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Straßenbahn Wien => Technik => Thema gestartet von: 95B am 06. März 2013, 13:50:29

Titel: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: 95B am 06. März 2013, 13:50:29
dann wurden alle Weichen auf "Hanning & Kahl" umgerüstet, die automatisch verriegeln, bis die letzte Achse den Bereich verlassen hat.
Wahrscheinlich mit derselben Verriegelungstechnik wie bei uns...
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: 13er am 22. März 2013, 11:24:42
Also es war definitiv ein Fahrfehler: Der Fahrer, der in Richtung Königsbrücker Straße unterwegs war, hat übersehen, dass die Weiche nach links in Richtung Antonstraße gestellt war, und ist für ihn unerwartet abgebogen und in den Gegenzug geprallt.

Der Sachschaden wird auf 16.000 € geschätzt, vier Personen wurden verletzt (darunter der Fahrer und die Fahrerin des Gegenzugs).
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: 95B am 22. März 2013, 11:30:58
Also es war definitiv ein Fahrfehler: Der Fahrer, der in Richtung Königsbrücker Straße unterwegs war, hat übersehen, dass die Weiche nach links in Richtung Antonstraße gestellt war, und ist für ihn unerwartet abgebogen und in den Gegenzug geprallt.
Und genau deswegen hat die Linksweichenregel auch im 3. Jahrtausend ihre Berechtigung nicht verloren!
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: 13er am 22. März 2013, 11:36:27
Also es war definitiv ein Fahrfehler: Der Fahrer, der in Richtung Königsbrücker Straße unterwegs war, hat übersehen, dass die Weiche nach links in Richtung Antonstraße gestellt war, und ist für ihn unerwartet abgebogen und in den Gegenzug geprallt.
Und genau deswegen hat die Linksweichenregel auch im 3. Jahrtausend ihre Berechtigung nicht verloren!
Naja, das ist eine gute Frage. Das war ein Einzelfall. Soll man allgemeine Regeln aufgrund von Einzelfällen aufstellen? Ich bin mir da nicht so sicher.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: 95B am 22. März 2013, 11:45:41
Soll man allgemeine Regeln aufgrund von Einzelfällen aufstellen?
Das ist ein zutiefst philosophisches Problem.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: HLS am 22. März 2013, 11:48:55
Es lässt sich nie zu 100% ausschließen, dass es zu Unfällen kommen kann. Wenn man dieses will, muß auch die ÖBB und die U-Bahn vor jeder Linksweiche angst haben.
Man müßte eben nur nahe 100% ausschließen können, dass eben die Weiche nicht in die "falsche" Richtung stehen kann.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: 95B am 22. März 2013, 12:17:12
Es lässt sich nie zu 100% ausschließen, dass es zu Unfällen kommen kann. Wenn man dieses will, muß auch die ÖBB und die U-Bahn vor jeder Linksweiche angst haben.

Nein, denn sowohl ÓBB als auch U-Bahn haben Stellwerke, die genau diese Aufgabe übernehmen.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: HLS am 22. März 2013, 12:28:25
Es lässt sich nie zu 100% ausschließen, dass es zu Unfällen kommen kann. Wenn man dieses will, muß auch die ÖBB und die U-Bahn vor jeder Linksweiche angst haben.

Nein, denn sowohl ÓBB als auch U-Bahn haben Stellwerke, die genau diese Aufgabe übernehmen.
Aber auch da sieht man, dass es eben doch zu Unfällen kommen kann, siehe Entgleisung in Penzing und wenn der Gegenzug nicht verspätet  wäre, wäre es zum Unfall gekommen.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Linie 41 am 22. März 2013, 14:06:41
Nein, denn sowohl ÓBB als auch U-Bahn haben Stellwerke, die genau diese Aufgabe übernehmen.
Der Stellwerker schaut aber auch nicht an der Weiche nach, ob sie richtig steht, sondern nur an der Rückmeldelampe. Das ist im Prinzip nicht anders wie ein Signal, das die Weichenstellung und die der Gegenweiche anzeigt. Relevant ist daher nur die formschlüssige Verriegelung und die Signalausrüstung. Die Existenz eines Stellwerkbetriebes hat damit nichts zu tun. Auch die IF-Weichen könnten durchaus elektrisch in beide Richtungen stellbar ausgeführt sein, wenn man es richtig macht.

