Der Wagen dürfte gekauft und auf der Straße überstellt worden sein, zum Zeitpunkt der Aufnahme aber noch nicht in Betrieb gewesen sein. Bei dem Kennzeichen handelt es sich um ein bis 1988 verwendetes deutsches Ausfuhrkennzeichen
Aber er wurde doch in Wien verwendet, oder?
Sicher, da gab es vorher aber das Import- und Zollverfahren, das Typisierungsverfahren und das Zulassungsverfahren. Damit bekam er dann ein normales wiener Kennzeichen und erst dann durfte er verwendet werden. Eine Verwendung mit dem Zollkennzeichen konnte zu einem Zollstrafverfahren führen.
Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen: Vor dem EU Beitritt hilft ein deutscher Freund mit seinem PKW einem Trafikanten, indem er mit denḿ Fahrzeuglosen die Zigaretten von der Tabakverscheißstelle zur Trafik brachte. Zollvergehen weil das Fahrzeug gewerblich verwendet wurde und eine kräftige Zollnachzahlung und -strafe.