Die Privatbahnförderung ist eine reine Infrastrukturförderung ohne Beteiligung an den Betriebskosten und gilt nur für Eisenbahnen.
Es gibt auch die Regionalstadtbahnförderung für Straßenbahnen nach StrabVO, aus der ebenfalls nur Infrastrukturkosten finanziert werden. Daraus werden die stadtgrenzenüberschreitenden Linien in Linz und Innsbruck gefördert.
Die Grazer Straßenbahn wird durch ein separates Einzelgesetz gefördert, abseits dieser Förderprogramme. Aber auch in Graz wird nur die Infrastruktur gefördert.
Bei den ÖBB wird hingegen einerseits die Infrastruktur nach Bundesbahngesetz gefördert, und andererseits gibt es über die Verkehrsdiensteverträge mit dem Bund auch Zuschüsse zum Betrieb.
Die Badner Bahn erhält für die Infrastruktur die normale Privatbahnförderung und über Verkehrsdiensteverträge mit dem VOR Zuschüsse zum Betrieb. Da früher die Verkehrsdiensteverträge von Bund und VOR gemeinsam abgeschlossen wurden, erhält der VOR einen Teil der Kosten vom Bund erstattet.
Die Infrastruktur des 72ers könnte vermutlich aus der Regionalstadtbahnförderung gefördert werden, aber der Betrieb nicht. Dieser müsste vom VOR und damit von Wien und NÖ finanziert werden, ohne Bundeszuschuss, außer man findet eine Sonderregelung, und die versucht NÖ gerade durchzusetzen.