Autor Thema: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun  (Gelesen 60948 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27704
Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #165 am: 06. März 2017, 13:45:26 »
http://mobil.derstandard.at/2000053648184/Prozess-Der-Mann-der-eine-Straßenbahn-stahl

Zitat
So konnte er also die Tür der Fahrerkabine aufsperren und die Straßenbahn starten. Da er auf seiner früheren Stammstrecke unterwegs war, gab es keine Probleme. "Waren Sie nicht betrunken?", fragt Palmstingl. "Fahren habe ich immer können", lautet die Antwort. "Ich habe sogar die Durchsage 'Sonderzug' gemacht, als ich bei der ersten Station war."

:D :D :D

Und um das Aktivierungsschlüssel-Rätsel zu lösen:
Zitat
Den besaß er, da ihm während seiner bis 2014 währenden Dienstzeit einmal ein Vorgesetzter einen zweiten Zündschlüssel gab. Als K. das Unternehmen verließ, gab er ihn nicht zurück.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

P-Dorfer

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 412
Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #166 am: 06. März 2017, 13:52:17 »
http://mobil.derstandard.at/2000053648184/Prozess-Der-Mann-der-eine-Straßenbahn-stahl

Zitat
So konnte er also die Tür der Fahrerkabine aufsperren und die Straßenbahn starten. Da er auf seiner früheren Stammstrecke unterwegs war, gab es keine Probleme. "Waren Sie nicht betrunken?", fragt Palmstingl. "Fahren habe ich immer können", lautet die Antwort. "Ich habe sogar die Durchsage 'Sonderzug' gemacht, als ich bei der ersten Station war."

:D :D :D

Und um das Aktivierungsschlüssel-Rätsel zu lösen:
Zitat
Den besaß er, da ihm während seiner bis 2014 währenden Dienstzeit einmal ein Vorgesetzter einen zweiten Zündschlüssel gab. Als K. das Unternehmen verließ, gab er ihn nicht zurück.

Puh, "Zündschlüssel"... das tut weh...
Wusste gar nicht, dass Straßenbahnen einen Verbrennungsmotor haben...

Rodauner

  • Gast
Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #167 am: 06. März 2017, 14:38:21 »
Zitat
Den besaß er, da ihm während seiner bis 2014 währenden Dienstzeit einmal ein Vorgesetzter einen zweiten Zündschlüssel gab. Als K. das Unternehmen verließ, gab er ihn nicht zurück.

Im Standard-Bericht wird interessanterweise nicht erwähnt, dass sich die WL mit einer Schadenersatzforderung an den Strafprozess "angehängt" hätten... Andererseits könnten sie auch einen separaten Zivilprozess anstrengen ::).

(und ob sie sich intern diesen Vorgesetzten zur Brust nehmen? - falls der sich noch feststellen läßt... ;D)

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16463
Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #168 am: 06. März 2017, 15:57:08 »

(und ob sie sich intern diesen Vorgesetzten zur Brust nehmen? - falls der sich noch feststellen läßt... ;D)
Vielleicht war das auch nur eine Ausrede, um nicht sagen zu müssen, dass er ihn irgendwo in Eigenregie "organisiert" hat!   ;)  >:D
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

hewerner

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 460
Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #169 am: 06. März 2017, 17:27:26 »
Jedoch spätestens, wenn der seinerzeitige Vorgesetzte damit belastet wird, wird's haarig - so oder so.
Lg Helmut

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36894
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #170 am: 06. März 2017, 17:30:18 »
Jedoch spätestens, wenn der seinerzeitige Vorgesetzte damit belastet wird, wird's haarig - so oder so.

Wieso? Der streitet das selbstverständlich ab.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Schienenfreak

  • Gast
Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #171 am: 06. März 2017, 19:45:00 »
Und das ist wieder einmal ein typisch österreichisches mildes Urteil... Nachdem der laut Artikel bereits einmal verurteilt wurde, wäre hier mE eigentlich eine mindestens einjährige Haftstrafe fällig gewesen, wenn man ihn von weiteren Taten dieser Art wirksam abhalten will.

nord22

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14848
Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #172 am: 06. März 2017, 20:45:18 »
Auch wien.orf.at berichtet auf http://wien.orf.at/news/stories/2829343/ ausführlich:

Zitat " Geldstrafe für Straßenbahndieb

Ein ehemaliger Mitarbeiter der Wiener Linien muss 960 Euro Strafe zahlen. Er hat im Jänner eine Straßenbahngarnitur der Linie 60 in der Endstation Rodaun während einer Pause des Fahrers entwendet. Nach zwei Stationen floh er.

Der 36-jährige Angeklagte zeigte sich voll geständig und sprach von einer schwachsinnigen Idee. Diese war ihm am 20. Jänner nach der Feier seines Geburtstages gekommen. Er begründete sein Verhalten damit, dass er neben viel Alkohol aufgrund von Zahnschmerzen ein Medikament zu sich genommen hatte. Bei der Straßenbahnstation Rodaun nutzte er die kurze Toilettenpause eines Fahrers, um mit der Straßenbahn wegzufahren.

