Ob man einen Strafzettel wegen einer falschen Ausschilderung wirklich abwehren kann, hängt aber auch vom Ausmaß der Übertretung ab.
Ich erinnere mich an den Fall Rudi Vouk in Kärnten. Da hat der Vfgh damals entschieden, dass die Ortstafeln ohne slowenischer Bezeichnung zwar ungültig sind, die Strafe musste er aber dennoch zahlen.
Das sind halt Leute, die es aufs Prinzip ankommen lassen. Würde ich einen Strafzettel wegen Übertretung der 30er-Zone kriegen, wäre es für mich bequemer, die Strafe zu zahlen, als gegen die falsche Beschilderung vorzugehen – allein der Zeitaufwand für das Verfassen der entsprechenden Schriftstücke "kostet" mehr als die Strafe.
Dem Herrn Vouk ging es damals ja nicht darum, dass er mehr als 50 fahren darf, sondern dass es zu einem Urteil kommt wegen der falschen Ortstafeln und er hat das erreicht. Er hat übrigens Selbstanzeige erstattet, es ist daher nicht sicher, dass er wirklich zu schnell gefahren ist

Abgesehen davon macht es Spaß, gegen den großen Papa Staat zu gewinnen, da darf man ein bisserl Zeit investieren.
Wenn es von vornherein aussichtslos ist, dann schluck ich es halt - wie damals, als ich, weil kein Auto kam, mit so knapp 50 durch einen Kreisverkehr fuhr und bei der ersten Ausfahrt raus fuhr. Beim Einfahren den Blinker eingeschaltet, nach 1 Mal blinken hat er sich ausgeschaltet und bevor ich ihn wieder einschalten konnte, war ich schon wieder draußen. Die Polizei hab ich dort stehen gesehen und eine Anonymverfügung bekommen. Da hab ich dann frustriert, aber ohne Murren bezahlt.
Einfacher ist es allerdings, sich nicht erwischen zu lassen. Beispielsweise nie als letzter über eine gerade von Gelb auf Rot umschaltende Ampel fahren – wenn die Polizei auf Lauer liegt, fischt sie sich logischerweise den heraus, der als letzter die Haltelinie überquert hat. 
Ich fahr nicht einmal als erster bei Gelb nach Grün in die Kreuzung, weil man damit die Linksabbieger behindert.