Aber auch da sieht man, dass es eben doch zu Unfällen kommen kann, siehe Entgleisung in Penzing und wenn der Gegenzug nicht verspätet  wäre, wäre es zum Unfall gekommen.
Zum Unfall ist es gekommen, weil durch das Ersatzsignal keine Fahrstraßenüberwachung vorhanden war. Das ist eindeutig ein Bedienfehler und läßt sich nur durch aufmerksame Mitarbeiter vermeiden. Die Wiener Linien haben ja panische Angst davor, daß die Weiche etwas anderes tut als die Weichensignale anzeigen.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: 4463 am 22. März 2013, 18:06:44
Die Wiener Linien haben ja panische Angst davor, daß die Weiche etwas anderes tut als die Weichensignale anzeigen.
Wenn diejenigen, die die Weichensteuerung entworfen haben, ähnliche Tüftler sind wie jene, die fürs RBL zuständig sind, dann halte ich diese Angst für gut begründet.  ;)
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Ferry am 22. März 2013, 18:18:15
Die Wiener Linien haben ja panische Angst davor, daß die Weiche etwas anderes tut als die Weichensignale anzeigen.
Ich kenne zwar den technischen Aufbau von VETAG-Weichen nicht, denke aber, dass die Einkammersignale für die Fahrrichtung einfach durch Schalter, die beim Erreichen der Endlage der Weichenzunge betätigt werden, gesteuert  werden. Dafür spricht, dass alle Signale dunkel sind, wenn die Zunge nicht vollständig anliegt (z.B. wähend die Weiche händisch gestellt wird). Dass am Weichensignal eine andere Richtung angezeigt wird als die, in die die Weiche gestellt ist, würde ich demnach für ausgeschlossen halten.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Linie 41 am 22. März 2013, 18:58:09
@Ferry: Ich gebe Dir völlig recht! Einen Punkt habe ich natürlich vergessen, man hat außerdem davor Angst, daß sich die Weiche unter dem Zug umstellt - aber auch das läßt sich technisch in den Griff bekommen.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: HLS am 22. März 2013, 19:23:14
Dass das Weichensignal(4(5)-kammerlichtsignal) aber dennoch falsch Informationen(Sinalbild zeigt gleichzeitig recht und links an und zusätzlich noch das Verriegelungsdreieck) wieder geben kann, haben wir hier im Forum auch schon dokumentarisch festgehalten.
Auch hab ich es schon mit eigenen Augen gesehn, dass das Gestänge gebrochen war die eine Weichenzunge nach rechts und die andere nach links zeigten und gleichzeitig am 4-Kammerlichtsignal der Richtungsbalken nach rechts stand plus Verriegelung. Das sollte natürlich auch nicht sein, es sollte in so einem Fall einfach finster bleiben.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: hema am 22. März 2013, 21:56:50
Technische Fehler wird es immer geben, auch Fluzeuge stürzen manchmal ab. Allerdings dürfen solche Fehler nicht zum zu erwartenden Betriebzustand uminterpretiert werden! Einrichtungen, die nicht hinreichend sicher sind, dürfen nicht verwendet werden, das Argument "es könnte ja jederzeit ein Schaden oder Fehler auftreten" darf nicht zu Einschränkungen in der normalen Verwendung führen! Jedes Versagen muss ein zwar möglicher, aber nicht unbedingt zu erwartender Sonderfall sein.





Und genau deswegen hat die Linksweichenregel auch im 3. Jahrtausend ihre Berechtigung nicht verloren!
Dann sollte man aber auch verlangen, dass auf einer Strecke immer nur ein Fahrzeug unterwegs sein darf, denn Auffahrunfälle sind wesentlich häufiger, als Flankenfahrten. Und die wären damit auch auszuschließen! Den Gedanken könnte man schier endlos weiterspinnen!
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: 95B am 23. März 2013, 08:28:58
Auffahrunfälle sind wesentlich häufiger als Flankenfahrten
Ja, bei uns. Aber anderswo auch?
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: HLS am 23. März 2013, 11:59:27
Auffahrunfälle sind wesentlich häufiger als Flankenfahrten
Ja, bei uns. Aber anderswo auch?
Die Frage ist auch, ob es irgendwo so dichte Zugsfolgen wie bei uns gibt bzw. ob sich irgendwo soviel Linien auf einem Streckenabschnitt befinden?
Wenn ja, könnten auch dort Auffahrer häufiger sein als Flankenfahrten.
Ich z.B. habe immer den Fuß/Hand auf dem Schienenbremspedal/hebel wenn ich hinter einem anderen Zug hinterher fahren und anhalten muß, denn es ist auch mir nicht nur einmal passiert, dass man auf den letzten 5-10kmh einen "Schlitten" bekommt.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: hema am 23. März 2013, 14:27:50
. . . . dass man auf den letzten 5-10kmh einen "Schlitten" bekommt.
Dieses Feature haben die Konstrukteure bei A1 und B1 ja perfekt hingekriegt!  :(
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: HLS am 24. März 2013, 02:14:37
. . . . dass man auf den letzten 5-10kmh einen "Schlitten" bekommt.
Dieses Feature haben die Konstrukteure bei A1 und B1 ja perfekt hingekriegt!  :(
Stimmt leider, lässt sich aber, durch die Bremslösetaste, auf ein Minimum reduzieren. 
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: hema am 24. März 2013, 15:54:27
. . . . eigentlich auf Null!  ;)
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: HLS am 24. März 2013, 15:57:13
. . . . eigentlich auf Null!  ;)
:up: ;)
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: hema am 24. März 2013, 15:58:50
. . . . jetzt müssten nur noch die zuständigen Kompetenzler kapieren, was man da wieder mal für Scheiß gebaut hat!  :(
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: HLS am 24. März 2013, 16:41:50
. . . . jetzt müssten nur noch die zuständigen Kompetenzler kapieren, was man da wieder mal für Scheiß gebaut hat!  :(
Scheinbar fangen sie an zu verstehen, denn bei den ganz neuen Ulfen, ist die Haltebremse anders(sanfter) eingestellt und auch die A1/B1, die in RDH sind, sind viel weicher zu bremsen als die von HLS, eben bis einschließlich 754.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: hema am 24. März 2013, 17:43:00
Aber trotzdem gehen sie aus irgendeinem unverständlichen Grund nicht davon ab, die geneatorische Bremse bei 8 km/h abzuschalten und dann nur mehr mit dem ersten bzw. beim B1 auch dem letzen Radpaar hydraulisch fertigzubremsen (bis zum Einsetzen der Haltebremse).  ::)
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: HLS am 25. März 2013, 02:19:49
Aber trotzdem gehen sie aus irgendeinem unverständlichen Grund nicht davon ab, die geneatorische Bremse bei 8 km/h abzuschalten und dann nur mehr mit dem ersten bzw. beim B1 auch dem letzen Radpaar hydraulisch fertigzubremsen (bis zum Einsetzen der Haltebremse).  ::)
Das ist wirklich unverständlich, was dabei aber noch schlimmer ist, ist die unterschiedliche Einstellung der Bremsstärke. Die einen bremsen sowas von hart, dass man praktisch immer drauf wartet das es hinter einem knallt.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: 95B am 25. März 2013, 07:44:56
Aber trotzdem gehen sie aus irgendeinem unverständlichen Grund nicht davon ab, die geneatorische Bremse bei 8 km/h abzuschalten und dann nur mehr mit dem ersten bzw. beim B1 auch dem letzen Radpaar hydraulisch fertigzubremsen (bis zum Einsetzen der Haltebremse).  ::)
Das ist doch eine Aufstehhilfe für Fahrgäste. Mit dem Bremsruck hebt es einen viel leichter vom Sitz.  8)
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: ThomasS am 30. Mai 2013, 17:41:26
. . . . dass man auf den letzten 5-10kmh einen "Schlitten" bekommt.
Dieses Feature haben die Konstrukteure bei A1 und B1 ja perfekt hingekriegt!  :(
Stimmt leider, lässt sich aber, durch die Bremslösetaste, auf ein Minimum reduzieren.

