Das will Hema nicht wahr haben und hat deshalb auch nicht erklären wollen, wie er sich verhält, wenn er den Zug nicht sehen kann.
Ich weiß nicht, wie leider so oft, wo dein Problem liegt. Die Eisenbahnkreuzungsverordnung, die du ja teilzitiert hast, spricht diesbezüglich eine eindeutige Sprache. Aber kurz zusammengefasst, vor dem Queren einer Eisenbahnstrecke musst du, egal ob Fußgänger, Auto- oder Radfahrer sicher sein, dass dies gefahrlos möglich ist. Siehst du das für dich nicht gegeben, darfst du den Bahnkörper halt nicht überqueren.
Erwischt dich ein Zug, ist das der (brutale) finale Beweis, dass dir ein sicheres Queren eigentlich nicht möglich war und du davon absehen oder auf eine geeignete Gelegenheit warten hättest müssen.
