Da hat es damals aber keine Belobigung gegeben, sondern einigen Stunk! 
Natürlich hat es Stunk gegeben, und zu Recht. Erstens waren die Wagen, wie an den Nummern erkenntlich, bereits zu Hilfsfahrzeugen umtypisiert worden und daher für den Personenverkehr gar nicht mehr zugelassen, zweitens war diese Wagenzusammenstellung nicht erlaubt, weil der jeweils hintere Triebwagen ungebremst war und drittens war es verrückt, über eine beschädigte Brücke zu fahren, die zuvor deswegen gesperrt worden war. Und dass sie nur für größere Triebwagen gesperrt worden war und nicht für M, glaube ich nicht; daran, einen Pendelverkehr mit M einzurichten, hatte man von offizieller Seite wohl eher nicht beabsichtigt und daher hatte man auch keine Teil-, sondern eine Komplettsperre ausgesprochen. Die Brücke wurde also trotz Sperre befahren.
Die Aktion war sicher gut gemeint, aber vorschriftsmäßiges und verantwortungsvolles Handeln sieht anders aus.