Wäre doch der Großteil der Kosten für den notwendigen Straßenumbau an der Gemeinde hängen geblieben.
Normal muss Straßenkosten (Bau, Erhaltung, Rückbau bei Linienauflassung) für von ihm mitbenützte Fahrbahnen/Straßen der Eisenbahnbetrieb tragen. Nicht bei eigenen Gleiskörpern oder unabhängigen Bahnkörpern. So wurde mir das mal erklärt (Verkehrsministerium).