Hallo; hab ich da was überlesen, Ulf mit Bremslösetaste??
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: 95B am 30. Mai 2013, 18:40:53
Hallo; hab ich da was überlesen, Ulf mit Bremslösetaste??
Lösestellung des Federspeicherschalters, um genau zu sein.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: HLS am 30. Mai 2013, 20:04:05
Das Problem mit dem Bremsruck, hat sich durch die neue Software, die aufs ZSG aufgespielt wurde(die wo man die geöffneten Türen angezeigt bekommt), gebessert. Einige von ihnen haben diesen praktisch gar nicht mehr.  :up:
Bei denen wo die Software noch nicht aufgespielt ist, hilft nur die gute alte, nicht ganz legale, Methode.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: hema am 30. Mai 2013, 20:44:01

Einige von ihnen haben diesen praktisch gar nicht mehr.  :up:
Aber nur, wenn du deine Fahr- bzw. Bremsweise genau auf das von der Software erwartete Verhalten einstellst. Sonst nutzt das wenig. Es packt allerdings die hydraulische Bremse nun auch etrwas weniger hart zu, somit ist sie natürlich generell weniger lästig.



Zitat

Bei denen wo die Software noch nicht aufgespielt ist, hilft nur die gute alte, nicht ganz legale, Methode.
Was soll daran nicht legal sein? Wozu ist der Schalter da, wenn man ihn nicht benutzen darf? Es wird ja weder das Fahrzeug geschädigt, noch ein Fahrgast oder anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Eher das Gegenteil!



Eigentlich gehört der kräftig zur Verantwortung gezogen, der diese blöde Idee mit dem eigenartigen Bremsverhalten gehabt hat und partout nicht davon heruntersteigen kann oder will!  :down:
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: HLS am 30. Mai 2013, 21:18:45

Einige von ihnen haben diesen praktisch gar nicht mehr.  :up:
Aber nur, wenn du deine Fahr- bzw. Bremsweise genau auf das von der Software erwartete Verhalten einstellst. Sonst nutzt das wenig. Es packt allerdings die hydraulische Bremse nun auch etrwas weniger hart zu, somit ist sie natürlich generell weniger lästig.
Naja davon geh ich aber schon aus, dass man den Joysick nicht als Püriestab ansieht.
Das meinte ich mit verbesserter Software.
Zitat

Bei denen wo die Software noch nicht aufgespielt ist, hilft nur die gute alte, nicht ganz legale, Methode.
Was soll daran nicht legal sein? Wozu ist der Schalter da, wenn man ihn nicht benutzen darf? Es wird ja weder das Fahrzeug geschädigt, noch ein Fahrgast oder anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Eher das Gegenteil!



Eigentlich gehört der kräftig zur Verantwortung gezogen, der diese blöde Idee mit dem eigenartigen Bremsverhalten gehabt hat und partout nicht davon heruntersteigen kann oder will!  :down:

Es ist nirgens explizit gesagt, dass man den "Federspeicher lösen" soll zum bremsen verwenden darf.
Das ist ja das komische mit diesem Ruck. Wenn wirklich wer stürzt dadurch, könnte es im dümmsten Fall zur einer Zivilklage gegen den Fahrer kommen.  :down:
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: hema am 30. Mai 2013, 22:16:06

Es ist nirgens explizit gesagt, dass man den "Federspeicher lösen" soll zum bremsen verwenden darf.
Und wo steht, dass es verboten ist? Die Funktion ist ja extra dafür da um wo langsam anschließen oder nachfahren zu können. Anders geht es ja nicht, außer du ruckelst mit anfahren - einbremsen - anfahren - einbremsen.  ::)


Zitat
Das ist ja das komische mit diesem Ruck. Wenn wirklich wer stürzt dadurch, könnte es im dümmsten Fall zur einer Zivilklage gegen den Fahrer kommen.  :down:
Da müsste dir wer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen (können). Wenn es ein fahrzeugbedingtes Missverhalten ist, kann grad mal der Betreiber oder der für diesen Missstand verantwortliche herangezogen werden!
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: HLS am 30. Mai 2013, 22:20:14
Wie hat man dir das langsame ruckfreie Anschließen beigebracht? Richtig mit der Notfahrt!  ;)

Wie war es denn jetzt mit dem Urteil 2:1, da wurde ja auch keine grobe Fahrlässigkeit festgestellt, oder?
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: haidi am 30. Mai 2013, 22:29:19
Das 2:1 kam aus der Betriebsgefahr der Straßenbahn, damit ist rein der Betreiber und nicht der Fahrer finanziell dran, strafrechtlich wird dabei dem Fahrer nichts vorgeworfen.

