Um diese Diskussion zu beenden: die Belüftung des Fahrgastraums war in den 50er Jahren Zuständigkeit des Zugführers bzw. Beiwagenschaffners (und nicht irgendwelcher Querulanten unter den FG). Das Foto dokumentiert dies ganz genau, denn es war lt. Dienstanweisung nicht erlaubt, die Fenster bei den Haltern für die Seitenbesteckung zu öffnen, um ein Verlieren ("Ausstreuen") selbiger zu verhindern. Irgendeine lobende Bemerkung über diese Aufnahme eines schönen H1 mit Altkasten und originaler Bugverblechung habe ich in den Diskussionsbeiträgen nicht gefunden - wer ahnt schon, wieviel Zeit ich für das Auftreiben solcher Bilder und die Recherchen zum Bildinhalt aufwende?
nord22