Wenn die Unfallerhebung ergibt, dass der Fahrer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten hat, ja dann wird's spannend ...
Zu befürchten ist aber leider, dass es in der zuständigen Stelle der WL (Gleisbau, "Abteilung für Bröselgleissanierung", oder - besser - Betriebsleitung

) keinesfalls zu personellen Konsequenzen kommen wird. Die Sache würde wohl unter den Tisch gekehrt werden....

(Konfiktweiche = Begegnungsverbot im Kreuzungsbereich)
Es kann aber nicht sein, dass das Verbot dazu erlassen wurde, um eine mögliche Entgleisung an einer solchen Stelle zu berücksichtigen! (obwohl - in Zeiten wie diesen...

). Da müsste man ja in allen Gleisbögen Begegnungsverbote verfügen. Es wird wohl darauf abzielen, im Falle einer falschen Weichenstellung eine Berührung der beiden Fahrzeuge zu verhindern! Insofern hätte sich an der fraglichen Stelle
vor dem geradeaus führenden Strang sehr wohl schon ein, wenn auch nur langsam rollender, Gegenzug befinden dürfen - soweit ich das von den Fotos her erkennen kann.