Und wo steht das, dass ich alle Gesetze kennen muß? Bin ja kein Jurist. Wenn ich mich auf die Schulungsunterlagen berufe, könnens im Grunde genau nichts gegen mich erwirken.
Hab ja dann nach "bestem Wissen und Gewissen" gehandelt.
Du kennst aber den Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?
Mit der Veröffentlichung im BGBl bist du ihn unterworfen.
Mit großem Erstaunen habe ich einmal folgendes Urteil in der Zeitung gelesen:
Eine Friteuse fängt Feuer - Anklage wegen Herbeiführung einer Feuersbrunst.
Sachverständiger: "Es ist doch klar, wenn man Fett in der Friteuse so lange verwendet, dann kann es sich leicht entzünden."
Woher soll Laie das wissen?
Der Mann wurde verurteilt.
Hannes