Nur bei der Weiche hätte der Fahrer, wenn die Weiche nicht verriegelt, aussteigen müssen, sprich sich einprogrammieren, denn die Einprogrammierung, erfolgt erst dann, wenn die Weichenzungen anliegen und verriegeln. Sonst kommt die Abbiegephase am St. Nimmerleinstag.
Die Anlage am Elterleinplatz hat doch für Züge Richtung Hormayrgasse eine Funkanmeldung, zumindest bin ich jetzt fest überzeugt, dass es so ist. Ich glaube, dort gibt es beides, Anmeldung aus größerer Distanz über Funk und/oder Anmeldung vor Ort per Weichenstellung. Außerdem kann ja auch der Gegenzug die Phase einschalten!

Naja, wenn nur der Umstellschutz (das Dreieck) nicht leuchtet, dann braucht der Fahrer NICHT aussteigen, sondern muß sich "nur" davon überzeugen das die Weiche anliegt!
Korrekterweise sollte der Fahrer die Weiche aber trotzdem einmal hin und her stellen, damit er erkennt ob das Signal dann wieder richtig anzeigt oder ob die Weiche schadhaft ist, was er ja schließlich melden muss! Und wie soll er das sonst erkennen?

Vorallem sollte ein Folgezug mit anderem Richtungswunsch nicht Nachfahren wenn die Weiche 'offen' bleibt. 
Das ist laut § 39 der Betriebsvorschrift sowieso verboten, er muss in so einem Fall vor dem Dreiecksymbol (Induktionsschleife) anhalten!
Wieso verdreht du schon wieder meine Aussage?
Liebe Klingelfee, mit dir ist es echt schwierig! Oft scheint dir leider die Fähigkeit des den Sinn und Inhalt erfassenden Lesens zu fehlen. Und hier, bei den Weichen, regt sich der Verdacht, dass du die Funktionsweise dieser Anlagen nicht ganz durchschaut hast. Dabei wurde das hier im Forum im Lauf der Zeit schon einige Male umfassend erklärt!

Es gibt/gab auch eine eigene Bedienungsanleitung für die VETAG-Weichen, welche die nötigen Vorgangsweisen etwas umfassender erläutert als es durch die Kurzfassung in der Betriebsvorschrift gegeben ist.