Hannes
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: HLS am 30. Mai 2013, 22:33:12
Also müßten wir sofort alle Öffis einstellen und die Fahrgäste an die Hand nehmen, da ist nämlich die Betriebsgefahr wohl am geringsten.  :fp:
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: hema am 30. Mai 2013, 23:08:28
Wie hat man dir das langsame ruckfreie Anschließen beigebracht? Richtig mit der Notfahrt!  ;)

Das ist doch ein Blödsinn. Das hat wer aufgebracht, der es halt nicht besser gewusst hat und ein paar andere "Halbkluge" haben es übernommen. Das ist so wie mit vielen anderen Dingen, die irgend ein Medizinmann aus der Stellung alter Hühnerknochen am Boden abliest und die dann mit der Buschtrommel verbreitet werden!  ::)



Also müßten wir sofort alle Öffis einstellen und die Fahrgäste an die Hand nehmen, da ist nämlich die Betriebsgefahr wohl am geringsten.  :fp:
Irgendwo im Eisenbahngesetz seht sinngemäß, dass mit dem Betrieb bzw. der Benützung einer Eisenbahn ein gewisses Restrisiko verbunden ist, dessen man sich bewusst sein muss und das man in Kauf zu nehmen hat.bzw. in Eigenverantwortung möglichst gering zu halten hat. Vielleicht sollte man sich da mehr darauf berufen!  C:-)
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: HLS am 30. Mai 2013, 23:45:35
Wie hat man dir das langsame ruckfreie Anschließen beigebracht? Richtig mit der Notfahrt!  ;)

Das ist doch ein Blödsinn. Das hat wer aufgebracht, der es halt nicht besser gewusst hat und ein paar andere "Halbkluge" haben es übernommen. Das ist so wie mit vielen anderen Dingen, die irgend ein Medizinmann aus der Stellung alter Hühnerknochen am Boden abliest und die dann mit der Buschtrommel verbreitet werden!  ::)
Dessen bin ich mir durchaus bewußt, es wird dennoch genau so von jedem Instruktor gelehrt und auch so geprüft.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: haidi am 31. Mai 2013, 00:45:00
Das 2:1 kam aus der Betriebsgefahr der Straßenbahn, damit ist rein der Betreiber und nicht der Fahrer finanziell dran, strafrechtlich wird dabei dem Fahrer nichts vorgeworfen.
Also müßten wir sofort alle Öffis einstellen und die Fahrgäste an die Hand nehmen, da ist nämlich die Betriebsgefahr wohl am geringsten.  :fp:

Du kennst das sicher aus Deutschland, wo bei Unfällen stärkerer gegen Schwächere (z.B. LKW gegen PKW, PKW gegen Radfahrer/Fußgänger) auch bei Schuld des Schwächeren dem Stärkeren haftungsmäßig ein Anteil wegen der Betriebsgefahr aufgebrummt wird ohne Schuldzuweisung. Dieser Blödsinn scheint jetzt auch nach Österreich überzuschwappen.

Hannes

Quoting zusammengestellt um den Zusammenhang sinnvoll zu gestalten.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: 95B am 31. Mai 2013, 09:29:42
Wie hat man dir das langsame ruckfreie Anschließen beigebracht? Richtig mit der Notfahrt!  ;)

Das ist doch ein Blödsinn. Das hat wer aufgebracht, der es halt nicht besser gewusst hat und ein paar andere "Halbkluge" haben es übernommen. Das ist so wie mit vielen anderen Dingen, die irgend ein Medizinmann aus der Stellung alter Hühnerknochen am Boden abliest und die dann mit der Buschtrommel verbreitet werden!  ::)
Dessen bin ich mir durchaus bewußt, es wird dennoch genau so von jedem Instruktor gelehrt und auch so geprüft.
Es ist eben nicht auszuschließen, dass das Schulbüro hin und wieder auch Unsinn unters Volk bringt.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Linie 41 am 31. Mai 2013, 10:31:33
Es ist nirgens explizit gesagt, dass man den "Federspeicher lösen" soll zum bremsen verwenden darf.
Es wird auch nirgends gesagt, daß Du während des Fahrens atmen sollst. Bist wohl schon zu lange bei dem Unternehmen. ;)
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: HLS am 31. Mai 2013, 20:47:15
Es ist eben nicht auszuschließen, dass das Schulbüro hin und wieder auch Unsinn unters Volk bringt.
Natürlich nicht, vor Fehler ist keiner gefeilt, nur muß das so auch den Instruktoren gesagt worden sein. Denn das alle das selbe Lehren, Prüfen und Vermitteln kann ja kein Zufall sein.
Es wird auch nirgends gesagt, daß Du während des Fahrens atmen sollst. Bist wohl schon zu lange bei dem Unternehmen. ;)
Ach deshalb wird mir immer so schwummrig.  ;D
Es ist aber scheinbar wirklich nicht weit verbreitet, dass man den A1/B1 so auch Ruckfrei bremsen kann. Immer wenn ich es einigen sage bzw zeige, staunen sie wie ein Eichhörnchen wenns blitzt und donnert.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: W_E_St am 31. Mai 2013, 21:07:21
Es ist nirgens explizit gesagt, dass man den "Federspeicher lösen" soll zum bremsen verwenden darf.
Es wird auch nirgends gesagt, daß Du während des Fahrens atmen sollst. Bist wohl schon zu lange bei dem Unternehmen. ;)
Spätestens wenn das Personal den berühmten MP3-Player mit "Einatmen - Ausatmen" braucht wird es problematisch, denn der Betrieb solcher Geräte während der Arbeit ist ja untersagt.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: 95B am 31. Mai 2013, 21:16:16
Spätestens wenn das Personal den berühmten MP3-Player mit "Einatmen - Ausatmen" braucht wird es problematisch, denn der Betrieb solcher Geräte während der Arbeit ist ja untersagt.
Das kann man über den Fahrerplatzlautsprecher einspielen: [blunnng] Einatmen zu: Nase. [blunnng] Ausatmen zu: Mund. [blunnng blinnng] Bitte seien Sie achtsam: Andere Fahrgäste brauchen Ihre Atemluft vielleicht notwendiger. Allerdings ist dann das Fahrpersonal spätestens nach zwei Haltestellen reif für die Psychiatrie.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: HLS am 31. Mai 2013, 21:17:16
Spätestens wenn das Personal den berühmten MP3-Player mit "Einatmen - Ausatmen" braucht wird es problematisch, denn der Betrieb solcher Geräte während der Arbeit ist ja untersagt.
Das kann man über den Fahrerplatzlautsprecher einspielen: [blunnng] Einatmen zu: Nase. [blunnng] Ausatmen zu: Mund. [blunnng blinnng] Bitte seien Sie achtsam: Andere Fahrgäste brauchen Ihre Atemluft vielleicht notwendiger. Allerdings ist dann das Fahrpersonal spätestens nach zwei Haltestellen reif für die Psychiatrie.
Das mit Sicherheit.
Spätestens wenn das Personal den berühmten MP3-Player mit "Einatmen - Ausatmen" braucht wird es problematisch, denn der Betrieb solcher Geräte während der Arbeit ist ja untersagt.
Das wird dann auf die Frontscheibe projiziert.  8)
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: martin8721 am 30. August 2014, 15:49:17

