Natürlich, ansonsten ließe sich ja der Begriff "Fahrtunterbrechung" aus den Beförderungsbedingungen nicht eindeutig interpretieren. Nur anhand der Ansagen der Umsteigeverbindungen weiß der Fahrgast, dass er vom 49er zur U6 trotz unterschiedlicher Haltestellennamen umsteigen darf, ohne dazwischen den 6er oder 18er zu nehmen – zum 48A aber nicht. Und den Fußweg zwischen Ring und Zweierlinie darf man von der Hst. Kärntner Ring/Oper zur U-Bahn-Station Karlsplatz zurücklegen, aber von der Hst. Burgring zur U-Bahn-Station Museumsquartier zu Fuß zu gehen (anstatt den Bus zu nehmen) ist jedenfalls verboten.
(Ob das im schaffnerlosen Zeitalter so detailliert exekutiert werden kann, ist eine andere Frage.)
Wie kommt man dann bitte legal vom 49er zum 48A und umgekehrt? Sagen wir, ich will von der Baumgartner Höhe zur 49er-Station Siebensterngasse. Muss ich da 48A-Bellaria-49 fahren? Oder 48A-10-49? Oder 48A-5-49? Wenn ich von der U6 Burggasse sowohl in den 48A als auch in den 49er umsteigen darf, dann muss ich ja logischerweise auch vom 48A in den 49er umsteigen dürfen?

Abgesehen davon kann das heutzutage ohnehin niemand nachweisen, ob ich jetzt mit dem 10er, dem 5er, über Bellaria gefahren oder (nicht) durch die U6-Station Burggasse gegangen bin.
Selbiges beim Umstieg Burgring-Museumsquartier.