Autor Thema: Fahrerflucht???  (Gelesen 7092 mal)

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Simmeringer

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Fahrerflucht???
« am: 14. September 2019, 20:54:46 »
Hallo und ein paar Fragen an alle Expertinnen und Experten dieses Forums

Ich lasse mal genaue Details aus, weil ich niemanden was unterstellen will bzw. schaden will, weil mir einfach die Vorschriften nicht bekannt sind.

Ich konnte heute folgendes beobachten:

Ein Auto hat eine Straßenbahn links in einer Station überholt, obwohl es dort, ersichtlich durch Bodenmarkierungen (Sperrfläche), verboten ist.
Gleichzeitig hat sich die Straßenbahn in Bewegung gesetzt und es kam zu einer Berührung weil sich der Fahrweg des IVs und der Straßenbahn nach der Station kreuzt.
Jedenfalls war beim Auto der Spiegel beschädigt und ich würde meinen der vordere rechte Kotflügel hat auch etwas abbekommen.
Nachdem die Person hinter dem Lenkrad per Rückwärtsgang wieder genug Abstand zur Straßenbahn herstellen konnte, setzte der/die Straßenbahnfahrer/in die Fahrt einfach fort als wenn nichts geschehen wäre.
Ich konnte als Fahrgast in dieser Straßenbahn dieses Ereignis live mitverfolgen.

Meine Fragen sind nun:

War dieses Verhalten korrekt?

Wenn nicht, was wurde falsch gemacht bzw. wie hätte die richtige Handlung ausgesehen?

P.S.: Ich hoffe ich bin mit diesem Thema in der richtigen Rubrik?

tramway.at

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Re: Fahrerflucht???
« Antwort #1 am: 14. September 2019, 20:57:51 »
Ein Auto hat eine Straßenbahn links in einer Station überholt, obwohl es dort, ersichtlich durch Bodenmarkierungen (Sperrfläche), verboten ist.
Gleichzeitig hat sich die Straßenbahn in Bewegung gesetzt und es kam zu einer Berührung weil sich der Fahrweg des IVs und der Straßenbahn nach der Station kreuzt.

War dieses Verhalten korrekt?

Vom Autler sicher nicht. Hat der Tramwayfahrer überhaupt was mitbekommen? Er wird sich zumindest darauf ausreden könne - kein bis kaum Schaden an der Tram, niemand verletzt, es übersehen zu haben ist glaubhaft - bevor er sich den Papierkrieg etc. antut...
Harald A. Jahn, www.tramway.at

Simmeringer

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Re: Fahrerflucht???
« Antwort #2 am: 14. September 2019, 21:10:22 »
Vom Autler sicher nicht. Hat der Tramwayfahrer überhaupt was mitbekommen? Er wird sich zumindest darauf ausreden könne - kein bis kaum Schaden an der Tram, niemand verletzt, es übersehen zu haben ist glaubhaft - bevor er sich den Papierkrieg etc. antut...

Ja klar wurde der Unfall bemerkt, sonst hätte er/sie die Straßenbahn nicht angehalten und geflucht. Hat mit der Weiterfahrt ja extra gewartet bis das Auto sich wegbewegt hat.

Wie hätte er/sie den Schaden an der Tram ausfindig machen sollen, wenn er/sie nicht mal nachgeschaut hat?

haidi

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Re: Fahrerflucht???
« Antwort #3 am: 14. September 2019, 22:24:08 »
Eindeutig Fahrerflucht. Der Autler wird sich wohl nicht melden, weil er seinen Schaden eh selbst zahlen muss, aber wegen Schäden an der Straßenbahn in den Malus rutschen würde.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

highspeedtrain

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Re: Fahrerflucht???
« Antwort #4 am: 14. September 2019, 22:26:15 »
Hallo und ein paar Fragen an alle Expertinnen und Experten dieses Forums

Ich lasse mal genaue Details aus, weil ich niemanden was unterstellen will bzw. schaden will, weil mir einfach die Vorschriften nicht bekannt sind.