Den dafür notwendigen Aktivierungsschlüssel hatte der Angeklagte noch aus seiner Zeit bei den Wiener Linien. Bei der ersten Station fuhr er durch und machte eine Durchsage für die wartenden Fahrgäste. „Ich verantworte das. Wie ich auf diese Blödheit gekommen bin, frag ich mich selber.“ Er trat der Darstellung der Wiener Linien entgegen, die behauptet hatten, die Fahrt wäre gestoppt worden, nachdem der Fahrer die „Entführung“ gemeldet hatte.

In Wahrheit sei er freiwillig in der Station Breitenfurter Straße stehen geblieben. Der 36-Jährige betonte außerdem, er sei sehr umsichtig gefahren und habe gewiss niemanden gefährdet: „Ich bin auch bei Rotlicht stehen geblieben.“ Als sich eine auf die Bim wartende Frau näherte und zusteigen wollte, „hab ich eine Durchsage ‚Sonderzug, bitte nicht einsteigen!‘ gemacht. Das war auch Routine, der 60er war ja früher meine Stammlinie“

Der 36-Jährige wurde wegen unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Sollte der Mann die Strafe nicht bezahlen, muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen antreten."

nord22

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9627
Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #173 am: 07. März 2017, 09:26:54 »
Auch wien.orf.at berichtet auf http://wien.orf.at/news/stories/2829343/ ausführlich:

Sollte der Mann die Strafe nicht bezahlen, muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen antreten."

nord22

Wie läuft das in Österreich, bedeuten diese 120 Tage=den Tagessätzen zu dem er verurteilt wurde, sprich er "verdient" nur 8€/Tag? Ist weiteres die Grenze zum Vorbestraft sein 90 Tagessätze oder ist das in Österreich anders als in Deutschland?

"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15714
Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #174 am: 07. März 2017, 09:36:31 »
Auch wien.orf.at berichtet auf http://wien.orf.at/news/stories/2829343/ ausführlich:

Sollte der Mann die Strafe nicht bezahlen, muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen antreten."

nord22

Wie läuft das in Österreich, bedeuten diese 120 Tage=den Tagessätzen zu dem er verurteilt wurde, sprich er "verdient" nur 8€/Tag? Ist weiteres die Grenze zum Vorbestraft sein 90 Tagessätze oder ist das in Österreich anders als in Deutschland?

Lt. Pressemeldungen ist er Arbeitslos und die 8 Euro ist wahrscheinlich die Differenz zur Mindestsicherung.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9627
Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #175 am: 07. März 2017, 09:43:37 »
Auch wien.orf.at berichtet auf http://wien.orf.at/news/stories/2829343/ ausführlich:

Sollte der Mann die Strafe nicht bezahlen, muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen antreten."

nord22

Wie läuft das in Österreich, bedeuten diese 120 Tage=den Tagessätzen zu dem er verurteilt wurde, sprich er "verdient" nur 8€/Tag? Ist weiteres die Grenze zum Vorbestraft sein 90 Tagessätze oder ist das in Österreich anders als in Deutschland?

Lt. Pressemeldungen ist er Arbeitslos und die 8 Euro ist wahrscheinlich die Differenz zur Mindestsicherung.
Ja so könnte es durchaus sein. Ich weiß nur von Deutschland, dass man alles was man pro Monat verdient angerechnet wird(auch das sogenannte Hart IV). Wenn man dann kein Geld zum leben hat, wird einem das Hart IV als zinsloser Kredit nochmals ausgezahlt und man bekommt eine Frist, innerhalb man es zurückzahlen muß, die Grenze liegt dort übrigens bei 30 Jahre. Wenn man allerdings die gesetzte Rückzahlungsfrist verstreichen läßt, wird es sehr schnell sehr viel teurer, da sofort der Zoll als Eintreibereinheit und das Gericht eingeschaltet wird.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36894
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #176 am: 07. März 2017, 09:44:13 »
Auch wien.orf.at berichtet auf http://wien.orf.at/news/stories/2829343/ ausführlich:

Sollte der Mann die Strafe nicht bezahlen, muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen antreten."

nord22

Wie läuft das in Österreich, bedeuten diese 120 Tage=den Tagessätzen zu dem er verurteilt wurde, sprich er "verdient" nur 8€/Tag? Ist weiteres die Grenze zum Vorbestraft sein 90 Tagessätze oder ist das in Österreich anders als in Deutschland?

Lt. Pressemeldungen ist er Arbeitslos und die 8 Euro ist wahrscheinlich die Differenz zur Mindestsicherung.

