Autor Thema: Abrechnungschaos bei den WiLi-Jahreskarten  (Gelesen 12650 mal)

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moszkva tér

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Re: Abrechnungschaos bei den WiLi-Jahreskarten
« Antwort #15 am: 14. März 2016, 12:15:27 »
Es ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass vor der Exekution eine Mahnung erfolgt sein muss. Die feine Klinge im Umgang mit Kunden ist das jedoch nicht.
Normalerweise schreit aber schon die Bank, wenn ein Abbuchungsauftrag zurückgeschmissen wird.

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Re: Abrechnungschaos bei den WiLi-Jahreskarten
« Antwort #16 am: 14. März 2016, 12:20:14 »
Normalerweise schreit aber schon die Bank, wenn ein Abbuchungsauftrag zurückgeschmissen wird.

Wie ist das bei Online-Konten? Kommt da auch ein Brief nach Hause? (Und nein, ich will und werde es nicht ausprobieren! :D)
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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moszkva tér

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Re: Abrechnungschaos bei den WiLi-Jahreskarten
« Antwort #17 am: 14. März 2016, 12:52:10 »
Normalerweise schreit aber schon die Bank, wenn ein Abbuchungsauftrag zurückgeschmissen wird.

Wie ist das bei Online-Konten? Kommt da auch ein Brief nach Hause? (Und nein, ich will und werde es nicht ausprobieren! :D)

Nachricht im Posteingang vom Onlinebanking.

Schon öfter gehabt  :-X

Linie 41

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Re: Abrechnungschaos bei den WiLi-Jahreskarten
« Antwort #18 am: 14. März 2016, 19:22:57 »
Ich weiß schon, warum ich den Betrag für die Jahreskarte mit Einmalzahlung selber überweise. Grundsätzlich fehlt mir für die Erteilung eines Einziehungsauftrags das finanzielle Vertrauen bei einem Unternehmen, das seit Jahren (!) nicht in der Lage ist, seine Angestellten korrekt zu entlohnen.
Wobei es ja kein Problem ist, einen Betrag der eingezogen wurde wieder rückbuchen zu lassen. Da braucht man nur der Bank bescheid zu geben. Das setzt natürlich voraus, daß man seine Kontoauszüge auch mal ansieht.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

Beutetiroler

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Re: Abrechnungschaos bei den WiLi-Jahreskarten
« Antwort #19 am: 14. März 2016, 20:51:50 »
Deswegen geh ich zu einem Kundenberater der WL und zahle meine Jahreskarte mit Kreditkarte.

dann können mir die WL nichts abbuchen und wenn sie klagen, freut sich mein Anwalt über ein leichtes Geschäft C:-)

B-Wagen

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Re: Abrechnungschaos bei den WiLi-Jahreskarten
« Antwort #20 am: 15. März 2016, 07:17:29 »
Ich weiß schon, warum ich den Betrag für die Jahreskarte mit Einmalzahlung selber überweise. Grundsätzlich fehlt mir für die Erteilung eines Einziehungsauftrags das finanzielle Vertrauen bei einem Unternehmen, das seit Jahren (!) nicht in der Lage ist, seine Angestellten korrekt zu entlohnen.

Mir würde vor allem das Vertrauen in deren Vertriebssystem (PTnova) fehlen...

ernestostefano

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Re: Abrechnungschaos bei den WiLi-Jahreskarten
« Antwort #21 am: 15. März 2016, 12:27:34 »
Ich weiß schon, warum ich den Betrag für die Jahreskarte mit Einmalzahlung selber überweise. Grundsätzlich fehlt mir für die Erteilung eines Einziehungsauftrags das finanzielle Vertrauen bei einem Unternehmen, das seit Jahren (!) nicht in der Lage ist, seine Angestellten korrekt zu entlohnen.

Mir würde vor allem das Vertrauen in deren Vertriebssystem (PTnova) fehlen...

Mal ein bischen aus der Praxis geplaudert..... Mit dem Einzug des Kapitalismus wurde viele "Sachen" dahingehend angepasst, dass man zugunsten von Firmen entschieden hat. Wozu drei Mahnungen wenn man per AGB zustimmt, daß bei Zahlungsverzug der Rechtsanwalt eingeschaltet wird - oder du "schleichst" dich als Kunde vom Acker....
Hier entstand eindeutig ein "Geschäftsmodell" wo ich Firmen unterstelle das mit Anwaltskanzleien "halbe-halbe" gemacht wird und so kommt man auf anderer Seite zu Geld wo  die Konkurrenz kleine PReise vorgibt und damit gleicht man es aus.
Schon vor 20/25 Jahren gab es miese Versandfirmen die z.B. bei Schuldnern versuchten doppelt zu kassieren - vor allem wenn sich Partner getrennt hatten und keinen Kontakt mehr hatten. Dabei ging es um kleine Beträge und kaum jemand konnte sich exakt erinnern...bzw. man wollte keine Probleme mit Anwälten und Gerichten..also zahlten die Leute.
Wie im Eingangsposting geschrieben, hat man mit Frauen zum Teil leichteres Spiel als mit Männern und die Kalkulation ist wohl das 7 von 10 Kunden zahlen.
Richtig schäbig finde ich das seit Jahren nun auch Vater Staat zu diesen Mitteln greift. Fehler im Programm/System, abstürze bei Lohnabrechnungen - wenn man rechnet das Lohngelder drei Tage später zur Auszahlung gelangen dann weis man welche Summen da im Spiel sind.