Ich konnte heute folgendes beobachten:

Ein Auto hat eine Straßenbahn links in einer Station überholt, obwohl es dort, ersichtlich durch Bodenmarkierungen (Sperrfläche), verboten ist.
Gleichzeitig hat sich die Straßenbahn in Bewegung gesetzt und es kam zu einer Berührung weil sich der Fahrweg des IVs und der Straßenbahn nach der Station kreuzt.
Jedenfalls war beim Auto der Spiegel beschädigt und ich würde meinen der vordere rechte Kotflügel hat auch etwas abbekommen.
Nachdem die Person hinter dem Lenkrad per Rückwärtsgang wieder genug Abstand zur Straßenbahn herstellen konnte, setzte der/die Straßenbahnfahrer/in die Fahrt einfach fort als wenn nichts geschehen wäre.
Ich konnte als Fahrgast in dieser Straßenbahn dieses Ereignis live mitverfolgen.

Meine Fragen sind nun:

War dieses Verhalten korrekt?

Wenn nicht, was wurde falsch gemacht bzw. wie hätte die richtige Handlung ausgesehen?

P.S.: Ich hoffe ich bin mit diesem Thema in der richtigen Rubrik?

Beide hätten - wenn sie den Unfall bemerkt haben - nicht weiterfahren dürfen. Unfall mit Sachschaden - Meldung an Polizeidienststelle, wenn kein Datenaustausch erfolgt ist. Zumindest letzteres muss daher immer sein. Mutmaßliches Verschulden spielt da keine Rolle.

Ich würde auch davon ausgehen, dass die WL da weitergehende dienstliche Vorgaben haben.

Linie 41

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Re: Fahrerflucht???
« Antwort #5 am: 14. September 2019, 23:06:59 »
Völlig klar: Unfall = Anhalten und Daten austauschen. Alles andere ist Fahrerflucht – völlig egal, wer schuld ist.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

hema

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Re: Fahrerflucht???
« Antwort #6 am: 14. September 2019, 23:10:53 »
Falls sich der Autofahrer nicht rührt, also umgehend bei der Polizei Anzeige gemacht hat, wird gar nichts passieren. Falls doch, wird der Straßenbahner jede Menge Schwierigkeiten bekommen, sowohl dienstlich, als auch mit der Polizei (ev. sogar  mit dem Richter).
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

highspeedtrain

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Re: Fahrerflucht???
« Antwort #7 am: 14. September 2019, 23:32:37 »
Falls sich der Autofahrer nicht rührt, also umgehend bei der Polizei Anzeige gemacht hat, wird gar nichts passieren. Falls doch, wird der Straßenbahner jede Menge Schwierigkeiten bekommen, sowohl dienstlich, als auch mit der Polizei (ev. sogar  mit dem Richter).

Mit einem Strafrichter nicht. Zivilrichter vielleicht wegen Schadenersatz; ansonsten ist Fahrerflucht eine Verwaltungsübertretung - aber da kann er natürlich dann zum Verwaltungsgericht.

haidi

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Re: Fahrerflucht???
« Antwort #8 am: 15. September 2019, 16:15:13 »
Falls sich der Autofahrer nicht rührt, also umgehend bei der Polizei Anzeige gemacht hat, wird gar nichts passieren. Falls doch, wird der Straßenbahner jede Menge Schwierigkeiten bekommen, sowohl dienstlich, als auch mit der Polizei (ev. sogar  mit dem Richter).
Aus eigener Erfahrung, als mir einer abgepascht ist: 70 Euro bei erstmaliger Fahrerflucht ohne Personenschaden. Hat die Richterin beim Schadenersatzprozess vorgelesen.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Simmeringer

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Re: Fahrerflucht???
« Antwort #9 am: 15. September 2019, 18:05:03 »
Eindeutig Fahrerflucht. Der Autler wird sich wohl nicht melden, weil er seinen Schaden eh selbst zahlen muss, aber wegen Schäden an der Straßenbahn in den Malus rutschen würde.

Sollte es an der Straßenbahn einen Schaden gegeben haben, wie kann man sich dann als Personal rausreden, wenn ich keinen Schuldigen mitgebracht habe, dessen Versicherung für den Schaden aufkommen würde?

