Es gibt weder eine Vorabprüfungspflicht noch eine pauschale Forenhaftung, erst nach Kenntniserlangung eines strafrechtlich relevanten Beitrags ist der Forenbetreiber dazu verpflichtet, diese zu löschen.
Nichts anderes ist Inhalt der hier als Basis für den Ursprungsbeitrag erwähnten Rechtsbestimmung.
Nein, denn derzeit gibt es keine bestimmte Zeitfrist, bis zu der er auf jeden Fall reagieren muss; erst recht nicht so eine kurze wie "eine Stunde". Wenn der Forenbetreiber zwei Wochen im Urlaub kein Internet hat und nicht mitbekommt, was hier gepostet wird, und deshalb es nicht löscht, ist er nicht verantwortlich.
Davon abgesehen wäre es eigentlich wünschenswert, auch die bestehenden Betreiberhaftungen für Inhalte Dritter noch abzuschwächen, sicher nicht auch noch zu stärken. Die Welt bewegt sich einfach in genau die falsche Richtung. Foren wie dieses, die weder eine Daten- noch Geldsammelmaschine sind, sondern einfach nur dem Diskurs dienen, gibt es immer weniger und das halte ich für eine grob falsche Entwicklung.