Wien bekommt eine 5. Flankenschutzweiche!

Wie ich heute am Quellenplatz gesehen habe, dürfte die 6er-Weiche bei der Haltestelle FR Zinnergasse eine automatische Rückstellung bekommen. Das bedeutet, dass für diese Weiche die Linksweichenregel bald nicht mehr gelten wird.
In der Gegenrichtung hängt bereits das entsprechende Lichtsignal - siehe Bild.
Ist hinsichtlich der Betriebsabwicklung auf dieser stark befahrenen Kreuzung sicher eine gute Sache.  :up:

Lustigerweise hängt das Erinnerungssignal "Verbot der Zugsbegegnung" immer noch dort, obwohl die neuen Gleisbögen bereits vollständig verlegt und die Bauarbeiten schon vor 1 Woche beendet wurden.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: 4463 am 30. August 2014, 15:59:15
So eine Weiche wäre auch bei der Volksoper am Verbindungsbogen zum GTL ein Segen...
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: martin8721 am 30. August 2014, 16:33:51
So eine Weiche wäre auch bei der Volksoper am Verbindungsbogen zum GTL ein Segen...

Ach, da gäbe es im Netz einige Stellen, wo derartige Weichen ein Segen wären...
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: hema am 30. August 2014, 19:25:40

Ist hinsichtlich der Betriebsabwicklung auf dieser stark befahrenen Kreuzung sicher eine gute Sache.  :up:

Einzig sinnvoll hinsichtlich Betriebsabwicklung wäre alle VETAG-Weichen mit Rückstellung auszustatten (soweit es sogenannte "Konfliktweichen" sind)!
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: 4463 am 30. August 2014, 19:30:47
Einzig sinnvoll hinsichtlich Betriebsabwicklung wäre alle VETAG-Weichen mit Rückstellung auszustatten (soweit es sogenannte "Konfliktweichen" sind)!
Und Weichenposten wieder einzuführen?  :o
In Wien wären solche Weichen dann ja zwangsläufig "Kletterweichen".  ::)
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: hema am 30. August 2014, 19:36:23

In Wien wären solche Weichen dann ja zwangsläufig "Kletterweichen".  ::)
Wer sagt das? Das kann man bei jeder (verriegelten) Weiche machen. Wollen muss man halt.


Diese verschrobene Wiener ULHP-Idee mit der nur händisch zu stellenden E-Weiche ist eh kaum packbar!
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: wolfrathplatz am 03. September 2014, 12:35:50

Dienstauftrag Nr.: 398/14

Einschaltung einer Weiche mit Flankenschutzanzeige
Ab Freitag, dem 5. September 2014, Betriebsbeginn, ist in der Quellenstraße vor
Quellenplatz 1m Gleis der Straßenbahnlinie 6 in Fahrtrichtung Kaiserebersdorf,
Zinnergasse eine Weiche mit Flankenschutzanzeige eingeschaltet.
Oie Handhabung hat nach den Bestimmungen des Dienstauftrages Nr.: 1 vom 11 .Jänner
2007 zu erfolgen. (siehe Anhang).
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: W_E_St am 03. September 2014, 15:49:40
So eine Weiche wäre auch bei der Volksoper am Verbindungsbogen zum GTL ein Segen...
So wichtig auch wieder nicht. Die Weichen sind recht weit außen, daher geht es sich bei den vorgeschriebenen 15 km/h aus, dass beide Züge gleichzeitig losfahren. Bis der stadtauswärts fahrende Zug den Konfliktbereich erreicht hat, hat der stadteinwärtige ihn schon wieder verlassen, so dass beide Züge ohne anzuhalten die Kreuzung übersetzen können. Der stadtauswärtige Zug dürfte zwar schneller fahren, kann es de facto durch die Haltestelle aber eh kaum.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Hubi am 03. September 2014, 16:48:24
Zitat
Dienstauftrag Nr.: 398/14

