/Barrierefreiheit/Oesterreich_barrierefrei/

Ingenieur

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #7 am: 03. Dezember 2015, 16:39:35 »
Ich habe hier einen interessanten Artikel gefunden, in dem es um die Barrierefreiheit geht.
Wenn ich es nicht falsch verstehe, ist die Herstellung von Barrierefreiheit nur erforderlich, wenn dies durch einen Mitarbeiter oder Kunden benötigt wird. Insofern sollten die Betriebsbahnhöfe eher nicht direkt betroffen sein, oder?

http://diepresse.com/home/wirtschaft/recht/4874410/Barrierefreiheit-ist-auch-eine-Riesenchance

4463

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #8 am: 03. Dezember 2015, 23:41:46 »
Allerdings gibt es Gummi-Übergangsregelungen...
Also perfekt passend zu den Gummi-Hunden.  >:D

Zumindest von SPEIS weiß ich definitiv, dass der Grund für den Umbau die Barrierefreiheit ist.
...oder zumindest einer der Gründe. ;)

Wenn ich es nicht falsch verstehe, ist die Herstellung von Barrierefreiheit nur erforderlich, wenn dies durch einen Mitarbeiter oder Kunden benötigt wird. Insofern sollten die Betriebsbahnhöfe eher nicht direkt betroffen sein, oder?
Wieso sollten die Bahnhöfe nicht betroffen sein? Das Nichtanstellen von Behinderten nennt sich übrigens Diskriminierung. Das muss nicht heißen, dass ein Behinderter jeden Job machen kann, aber es darf ihm kein Job, den er machen könnte, verwehrt werden, nur weil die Infrastruktur nicht vorhanden ist. Und genau dabei geht es bei diesen Umbauten.
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W_E_St

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #9 am: 04. Dezember 2015, 00:24:57 »
Wenn ich es nicht falsch verstehe, ist die Herstellung von Barrierefreiheit nur erforderlich, wenn dies durch einen Mitarbeiter oder Kunden benötigt wird. Insofern sollten die Betriebsbahnhöfe eher nicht direkt betroffen sein, oder?
Wieso sollten die Bahnhöfe nicht betroffen sein? Das Nichtanstellen von Behinderten nennt sich übrigens Diskriminierung. Das muss nicht heißen, dass ein Behinderter jeden Job machen kann, aber es darf ihm kein Job, den er machen könnte, verwehrt werden, nur weil die Infrastruktur nicht vorhanden ist. Und genau dabei geht es bei diesen Umbauten.

Man könnte den Umbau erst dann beginnen, wenn sich ein Rollstuhlfahrer bewirbt  >:D
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Linie 41

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #10 am: 04. Dezember 2015, 01:09:48 »
Es gibt nichts Sinnvolles in einem Betriebsbahnhof, was ein Rollstuhlfahrer zwischen den Gleisen tun könnte.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

luki32

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #11 am: 04. Dezember 2015, 07:58:13 »
Es gibt nichts Sinnvolles in einem Betriebsbahnhof, was ein Rollstuhlfahrer zwischen den Gleisen tun könnte.

Du hast zwar völlig recht, aber daß von Dir eine so politisch unkorrekte Aussage kommt ... tsts.  >:D

mfG
Luki
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Klingelfee

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #12 am: 04. Dezember 2015, 08:11:23 »
Es gibt viele Verordnungen, wo man sich fragt, für was sie gut sind. So auch zum Beispiel, dass bei der U-Bahn der Fluchtweg 1,20m breit ist, damit man auch mit einem Elektrorollstuhl dort fahren kann.

Ich frage mich nur, wie ein Fahrgast mit Rollstuhl auf offener Strecke einen U-Bahn Zug verlässt, ganz zu schweigen, wie er dann vom Fluchtweg dann wieder auf einen Bahnsteig, bzw durch eine Fluchtstiege den Gefahrenbereich verlassen kann
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #13 am: 04. Dezember 2015, 08:55:35 »
Ich tät sagen, lass das die Feuerwehr überlegen. Aber mit adaptierten Elektrostapler oder mit Tischhubwagen ließe sich da schon was Standardmäßiges machen.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

ernestostefano

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #14 am: 04. Dezember 2015, 09:01:22 »
Ab oben genannten Datum tritt die Verordnung ja in Kraft!

Bin auch schon gespannt, wie die Wiener Linien auf etwaige Beschwerden reagieren werden, auch ob der Tatsache, daß nachwievor nach der HVZ Frühspitze Niederflurzüge eingezogen werden, und Hochflurzüge im Auslauf bleiben! :fp:

Die Wiener Linien werden dahingehend umdenken müssen, dass zuerst Hochflurer eingezogen werden....
Beschwerden.....ist wie mit dem Salzamt - wenn ich kein Barriere freies Fahrzeug zur Verfügung habe gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder es kommt ein Hochflurer oder der Kurs fällt eben aus. Wenn das dem Fahrgast lieber ist...?
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