Ist das eigentlich bekannt? :
Die neue Bundesverfassung vom 10.11.1920 legt die beiden neuen Bundesländer Wien und Niederösterreich fest; die vor allem finanziellen Details folgen dann im „Trennungsgesetz“, das am 1.1.1922 wirksam wird und Wien eigene Steuerhoheit bringt. Davor gab es noch vorübergehend andere Pläne: Österreichs erster Kanzler Karl Renner plante ein Bundesland „Groß-Wien“, das vor allem die industrialisierte Agglomeration im weiterem Umkreis umfasst hätte: Ein „Wienerland“, das entlang der Südbahn bis zum Semmering reicht, in manchen Varianten die Industriezone um St. Pölten mit eingeschlossen und im Norden bis Stockerau, im Osten bis zur ungarischen Grenze gereicht hätte. Die Sozialdemokraten wollten den Staat nach den Siedlungsverhältnissen aufgeteilt wissen, nicht nach historischen Bundesländergrenzen. Als allerdings die Koalition mit den Christlich-sozialen zerbricht, sind diese Pläne vom Tisch – und mit ihnen die Zersiedelung, die erst viel später mit der allgemeinen Verfügbarkeit des Automobils einsetzte: Wien denkt natürlich nicht daran, im „politischem Feindesland“ Wohnhäuser zu errichten. Wie korrekt die Umrisse des angedachten „Wienerlandes“ um 1920 eingeschätzt wurden, zeigt der heutige Siedlungsteppich nach amerikanischem Muster, der wegen der nicht vorhandenen Abstimmung der Raumplanung genau diese Regionen in einen ortlosen „Speckgürtel“ verwandelt hat.