Noch ein Wort zu den SEPA-Lastschriften.....hier hat man das "Verfahren" dahingehend geändert das eine einmal erteilte Zustimmung vom Kunden nicht mehr einseitig "gekündigt" werden kann - man braucht neuerdings die "Zustimmung" des Begünstigten (alles bezahlt?), also der der von meinem Konto einzieht.
Und hier geht mir jeden Tag das Messer im Sack auf, weil die Firme ganz bequem auf meinem Konto fuhrwerken, aber keine Anstalten sich an meinen Kontokosten zu beteiligen. Ein Schmarotzersystem vom allerfeinsten..!!
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h 3004

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Re: Abrechnungschaos bei den WiLi-Jahreskarten
« Antwort #22 am: 15. März 2016, 13:42:47 »
Ich weiß nicht, was Ihr alle habt, ich lasse die Jahresgebühr jährlich von meinem Konto einziehen und hatte noch nie Probleme. Ich schaue allerdings, daß das Konto gedeckt ist, habe ja viele Einzieher und Daueraufträge. Das einzige Problem: wenn ich aus dem Ausland zurückkomme und die neue Jahreskarte liegt in der Post, so fahre ich 1x "schwarz" ( Bezahlung u. Jahreskarte läßt sich aber nachweisen). 

5er

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Re: Abrechnungschaos bei den WiLi-Jahreskarten
« Antwort #23 am: 15. März 2016, 15:26:55 »
Noch ein Wort zu den SEPA-Lastschriften.....hier hat man das "Verfahren" dahingehend geändert das eine einmal erteilte Zustimmung vom Kunden nicht mehr einseitig "gekündigt" werden kann - man braucht neuerdings die "Zustimmung" des Begünstigten (alles bezahlt?), also der der von meinem Konto einzieht.
Quelle bzw. welche Bank?
Ich habe jetzt die online verfügbaren Bedingungen/Informationen bezüglich der SEPA-Mandate einiger Banken überflogen und nirgends eine derartige Regelung gefunden. Dort ist überall der Widerruf eines SEPA-Mandats durch den Kontoinhaber vorgesehen.

h 3004

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Re: Abrechnungschaos bei den WiLi-Jahreskarten
« Antwort #24 am: 15. März 2016, 16:08:19 »
Lt. Auskunft meiner Bank (Erste) können "Einzieher" vom Kontoinhaber dort nicht storniert werden, wenn ich es verlange, weil ein Vertrag zw. Kontoinhaber u. Berechtigtem vorliegt. Da ist man auf den goodwill des Berechtigten angewiesen, daß der nach Vertragsende nichts mehr abbucht. Ich kann mich erst dann beschweren und rechtl. Schritte ergreifen (Abbuchungsentziehung) , wenn er unberechtigt von meinem Konto nach Vertragsende weiter abbucht. Das sollte auch bei Vertrauensverlust gelten (zu hohe Abbuchungen). Zum Glück habe ich noch keinen solchen Fall gehabt. 

B-Wagen

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Re: Abrechnungschaos bei den WiLi-Jahreskarten
« Antwort #25 am: 15. März 2016, 16:59:58 »
Das stimmt so nicht, als Privatkunde kannst du jederzeit einer SEPA-Lastschrift widersprechen. Im Normalfall, wenn ich mich recht entsinne, sechs Wochen lang. Sollte tatsächlich gar kein Lastschriftmandat von dir erteilt worden sein, beträgt die Frist sogar 13 Monate!
Etwas anders sieht es im B2B-Sektor aus. Dort besteht mit SEPA die Möglichkeit sog. B2B-Lastschriften, die der Zahlungspflichtige tatsächlich nicht zurückgeben kann. Die Bedingungen dafür sind aber hoch gehängt, die Banken prüfen die B2B-Mandate nämlich tatsächlich manuell. Der Zahlungspflichtige muss das Mandat in Papierform bei der Bank hinterlegen!
Ich habe selber in einem Projekt die SEPA-Einführung geleitet. Dort hatten wir Mandatsreferenzen mit führenden Nullen - auf dem Papiermandat selber haben wir diese aber nicht abgedruckt, weil "hübscher" - dadurch sind die ersten Einreichungen von B2B-Lastschriften gescheitert, da die Banken darauf gepocht haben, dass die Mandatsreferenzen so nicht übereinstimmen!