Somit dreht sich dort der Vorrang um!
Bisher hatte ja der 6er Richtung Burggasse Vorrang, jetzt ist es der 6er Richtung Zinnergasse! (Vorrausgesetzt es sind 2 6er Gleichzeitig da)
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Andi_M am 03. September 2014, 17:14:54
@Hubi: Das glaub ich nicht. Denn dann hätte die Flankenschutzweiche gar keinen Sinn. Der 6er Richtung Burggasse hat auch weiterhin Vorrang, laut Stadtregel, nur braucht der 6er Richtung Zinnergasse nur mehr abwarten, bis der Gegenzug Richtung Burggasse die 67er Weiche freigefahren hat, dann kann er los, nicht so wie vorher, dass dieser dann die komplette Kreuzung frei machen muss. Somit bleibt dem 6er Ri. Zinnergasse genügend Zeit über die Kreuzung zu kommen ohne das einem die Ampelphase verloren geht. Passierte nämlich oft genug, vor allem wenn der 67er im dichten Intervall daherkommt.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Hauptbahnhof am 03. September 2014, 18:24:30
Sehe ich das jetzt richtig, dass eine Bim, die von Westen (Hst. Neilreichgasse) kommend am Quellenplatz nach links (-> Hst. Gudrunstraße) abbiegen will, die Weiche nicht elektrisch stellen kann, sondern der Fahrer dies mit der Krücke machen muss? Und deshalb wäre so eine Weiche in der Gegenrichtung (67 nach links -> Probst-Platz, 6 gerade -> Burggasse) auch nicht sinnvoll?
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Andi_M am 03. September 2014, 18:26:05
Genau so ist es. Stellt sich nur elektrisch zurück. Ist aber trotzdem die bessere Lösung, den eigentlich wird die Weiche ja nur vom Verschub verwendet wenns zum Zugtausch kommt.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Hauptbahnhof am 03. September 2014, 18:27:19
Ok danke!  :)
Und eine Möglichkeit für die gegenüberliegende Weiche, um die Linksweichenregel umgehen zu können, gibt es nicht, oder?
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Hubi am 03. September 2014, 22:22:00
Zitat
Der 6er Richtung Burggasse hat auch weiterhin Vorrang, laut Stadtrege

Die kann man aber in diesem Fall nicht anwenden! .......beide haben rechts von sich keinen Zug.
eventuell geht sich die Grundregel aus....... "der Berührungsstelle nähere"!
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Andi_M am 04. September 2014, 11:23:39
Also, ich hatte in der Fahrschule gelernt, dass am Quellenplatz für den 6er die Stadtregel gilt, falls
- beide Züge gleichzeitig eintreffen, beide gleichzeitig abfertigen, beide der Gefahrenstelle gleich nah sind, nicht im Gefälle.... die ganzen Grundregeln halt
- Auch die Rechtsregel kann man nicht anwenden
- Vorrangstraßenregel ist auch nicht anwendbar

Dann bleibt die Stadtregel über und hier ist halt der in Ri.Burggasse fahrende 6er ein bisschen näher. Ich weiß das noch genau, weil damals unser Instruktur die Situation sogar an die Tafel gemalt hat.

Nachdem jetzt die Flankenschutzweiche eingebaut ist hat sich die Situation natürlich geändert. Jetzt ist automatisch der Ri.Burggasse fahrende Zug der Gefahrenstelle näher, damit kommt es nicht mehr zur Anwendung der Stadtregel.

Edit: Hab ich da was verpasst. Das wär mir neu, dass die Stadtregel erst mir 3 oder mehr Zügen gilt. Ich hab in der Fahrschule gelernt, dass die Stadtregel erst anwendbar ist, wenn alle anderen zuvor erwähnten Regeln nicht anwendbar sind. Dann gilt die Sache mit den stadtnäheren Zug. Ich werd da mal nochmal in den Unterlagen nachschaun, aber ich kann mich nicht erinnern, dass da was von einem dritten Zug erwähnt wird. Ich lass mich aber gerne eines besseren belehren.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: martin8721 am 04. September 2014, 11:53:22
Ok danke!  :)
Und eine Möglichkeit für die gegenüberliegende Weiche, um die Linksweichenregel umgehen zu können, gibt es nicht, oder?

Naja.
Mit der derzeitigen technischen Ausführung nicht.
Dort biegt ja der 67er Richtung OTPR-Platz ab. Wenn man die als Flankenschutzweiche ausführen würde, müssten die 67er-Fahrer jedesmal runterklettern.  ;)
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Andi_M am 04. September 2014, 11:57:28
Zitat
Wenn man die als Flankenschutzweiche ausführen würde, müssten die 67er-Fahrer jedesmal runterklettern

Was man eh derzeit auch so schon oft genug macht. Theoretisch könnte man später dort einen Flankenschutz einbauen, wenn die U1 fertig ist, der 67er eingestellt und der O-Wagen bist Otto-Probst fährt. Aber dann ist es eigentlich auch nicht mehr wichtig, denn in so einem Fall würde ja kein 67er sich einprogrammieren und dem 6er die Phase verkürzen.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: hema am 04. September 2014, 14:22:27
Als rechtsverbindliche Vorschrift gibt es die DV-Strab und da gilt, kurz zusammengefasst, punkto Vorrang beim Befahren von Gleiskreuzungen:



Zusätzlich gibt es als betriebliche Regelung die "berühmten" aus den bis 1978 gültigen Vorschriften übernommenen Regeln:



*) Würde das (in einer besonderen Konstellation) für beide Züge gelten und wären beide in Fahrt, hätte der stadtnähere Zug Vorrang.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: luki32 am 06. September 2014, 00:34:16
Zitat
Der 6er Richtung Burggasse hat auch weiterhin Vorrang, laut Stadtrege

Die kann man aber in diesem Fall nicht anwenden! .......beide haben rechts von sich keinen Zug.
eventuell geht sich die Grundregel aus....... "der Berührungsstelle nähere"!

Na welche Regel gilt Deiner Meinung nach, wenn beide Züge vor einer Berührungsstelle stehen?
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Hubi am 06. September 2014, 07:43:02
Natürlich die Stadtregel!
Hab mich da in die Rechtsregel verrannt!
Mein Fehler!*schäm*
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: hema am 06. September 2014, 16:36:36
Wenn beide stehen, gilt gar keine Vorrang"regel". Einer fährt früher an, der andere muss dann warten, im Zweifelsfall müssen sie sich das ausmachen.


