Natürlich gelten für die WLB im WL-Netz dieselben Bestimmungen wie für die Tramway. Dass sehr viele WLB-Fahrer die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten äußerst großzügig auslegen, ist auch nichts Neues. Wenn es sich dann einmal doch nicht ausgeht, sieht das so aus (9. 1. 2012):
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