in Naturschutzgebieten ist automatisch Überholen verboten.
Das wäre die Erklärung, aber wo steht das? In der StVO habe ich zumindest das Wort "Naturschutzgebiet" nicht gefunden.
Weshalb trägt es zum Wasserschutz bei, wenn man andere Fahrzeuge nicht überholt?
Ist eigentlich selbsterklärend: Reduktion des Unfallrisikos, auch wenn andere Risiken trotzdem bestehen bleiben.
Das ist grundsätzlich gut so: wenn zwei Autos etwas heftiger zusammenstoßen, können oft Flüssigkeiten auslaufen.
Allerdings: wie viele Unfälle hat es in den letzten z.B. 10 Jahren im Wiener Stadtgebiet aufgrund riskanter oder fehlgeschlagener Überholvorgänge gegeben? Ich glaube, das macht nur einen kleinen Bruchteil der Unfallursachen aus.
Schneller als die dort erlaubten 50 darf man ohnehin nicht fahren.
Eine Missachtung des Überholverbots kann ein Amtsorgan auch ohne Laserpistole erkennen.
Es ging mir nur darum, dass man ein 50 km/h fahrendes Fahrzeug aufgrund des Tempolimits ohnehin nicht überholen darf.
Das letzte Mopedauto das ich gesehen habe, war mit, wenn ich mich nicht irre, 45 gekennzeichnet.
Stimmt, es sind 45, da hatte ich mich vertan. Aber auch ein 45 km/h fahrendes Mopedauto wird man sinnvollerweise nicht überholen, wenn man das 50er-Tempolimit einhalten möchte.
Ich konnte in der StVO nicht die Forderung nach 20km/h Mindestdifferenzgeschwindigkeit beim Überholen finden. In welchen Paragrafen steht das bitte?
Ich habe die 20 km/h-Regel auch gelernt, aber das ist schon Jahrzehnte her. Kann sich geändert haben.
Ich habe diese Regel 1992 gelernt und finde in § 15 tatsächlich auch nichts dazu. Das wundert mich, denn diese Regel macht m.M.n. durchaus Sinn - damit die Leute nicht so überholen wie der Hader am Anfang des Filmes "Indien".
Fazit: offenbar sieht man den Überholvorgang als besondere Gefahr und versucht, mit dem Überholverbot das Unfallrisko im Wasserschutzgebiet zu vermindern.