h 3004

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Re: Abrechnungschaos bei den WiLi-Jahreskarten
« Antwort #26 am: 15. März 2016, 17:35:24 »
ad B-Wagen: Ich verstehe zwar nichts von dem, was Du sagst, weil ich kein Banker bin, aber in meinem Fall (Wechsel der Hausverwaltung, damit verbunden Einstellung der Zahlungen - Abbuchung mit Einziehungsauftrag) erhielt ich v.d.Bank die Antwort: Das können wir nicht, warten Sie ab, ob der im nächsten Monat noch abbucht, dann sagen Sie uns das..(hat er nicht). Dh. aber, ich müßte mich schlußendlich mit dem Berechtigten auseinandersetzen und kann bei der Bank den Auftrag nicht von mir aus stornieren, weil die Bank kein "Vertragspartner" ist. Ich als Auftraggeber der Zahlung kann bei der Bank keine einseitige Einstellung einer Zahlung von meinem Konto erwirken.( Anderenfalls müßte sonst der "Geschädigte" einklagen).

B-Wagen

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Re: Abrechnungschaos bei den WiLi-Jahreskarten
« Antwort #27 am: 15. März 2016, 17:45:39 »
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei: Du kannst einer Lastschrift widersprechen, also diese von deiner Bank aus zurückgehen lassen (lies: Gläubiger bucht ab, du sagst danach: nein, ist nicht - liebe Bank, einmal zurückbuchen bitte).
Das hat aber erst einmal noch keine Auswirkungen auf die von dir dem Gläubiger erteilte Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) - der Gläubiger wird im Zweifel so lange erneut versuchen, seine Forderungen (+Mehrgebühren...) einzuziehen, bis du die Einzugsermächtigung ihm gegenüber kündigst - oder er aber von sich aus die Forderungen z.B. an ein Inkassobüro abgibt oder den Rechtsweg beschreitet.

Um mal etwas zum Thema zurückzukommen: Hinter dem System der WL steckt letztendlich ein SAP FI-AR, also ganz klassische Debitorenbuchhaltung. Eigentlich läuft der Zahlungsverkehr darüber recht unproblematisch. Man kann sich aber auch hervorragend einen oder ganz viele Böcke schießen, je nachdem wie bspw. das maschinelle Ausziffern offener Posten im Customizing eingestellt ist oder zusätzliche Selektionskriterien im Zahllauf (F110) oder im Mahnlauf (F150) eingestellt sind. Dazu kommt, dass als Vertriebssystem da eben jenes PTnova drübergestülpt ist, welches quasi aus seiner vertrieblichen Sicht heraus die Forderungen im FI verwaltet. Ich bin jetzt auf dem Gebiet nicht so ganz unwissend (kenne selber das Vorgängersystem PT120, das auch die WL vorher im Einsatz hatten) und weiß, dass es da qualitativ manches Mal sagen wir suboptimal läuft. Muss also alles nicht unbedingt direkte Schuld der WL sein.

MK

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Re: Abrechnungschaos bei den WiLi-Jahreskarten
« Antwort #28 am: 15. März 2016, 18:19:53 »
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei: Du kannst einer Lastschrift widersprechen, also diese von deiner Bank aus zurückgehen lassen (lies: Gläubiger bucht ab, du sagst danach: nein, ist nicht - liebe Bank, einmal zurückbuchen bitte).
Das hat aber erst einmal noch keine Auswirkungen auf die von dir dem Gläubiger erteilte Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) - der Gläubiger wird im Zweifel so lange erneut versuchen, seine Forderungen (+Mehrgebühren...) einzuziehen, bis du die Einzugsermächtigung ihm gegenüber kündigst - oder er aber von sich aus die Forderungen z.B. an ein Inkassobüro abgibt oder den Rechtsweg beschreitet.

Man kann aber auch die Bank vom Mandatswiderruf informieren, dann gehen alle Lastschriften von dem Gläubiger mit der Mandatsreferenz automatisch zurück.
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
tritt nicht daneben, tritt mitten rein!

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Re: Abrechnungschaos bei den WiLi-Jahreskarten
« Antwort #29 am: 15. März 2016, 19:31:01 »
Das einzige Problem: wenn ich aus dem Ausland zurückkomme und die neue Jahreskarte liegt in der Post, so fahre ich 1x "schwarz" ( Bezahlung u. Jahreskarte läßt sich aber nachweisen).
Wenn Du ein Smartphone hast, ist das kein Problem, denn in der WL Ticket-App kannst Du Deine Jahreskarte neuerdings elektronisch dabeihaben. ;)
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
Mark Twain über die Wienerstadt.