Zuschlag erfolgt nach dem Billigstbieter-Prinzip.
... und sie habens noch immer nicht gelernt.
Ausgerechnet die Tausender-Gitti hat sich übrigens kürzlich in einem Standard-Artikel ausgiebig über die österreichische Vergabepolitik ausgelassen und bekrittelt, dass der Preis viel zu stark in die Bewertung einfließt.
Ist zwar OT, aber die Qualitätskriterien muss man erstmal definieren (Vorgabe: Berücksichtigung der allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze, insbesondere Bietergleichbehandlung, Transparenz und Nichtdiskriminierung) und sinnvoll bepunkten. Des weiteren dürfen die Qualitätskritieren auch nur einen Anteil an der Bewertung ausmachen, also z.B. 70:30 (Preis:Qualität). Ich hab es jetzt nicht schwarz auf weiß im Bundesvergabegesetz gefunden, aber ich glaube, die Qualität darf maximal die Hälfte der Bepunktung des Preises ausmachen (derzeit irgendwie case-law).
Ich muss zum Billigstbieter-Prinzip außerdem noch ergänzen, dass dabei theoretisch ein hoher Anspruch an die Definition der zu erbringenden Leistung besteht. Das heißt, wenn du alle Erfordernisse genau definierst, zu denen du die Bieter verdingen willst, muss dieses Vergabeprinzip nicht schlecht sein.
Bestbieter-Prinzip könnte bspw. bei der Beschaffung von Schienen verwendet werden, indem man die Stahlgüte als Qualitätskriterium heranzieht. Das hieße, der Bieter kann einen qualitätiv besseren Stahl anbieten und trotz des höheren Preises den Zuschlag erhalten, weil ein besserer Stahl eine längere Liegedauer ermöglichen könnte, was wiederum dem Verkehrsunternehmen langfristig gesehen Aufwände ersparen könnte.