Wenn wirklich beide fahren müssen sie sich das halt dann mit dem Richter ausmachen!  ;)
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: luki32 am 06. September 2014, 21:20:40
Wenn beide stehen, gilt gar keine Vorrang"regel". Einer fährt früher an, der andere muss dann warten, im Zweifelsfall müssen sie sich das ausmachen.


Wenn wirklich beide fahren müssen sie sich das halt dann mit dem Richter ausmachen!  ;)

Das ist Deine Meinung, aber nicht die anderer...

mfG
Luki
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: hema am 06. September 2014, 21:42:21
Dann sei froh, dass du es besser weißt!  ::)
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: luki32 am 06. September 2014, 21:49:24
Dann sei froh, dass du es besser weißt!  ::)

Es geht nicht um mich, fällt Dir nicht auf, daß Du mit Deiner Meinung alleine da stehst?

mfG
Luki
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: hema am 06. September 2014, 22:09:44
Dann bringe bitte eine rechtsverbindliche Grundlage, wo du das ableitest!
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: HLS am 06. September 2014, 22:16:03
Zitat
5.LINKSWEICHENREGEL (Konfliktweichenregel
Diese gilt, wenn die „Grundregel", die „Vorrangstraßenregel", die „Rechtsregel" oder die „Stadtregel" nicht anwendbar sind.
a) Ist von zwei Zügen vor einer Kreuzung ein Zug vor
einer Linksweiche, so hat der andere Zug den
Vorrang.
b) Sind beide Züge vor Linksweichen, so hat der stadtnähere Zug
den Vorrang.
Dies gilt auch bei geregelten Kreuzungen.

In dem Falle wird man nur mit der "Linksweichenregel etwas anfangen können, da die Stadtregel nicht greifen kann, da beide Züge keinen Zug von rechts haben.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: hema am 06. September 2014, 22:39:52
Da steht aber nicht, dass irgendeiner von zwei stehenden Zügen Vorrang hätte und um das geht es ja.  ;)


Außerdem war ja die Frage in welcher Rechtsgrundlage zu finden wäre, welches von zwei vor einem Schnittpunkt stehenden Fahrzeugen an einer nicht durch Signale geregelten Stelle als erstes wegfahren dürfe!
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Ferry am 08. September 2014, 10:50:23
Da steht aber nicht, dass irgendeiner von zwei stehenden Zügen Vorrang hätte und um das geht es ja.  ;)

Es steht aber auch nicht dabei, dass die Regel nur auf fahrende Züge anzuwenden ist, und daher würde ich sie so interpretieren, dass sie immer gilt. Das ist nämlich bei Bestimmungen allgemein der Fall, wenn nicht irgendwelche Umstände angeführt sind, unter denen sie nicht gelten.  :lamp:
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: hema am 08. September 2014, 10:56:12
Und wenn von der "Bevorrangte" aus irgend einem Grund nicht (gleich) wegfährt, muss der andere stehen und warten bis er dran ist?
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Hauptbahnhof am 01. Januar 2015, 15:46:18
Frage zum Quellenplatz, letztens erlebt:
Es stehen je ein 6er -> Burggasse und ein 67er -> PAH-Siedlung in der entsprechenden Haltestelle und bekommen gleichzeitig die Freiphase. Sie sind dann auch gleichzeitig weggefahren und haben sich direkt auf der Kreuzung begegnet. Jetzt meine Frage: Hätte da nicht einer der beiden Züge warten müssen, damit sie sich nicht auf den Weichen begegnen?
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: martin8721 am 01. Januar 2015, 15:50:06
Frage zum Quellenplatz
6er -> Burggasse und ein 67er -> PAH-Siedlung in der entsprechenden Haltestelle und bekommen gleichzeitig die Freiphase. [...] Hätte da nicht einer der beiden Züge warten müssen, damit sie sich nicht auf den Weichen begegnen?

Nein. Zwischen diesen beiden besteht ja keine unmittelbare Berührungsgefahr.  ;)
Da müssten der 6er bzw. der 67er schon ziemlich weit über die falsch gestellte Weiche gefahren sein, bis die beiden sich berühren würden.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Klingelfee am 01. Januar 2015, 15:51:22
Frage zum Quellenplatz, letztens erlebt:
Es stehen je ein 6er -> Burggasse und ein 67er -> PAH-Siedlung in der entsprechenden Haltestelle und bekommen gleichzeitig die Freiphase. Sie sind dann auch gleichzeitig weggefahren und haben sich direkt auf der Kreuzung begegnet. Jetzt meine Frage: Hätte da nicht einer der beiden Züge warten müssen, damit sie sich nicht auf den Weichen begegnen?

Wieso hätte da einer der beiden Züge warten müssen?

Konfliktweichen gelten nur im parallelen Gleis, nicht jedoch im rechtwinkeligen Gleis
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Hauptbahnhof am 02. Januar 2015, 11:04:34
Ok danke!  8)
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Ferry am 07. Januar 2015, 15:29:45
Frage zum Quellenplatz, letztens erlebt:
Es stehen je ein 6er -> Burggasse und ein 67er -> PAH-Siedlung in der entsprechenden Haltestelle und bekommen gleichzeitig die Freiphase. Sie sind dann auch gleichzeitig weggefahren und haben sich direkt auf der Kreuzung begegnet.

