Die Beiwagen hießen c6 und nicht e6, wenngleich letzteres logischer gewesen wäre.
Diesbezüglich habe ich schon viele Diskussionen gelesen und werde auch meinen Senf dazugeben:

e
6 finde sich schon einmal von vornherein unlogisch, da es keine Beiwägen e, e
1...5 gibt und daher der Index 6 unpassend wäre. c
6 ist grundsätzlich logisch, weil damals die Beiwägen grundsätzlich in der c-Serie liefen und man eben mit E
6 und c
6 passende Indices für diese Fahrzeuge genommen hat, die ja ursprünglich am Reißbrett auch für einen Straßenbahneinsatz in Frage kommen hätten können – daher wohl die Eingliederung in die E-c-Reihe und kein N
2 oder O (nach N) oder G (nach F, dem damals letztbesetzten Buchstaben der Triebwagentypen).
Wie auch immer: Logik hängt bei den WL oftmals stark davon ab, wer gerade zuständig ist – und ganz daneben ist man mit den Typenbezeichnungen nicht gelegen.
Etwas verwundert bin ich über diese Durchsage, die in den Jahren 1993/94 ziemlich sinnlos war, da in dieser Zeit die U6-Züge stets zwischen Philadelphiabrücke und Heiligenstadt verkehrten, sofern es sich um keine Einzieher handelte. 
Gleiswechselbetrieb.