HLS

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Re: Fahrerflucht???
« Antwort #10 am: 15. September 2019, 19:40:37 »


Sollte es an der Straßenbahn einen Schaden gegeben haben, wie kann man sich dann als Personal rausreden, wenn ich keinen Schuldigen mitgebracht habe, dessen Versicherung für den Schaden aufkommen würde?
Ich sag mal so, es gibt da schon Möglichkeiten... Werde darauf aber nicht näher eingehen, will ja keinen eine Anleitung diesbezüglich geben.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Katana

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Re: Fahrerflucht???
« Antwort #11 am: 18. September 2019, 22:06:20 »
War dieses Verhalten korrekt?
Wenn nicht, was wurde falsch gemacht bzw. wie hätte die richtige Handlung ausgesehen?

Zitat
§ 4. Verkehrsunfälle.
(1) Alle Personen, deren Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhange steht, haben
a) wenn sie ein Fahrzeug lenken, sofort anzuhalten,
b) wenn als Folge des Verkehrsunfalles Schäden für Personen oder Sachen zu befürchten sind, die zur Vermeidung solcher Schäden notwendigen Maßnahmen zu treffen,
c) an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken.

(5) Wenn bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden ist, haben die im Abs. 1 genannten Personen die nächste Polizeidienststelle vom Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub zu verständigen. Eine solche Verständigung darf jedoch unterbleiben, wenn die im Abs. 1 genannten Personen oder jene, in deren Vermögen der Schaden eingetreten ist, einander ihren Namen und ihre Anschrift nachgewiesen haben.

§ 99. Strafbestimmungen.
(2) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe von 36 Euro bis 2 180 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe von 24 Stunden bis sechs Wochen, zu bestrafen,
a) der Lenker eines Fahrzeuges, dessen Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, sofern er den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 und 2 zuwiderhandelt, insbesondere nicht anhält, nicht Hilfe leistet oder herbeiholt oder nicht die nächste Polizeidienststelle verständigt,
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336

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Re: Fahrerflucht???
« Antwort #12 am: 18. September 2019, 22:11:07 »
Ist ein Schienenfahrzeug ein Fahrzeug und muss der Fahrzeugführer eines Schienenfahrzeugs dieses nach § 4 anhalten, obwohl er es garantiert nicht lenkt? Aber implizit muss er nach (1) c trotzdem anhalten, weil er ohne anzuhalten an der Feststellung des Sachverhalts nicht hinreichend mitwirken kann.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

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Re: Fahrerflucht???
« Antwort #13 am: 19. September 2019, 08:37:41 »
Ist ein Schienenfahrzeug ein Fahrzeug und muss der Fahrzeugführer eines Schienenfahrzeugs dieses nach § 4 anhalten, obwohl er es garantiert nicht lenkt? Aber implizit muss er nach (1) c trotzdem anhalten, weil er ohne anzuhalten an der Feststellung des Sachverhalts nicht hinreichend mitwirken kann.
Beim Schutzwegparagrafen ist die Rede vom Lenker eines Fahrzeugs, das kein Schienenfahrzeug ist. Damit werden Schienenfahrzeuge also gelenkt.


daveuno

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Re: Fahrerflucht???
« Antwort #14 am: 19. September 2019, 20:13:45 »
War dieser gemeinte Schadensfall mit Fahrerflucht wieder in der Hst. Maysengasse des 2ers Richtung Wilhelminenstraße?.

Hatte ein recht ähnliches Erlebnis vor einigen Monaten als Fahrgast im 2er an dieser Stelle.
Die Straßenbahn wurde beim Anfahren aus der Station von einem silbernen 3er BMW Coupe links überholt.
Der Straßenbahnfahrer hatte dies zum Anlass genommen sich fast bis zur Hst. Wilhelminenstraße eine Parallelfahrt mit dem BMW zu erlauben und auch was geht zu beschleunigen um den BMW ja nicht vor der Straßenbahn einreihen zu lassen. Die Straßenbahn musste dann wegen der Hst. eine Vollbremsung hinlegen und der BMW zog davon. Den Straßenbahnfahrer in der Hst. zur rede gestellt (ich stand bei der ersten Tür) entkamen dann nur Dumme bemerkungen und das er im Recht gewesen sei.  Darauf das er Fahrgäste absichtlich in Gefahr gebracht hat war ihm in diesem Moment völlig egal.