Begegnet sind sie einander sicher nicht, da der eine gerade in der Quellenstraße über die Kreuzung gefahren, der andere aber aus der Laxenburger Straße in die Quellenstraße eingebogen ist und somit das Kreuzungsstück gar nicht befahren hat. Somit war keine Begegnungsgefahr gegeben und die Linksweichen- bzw. Konfliktregel, auf die du dich vermutlich beziehst, war hier nicht anzuwenden.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: darkweasel am 08. Januar 2015, 15:18:21
Frage zum Quellenplatz, letztens erlebt:
Es stehen je ein 6er -> Burggasse und ein 67er -> PAH-Siedlung in der entsprechenden Haltestelle und bekommen gleichzeitig die Freiphase. Sie sind dann auch gleichzeitig weggefahren und haben sich direkt auf der Kreuzung begegnet.

Begegnet sind sie einander sicher nicht, da der eine gerade in der Quellenstraße über die Kreuzung gefahren, der andere aber aus der Laxenburger Straße in die Quellenstraße eingebogen ist und somit das Kreuzungsstück gar nicht befahren hat. Somit war keine Begegnungsgefahr gegeben und die Linksweichen- bzw. Konfliktregel, auf die du dich vermutlich beziehst, war hier nicht anzuwenden.
Wir haben hier folgende Situation:

[attach=1]

Topologisch ist das, wenn ich mich nicht völlig irre,  äquivalent zu:

[attach=2]

Die Frage ist also prinzipiell berechtigt, aber wenn es da, wie Klingelfee erklärt, einen Unterschied zwischen rechtwinklig und parallel gibt, dann ist das eine Erklärung. Wobei hier (http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=1475.msg22178#msg22178) etwas Anderes behauptet wurde, in Bezug auf die Kreuzung Spitalgasse/Währinger Straße.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: luki32 am 08. Januar 2015, 15:22:10
Die Frage ist also prinzipiell berechtigt, aber wenn es da, wie Klingelfee erklärt, einen Unterschied zwischen rechtwinklig und parallel gibt, dann ist das eine Erklärung. Wobei hier (http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=1475.msg22178#msg22178) etwas Anderes behauptet wurde, in Bezug auf die Kreuzung Spitalgasse/Währinger Straße.

Die Konfliktweichenregel gilt nur für sich begegnende Züge, d.h. solche, die auf gleicher Strecke unterwegs sind, siehe Spitalgasse/Währinger Straße, am Quellenplatz sind das sich kreuzende Züge (auch wenn der 67er abbiegt), daher keine Konfliktweichenregel.

mfG
Luki
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: 13er am 08. Januar 2015, 15:22:27
Für mich sieht das schon so aus, als hätte dort die Konfliktweichenregel angewendet werden sollen (aber auch nach der Stadtregel ergibt sich hier dasselbe). Deshalb ist der Name Linksweichenregel ja eigentlich irreführend.

Wenn es hier nicht so gemacht wird, führt sich die Regel ad absurdum, denn auch in dem Fall wäre eine falsch gestellte Weiche verheerend, weil der Zug in den anderen reinkrachen würde.
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: darkweasel am 08. Januar 2015, 15:29:41
Die Frage ist also prinzipiell berechtigt, aber wenn es da, wie Klingelfee erklärt, einen Unterschied zwischen rechtwinklig und parallel gibt, dann ist das eine Erklärung. Wobei hier (http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=1475.msg22178#msg22178) etwas Anderes behauptet wurde, in Bezug auf die Kreuzung Spitalgasse/Währinger Straße.

Die Konfliktweichenregel gilt nur für sich begegnende Züge, d.h. solche, die auf gleicher Strecke unterwegs sind, siehe Spitalgasse/Währinger Straße, am Quellenplatz sind das sich kreuzende Züge (auch wenn der 67er abbiegt), daher keine Konfliktweichenregel.
Ah, verstehe. :lamp:
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: hema am 08. Januar 2015, 15:37:08
Die betriebsinterne Regelung "Linksweichenregel" verbietet im Doppelgleis die Zugsbegegnung auf Linksweichen. Es gibt/gab aber immer wieder Dienst- oder Abteilungsaufträge, die das an bestimmten Stellen "erweitert" sehen bzw. sahen, also z.B. bei Parallelgleisen oder Ausweichen, wenn ein anderer Zug gewissermaßen in Schusslinie stand.


Ganz unabhängig davon, Nichtbeachtung der Weichenstellung oder Weichensignale ist auf jeden Fall dem Fahrer anzulasten, ein unvermutetes Umstellen einer Weiche unter dem Zug (als grobe technische Störung!) dem Unternehmen!
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: Hauptbahnhof am 08. Januar 2015, 19:07:18
Da hier die Kreuzung Spitalgasse/Währinger Straße erwähnt wurde: Wenn in der einen Hst. ein 5er Richtung Westbf und in der anderen ein 37/38er -> stadtauswärts steht, dürfen die aber meiner Erinnerung zufolge nicht gleichzeitig fahren. Also irgendwieparadox das ganze  ::)
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: hema am 08. Januar 2015, 19:38:25
. . . . was auch ein bissl schwierig wäre, solange die Ampel in Betrieb ist!  ;)


Aber ohne Ampel dürften sie natürlich gleichzeitig fahren. Nur könnte es natürlich sein, dass du jetzt irgendeinen WiLi-Granden auf eine Idee gebracht hast und er wird veranlassen, dass in Hinkunft auch das Fahren bei solchen Konstellationen verboten wird!  :o  ;D
Titel: Re: Flankenschutz bei Weichen
Beitrag von: haidi am 08. Januar 2015, 23:21:40
Wir haben hier folgende Situation:

(Dateianhang Link)

Topologisch ist das, wenn ich mich nicht völlig irre,  äquivalent zu:

(Dateianhang Link)

In den Fällen der Linksweichenregel bleibt dem Fahrer des falsch fahrenden Zuges keine Möglichkeit mehr, die Kollision zu vermeiden. In dem anderen von dir gezeigten fall kann der Fahrer bei einer Falschfahrt noch reagieren, weil der Abstand zwischen Weichenspitze und dem querenden Zug relativ groß ist.