Autor Thema: Kinderwagenmitnahme  (Gelesen 3258 mal)

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Helga06

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Kinderwagenmitnahme
« am: 06. Januar 2017, 19:57:21 »
Es ist zwar keine "Absurde Entdeckung" aber eine Frage die ich im Dezember 2016 schon gestellt habe und die nicht beantwortet wurde und auch nicht mehr im Forum zu finden ist. Ab wann wurde es erlaubt einen Kinderwagen im zusammengeklappten Zustand mitzunehmen und ab wann nicht zusammen geklappt. War ersteres noch in den alten Wägen z.B. K u. M erlaubt oder erst ab dem Großraumzug C1. Zweiteres erst im E oder D u. F. Ich kann mir nicht vorstellen dass das keiner von euch Profis weiß.

13er

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Re: Kinderwagenmitnahme
« Antwort #1 am: 06. Januar 2017, 20:09:16 »
Also ich habe gerade etliche Bilder durchgeschaut und 1971 hatten die K- und M-Wagen, die ich so gefunden habe, noch kein blaues Kinderwagenpickerl angebracht. 1972 dann sehr wohl. Das kann man also recht genau datieren.

Wie es mit zusammengeklappt/offen aussieht, kann ich dir aber leider nicht sagen.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

26er

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Re: Kinderwagenmitnahme
« Antwort #2 am: 06. Januar 2017, 21:00:38 »
Danke, das hilft mir schon etwas weiter. Ich nehme an das in den Großraumwagen mit schaffnerbetrieb auf der hinteren Plattform das abstellen von Kinderwägen schon erlaubt war, wie gesagt eine Annahme aber nicht sicher. Helga06