Wenn da irgendein Zugbus oder sonst eine Schnittstelle dazwischen ist, kann die Unabhängigkeit vom ZSG gar nicht gegeben sein.
Die Schienenbremsen beim ULF funktionieren auch bei Abschaltung/Ausfall des ZSG, sonst würden sie ja auch bei der Notfahrt nicht zur Verfügung stehen. Lediglich die ALG (Antriebsleitgeräte) müssen aktiv sein. Beim A1/B1 ist das aber schon relativ wurscht, weil ein Bremsen
nur mit Schienenbremse ein besserer Witz ist! Der Fahrer hätte aber auf das Schienenbremspedal steigen müssen, damit diese trotz Versagens der Steuerung aktiv werden. Viel bewirken sie halt nicht, wesentlicher sind da schon die Federspeicher, die zumindest den Zug abfangen (solange halt, bis die Beläge abbrennen). Ein leerer Zug in der Ebene wird auch sicher zuverlässig anhalten, erst rutschen, dann sehr ruppig zum Stillstand kommen.
Ein Beispiel, wie ich das Problem sehe: Fährt ein vollbesetzter B1 mit 50 km/h den Margaretengürtel bergab und kann bei der Arbeitergasse wegen eines Totalausfalls nur mehr mit den Federspeichern gebremst werden, schätze ich, dass die Bremsbeläge bei der Margaretenstraße abgeraucht sind und es dann fröhlich weiter Richtung Wiental geht. Muss nicht ganz so zutreffen, ist nur
meine Befürchtung, aber ein Praxistest wäre interessant!
Die ULFs sind übrigens für 70 km/h zugelassen, nur (derzeit) elektronisch auf 60 begrenzt.