120 Tage Ersatzhaft = 240 Tagessätze. Der Tagessatz wurde also mit dem gesetzlichen Minimum von 4,- angesetzt. Der Mann ist also vermutlich schon Mindestsicherungsbezieher (was auch zu dem passen würde, was ich so zwischen Tür und Angel über ihn gehört habe).
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15340
Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #177 am: 07. März 2017, 10:44:07 »
In Deutschland wird - so viel ich weiß - das Gesamt-Tageseinkommen gerechnet, in Österreich der über dem Mindesteinkommen verbleibende Teil.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Anrew Wiggin

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 239
Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #178 am: 07. März 2017, 17:50:54 »
Und das ist wieder einmal ein typisch österreichisches mildes Urteil... Nachdem der laut Artikel bereits einmal verurteilt wurde, wäre hier mE eigentlich eine mindestens einjährige Haftstrafe fällig gewesen, wenn man ihn von weiteren Taten dieser Art wirksam abhalten will.

§ 136 STGB sieht für unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen (so heißt das Delikt tatsächlich) eine Höchststrafe von 6 Monaten bzw 360 Tagsätzen vor (Falls der Mann den Schlüssel widerrechtlich erlangt hat, hatte er einen rechtskundigen Berater, der im die Geschichte mit dem Vorgesetzten empfohlen hat. Bei Verwendung eines widerrechtlich erlangten Schlüssels, gewaltsamen Eindringen etc erhöht sich das Strafausmaß auf bis zu 2 Jahre.  Wäre erheblicher Schaden an Fahrzeug, Ladung oder Stromverbrauch entstanden (5.000 bzw 300.000 Euro), wäre das Strafausmaß ebenfalls mit bis zu 2 bzw bis zu 3 Jahren höher.

Neben der Vorbestrafung gab es aber auch Milderungsgründe: geständig + einsichtig. Da ist die Verhängung der Höchststrafe (zu Recht) ausgeschlossen. 2/3 der Höchststrafe (240 von 360 Tagsätzen) ist da durchaus angebracht.

Zur Höchststrafe laut StGB: ist das wirklich zu milde? Letztlich geht es darum, dass jemand ein Fahrzeug in Betrieb nimmt (in der Regel ein Auto, keine Straßenbahn), das der Besitzer entweder nicht abgesperrt hat oder zu dem der Täter rechtmäßig über einen Schlüssel verfügt, sodass der Täter ein kurzes Stück damit herumfahren kann, wobei er aber keinen erheblichen Schaden verursacht. Das ist mM nach mit Diebstahl, bei dem eine Bereicherungsvorsatz vorliegt, nicht zu vergleichen. Der gewöhnliche Diebstahl wird allerdings auch nur mit 6 Monaten Höchststrafe bedroht.

Schienenfreak

  • Gast
Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #179 am: 07. März 2017, 21:10:52 »
Und das ist wieder einmal ein typisch österreichisches mildes Urteil... Nachdem der laut Artikel bereits einmal verurteilt wurde, wäre hier mE eigentlich eine mindestens einjährige Haftstrafe fällig gewesen, wenn man ihn von weiteren Taten dieser Art wirksam abhalten will.

§ 136 STGB sieht für unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen (so heißt das Delikt tatsächlich) eine Höchststrafe von 6 Monaten bzw 360 Tagsätzen vor (Falls der Mann den Schlüssel widerrechtlich erlangt hat, hatte er einen rechtskundigen Berater, der im die Geschichte mit dem Vorgesetzten empfohlen hat. Bei Verwendung eines widerrechtlich erlangten Schlüssels, gewaltsamen Eindringen etc erhöht sich das Strafausmaß auf bis zu 2 Jahre.  Wäre erheblicher Schaden an Fahrzeug, Ladung oder Stromverbrauch entstanden (5.000 bzw 300.000 Euro), wäre das Strafausmaß ebenfalls mit bis zu 2 bzw bis zu 3 Jahren höher.

Neben der Vorbestrafung gab es aber auch Milderungsgründe: geständig + einsichtig. Da ist die Verhängung der Höchststrafe (zu Recht) ausgeschlossen. 2/3 der Höchststrafe (240 von 360 Tagsätzen) ist da durchaus angebracht.

Zur Höchststrafe laut StGB: ist das wirklich zu milde? Letztlich geht es darum, dass jemand ein Fahrzeug in Betrieb nimmt (in der Regel ein Auto, keine Straßenbahn), das der Besitzer entweder nicht abgesperrt hat oder zu dem der Täter rechtmäßig über einen Schlüssel verfügt, sodass der Täter ein kurzes Stück damit herumfahren kann, wobei er aber keinen erheblichen Schaden verursacht. Das ist mM nach mit Diebstahl, bei dem eine Bereicherungsvorsatz vorliegt, nicht zu vergleichen. Der gewöhnliche Diebstahl wird allerdings auch nur mit 6 Monaten Höchststrafe bedroht.

Zu den ersten beiden Absätzen: Grundsätzlich stimmt das.

Zum dritten Absatz: Mir ist das zu milde, weil ich generell der Meinung bin, dass im Strafrecht die Spezialprävention (Abschreckung des konkreten Täters und dadurch mögliche Abhaltung von weiteren Straftaten) wieder mehr forciert werden muss. Daher tendiere ich generell eher zu etwas höheren Strafen innerhalb des Strafrahmens.