Autor Thema: Achsbruchwagen  (Gelesen 2241 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Katana

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2165
Achsbruchwagen
« am: 20. Juli 2016, 00:33:11 »
Nachdem meine Frage im anderen Thread nicht zu meiner Zufriedenheit beantwortet wurde, mache ich im Technik-Board einen neuen Thread auf

Meines Wissens war es früher durchaus üblich, auf Achsbruchwagen aufgeschemelt selbst "nach Hause" zu fahren.
Macht man das heute nicht mehr? Wieso? Aus betrieblichen oder aus technischen Gründen?


Hatte mit dem 2597 einen Achsbruch auf Stubenring 8-10. Rüstwagen Fav arbeitete zwar äußerst vorsichtig und wagenschonend, meinen Vorschlag, mit Motor 2 mit eigener Kraft - Achse 1 aufgeschemmelt - einzuziehen, lehnte der Rüstwagenchef glatt ab. Ich glaube, er wusste gar nicht, dass man das darf/kann. Der Kondukt bestand also aus BI voraus, Rüstwagen mit 2597 im Schlepptau und BI als Abschluss. Geht ja auch kompliziert ...
Halbe Bremswirkung, keine Schienenbremse, bei aufgeschemelter Vorderachse auch keine Sandstreuung – bei auch nur leicht ungünstigen Bedingungen hätte ich das als Leiter der Rüstwagenpartie ebenfalls abgelehnt.
Ja, eh! War schließlich froh, dass es so lief. Allerdings, war das schon vor ca 20 Jahren. Die Gleise waren damals noch ok und ich hätte den Wagen bis in die Remise "getragen". Andererseits erinnere ich mich, als Bub einen augeschemmelten "Gustel" in der Sandleitengasse Richtung Ottakring vorbei "rasen" gesehen zu haben. Die Werkstatt bestand damals noch aus "wüden Hund" ...

Also noch einmal: wie schaut's heute damit aus? Dass man beim Aufschemeln einer Achse neben der Hälfte der E-Bremse auch die ganze Schienenbremse einbüst, ist ja seit den E pas­sé. Demgemäß sollte ja das Bremsen aus eigener Kraft weit weniger problematisch als bei den Zweiachsern sein. 2/3 der Schienenbremsen (des TW) und 2/3 der Solenoidbremsen (des TW) bleiben verfügbar. Oder?

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16386
Re: Achsbruchwagen
« Antwort #1 am: 20. Juli 2016, 01:29:40 »
Es ist natürlich möglich und es ist an sich nicht verboten. Es gibt aber für jede Aktion einen Verantwortlichen und wenn der "nein" sagt, dann ist es nein. Und wenn alle für derartige Vorgänge möglichen Leiter einhellig der Meinung sind, so etwas wäre zu gefährlich, wird halt nicht aus eigener Kraft gefahren, solange diese Leute im Amt sind. So einfach ist das.


Es wurden schon wichtigere Sachen verhindelart, die durchaus wichtig und im Bereich der Möglichkeit gewesen wären!  ;)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!