Ja. Konkret in Halle I die Gleise 1, 3 und 10, sowie in Halle II die Gleise 2 und 4.
Ich weise aber darauf hin, dass die "Vernichtung" von Abstellflächen einerseits der Schaffung von Fluchtwegen und damit dem Wohl der Arbeitnehmer und andererseits der Errichtung zeitgemäßer Revisionsstände für die neuen Fahrzeuggenerationen dient, also kein Willkür darstellt.
Ohne jetzt irgendwas in Richtung Sicherheit zu kritisieren frag ich mich, ob dieses Ausmaß tatsächlich notwendig ist.....5 Gleise ?
Wie viele Revisionstände sind denn notwendig? Hat man auch soviel Personal dafür ?
Hoffe sehr, dass man auch daran denkt dem Mitarbeiter einen zeitgemässen Pausen/Aufenthaltsraum zur Verfügung zu stellen.....
Das ist Halt, wenn man Werkstätten auf die gesetzlichen Bestimmungen umbaut. Da stellt sich nicht die Frage, ob es notwendig ist, sondern nur darum, dass die Vorschriften eingehalten werden. Und dass die nicht immer sinnvoll sind, ist ein anderes Kapitel. Genauso, wie die Fluchtwege bei der U-Bahn jetzt 1,2m breit sein müssen, damit man im Bedarfsfall auch mit einem Rollstuhl fahren kann. Wie man einen Rollstuhlfahrer allerdings aus dem Zug bekommt, hat sich niemand überlegt.
Zum Glück, sonst müsste man womöglich in jeden Zug noch einen Lift einbauen, damit man ggf. die 90 cm mit einem Rollstuhl überwinden kann